Kann ich meinen Umzug aus einer kleineren in eine größere Wohnung absetzen, wenn ich mir die neue Wohnung nur wegen einer Beförderung / sehr deutlichen Gehaltssteigerung leisten kann?
Sowohl „intuitiv“ als auch auf Basis meines allgemeinen Steuerwissens hätte ich das – wie die meisten von Euch sicherlich auch – verneint (BFH Urteil 6.11.1986 – BStBl 1987 II S. 81). Die üblichen Gründe:
- Es gab keine Fahrtzeitverkürzung
- Die Wohnung liegt in der gleichen Stadt
- Der Arbeitgeber hat sich nicht geändert.
Aber:
Zu meiner großen Überraschung schreibt der Konz (2019, S. 301, Tipp 388) [das Buch „1000 ganz legale Steuertricks], dass dies sehr wohl geht. Der Gesetzgeber bietet dem Steuerzahler an, dass Umzugskosten von der Steuer abgesetzt werden dürfen, wenn sich die Lebensstellung des Steuerpflichtigen wesentlich verändert hat (er nennt „in der Hierarchie aufgestiegen“). Als Quelle nennt der Konz (2019) das
BFH Urteil vom 18.10.1974 – VI R72/72 im BStBl 1975 II S. 327.
Leider habe ich keinen Zugriff auf das Urteil, da das Bundessteuerblatt von 1975 nicht digitalisiert im Netz ist. Hat jemand von Euch Zugriff auf das Urteil oder Erfahrung, wie dies in der steuerrechtlichen Praxis gegenüber dem Finanzamt gehandhabt wird?