doppelte Haushaltsführung

  • Hallo,
    ich bewohne im Haus meiner Eltern meine Hauptwohnung und habe im 300km entfernten Hamburg eine zweite Wohnung.
    Weiterhin zahle ich in meiner Wohnung bei den Eltern keine Miete.


    Finanztip schreibt dazu:
    "Dagegen kann ein eigener Hausstand vorliegen, wenn Sie im Haus Ihrer Eltern eine abgeschlossene Wohnung allein nutzen. Überlassen Ihre Eltern Ihnen diese Wohnung unentgeltlich, sollten Sie dem Finanzamt aber eine eigene Haushaltsführung finanziell nachweisen können"


    D.h. doch der Schlüssel zur Geltendmachung dieser Kosten liegt doch in dem Nachweis der finanziellen Beteiligung.


    Dazu habe ich folgende Frage:
    1. Wie soll denn in diesem Fall eine eigene Haushaltsführung finanziell nachgewiesen werden? (Quittung der Eltern über bezahlte Heizungs-, Strom-, und Verpflegungskosten??)


    Kann hier vielleicht jdn. weiterhelfen? Vielen Dank schon mal!!

  • Man muss sich an den Kosten der Lebensführung finanziell beteiligen. Das ist der Fall, wenn man mehr als 10 % der laufenden Haushaltskosten für Miete,usw. trägt (BMF-Schreiben vom 30.09.2013, BStBl. 2013 I S.1279 RZ. 94).
    Am besten durch z. B. monatliche Überweisungen belegen (z. B. an die Eltern).