"Für Versicherte, die mindestens 55 Jahre alt sind, ist ein Wechsel von
einer privaten in eine gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich –
auch nicht, wenn sie arbeitslos werden. Das gilt, wenn Sie in den
letzten fünf Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit nicht gesetzlich
versichert waren (§ 6 Abs. 3a SGB V).
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/pkv-arbeitslosigkeit/#ixzz3RR62rkki"
Ein interessanter Tipp, denn bisher war ich der Ansicht, dass über 55 überhaupt keine Chance zurück in die PKV besteht.
In meinem Fall ist es so, dass ich in den letzten 5 Jahren bereits einmal arbeitslos war und in dieser Zeit in der GKV versichert war. Die Arbeitslosigkeit dauert nur 10 Monate, weshalb ein Verbleib in der GKV nicht möglich war.
Jetzt, mit 56 werde ich ab 01.03.15 erneut arbeitslos ein. Eröffnen mir die 10 Monate Versicherung in der GKV doch eine Möglichkeit zur erneuten Rückkehr in die GKV?