Hallo liebes Finanztipp-Forum,
meine Frau ist seit kurzem freiberufliche Künstlerin im Nebenerwerb. Nun müssen die ersten großen Anschaffungen getätigt werden. Beim Notebook kommen wir wohl nicht auf die 90% gewerbliche Nutzung (oder wissen zumindest nicht wie wir das belegen könnten) für eine Betriebsausgabe. D.h. das ganze müsste in die Werbungskosten gehen. Nur jetzt die Frage: Können wir dennoch den Vorsteuerabzug geltend machen, da die Ersparnis doch erheblich ist. Oder kommt das ganze Brutto in die Werbungskosten?
Spielt es eine Rolle, ob das Notebook abgeschrieben werden müsste, weil über GWG Grenze?
Vielen Dank für eure Hilfe bereits im Voraus!
LG Daniel