Welches Tagesgeldkonto ist verpfändbar? (Mietkaution)

KI-Zusammenfassung

: Für die Kaution eines neuen Hauses sucht ein Mitglied ein verpfändbares Tagesgeld- oder Mietkautionskonto, das der Vermieter akzeptiert. Die Community nennt vor allem Mietkautions- und Treuhandkonten und diskutiert, ob auch ein Tagesgeldkonto auf den Namen des Vermieters mit Einwilligung des Mieters infrage kommt. Mehrere Beiträge bevorzugen ein ausdrücklich getrenntes Kautions- oder Treuhandkonto, weil ein normales Tagesgeldkonto Insolvenz- und Zugriffsrisiken für den Mieter haben kann. In den Beiträgen wird außerdem genannt, dass Zinsen dem Mieter zustehen beziehungsweise die Kaution erhöhen und Kosten grundsätzlich beim Mieter liegen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Offen bleibt, welches konkrete Produkt Trennung, Verzinsung und geringe Gebühren verbindet.

Für die Kaution eines neuen Hauses sucht ein Mitglied ein verpfändbares Tagesgeld- oder Mietkautionskonto, das der Vermieter akzeptiert. Die Community nennt vor allem Mietkautions- und Treuhandkonten und diskutiert, ob auch ein Tagesgeldkonto auf den Namen des Vermieters mit Einwilligung des Mieters infrage kommt. Mehrere Beiträge bevorzugen ein ausdrücklich getrenntes Kautions- oder Treuhandkonto, weil ein normales Tagesgeldkonto Insolvenz- und Zugriffsrisiken für den Mieter haben kann. In den Beiträgen wird außerdem genannt, dass Zinsen dem Mieter zustehen beziehungsweise die Kaution erhöhen und Kosten grundsätzlich beim Mieter liegen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Offen bleibt, welches konkrete Produkt Trennung, Verzinsung und geringe Gebühren verbindet.

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  • Als Tagesgeldkonto wird das wohl niemand anbieten. Die DKB bietet Mietkautionssparkonten an, und zwar in beiden Varianten. Zum einen auf den Namen des Mieters mit Verpfändung zugunsten des Vermieters, zum anderen als Treuhandkonto auf den Namen des Vermieters (letzteres über die Verwalterplattform). Ansonsten findet man das am ehesten bei den regionalen Sparkassen und Volksbanken. Die nehmen aber inzwischen durchweg dafür Gebühren, oft auch abschreckend hohe Gebühren.

    Ich würde als Vermieter übrigens kein verpfändetes Mietersparkonto mehr als Sicherheit akzeptieren und ich würde es auch keinem Mieter empfehlen. Wenn man am Ende in Unfrieden auseinandergeht, oder auch die Mieter untereinander in Unfrieden auseinandergehen, hat die Seite, die noch Geld zu bekommen hat, damit eigentlich nur unverhältnismäßig viel Ärger und Aufwand. Es ist eigentlich im wohlverstandenen Interessse beider Seiten, auch der Mieter, wenn der Vermieter alleine über das Konto verfügen kann.

  • Ein leidiges, aber immer wieder aktuelles Thema:
    Welche Bank bietet noch Mietsicherheitskonten (ohne hohe Gebühren?) an?

    Die Vermieter sind ja verpflichtet, dass Geld getrennt vom eigenen Vermögen anzulegen, was bei einem einfachen Tagesgeldkonto genau genommen ja nicht der Fall ist.

    Wer muss eigentlich die Kosten des Kontos tragen?

  • kennt hier jemand einen Anbieter für ein verpfändbares Tagesgeldkonto? Dort soll die Mietsicherheit für unser neues Haus hinterlegt werden (der Vermieter ist einverstanden).

    Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten für eine Mietkaution:

    • Der Mieter legt ein separates Konto an und verpfändet den Bestand an den Vermieter
    • Der Vermieter legt ein Treuhandkonto an, auf dem die Mietkaution vom Mieter angelegt wird.

    Es kommt immer darauf an, welche der beiden Möglichkeiten vom Vermieter akzeptiert werden - als Vermieter würde ich (lieber) die zweite Variante wählen.
    Konstrukte, wie die Verpfändung von Sparbriefen, Festgeld oder gar Depotbeständen würde ich als Vermieter nicht akzeptieren.

    Welche Bank bietet noch Mietsicherheitskonten (ohne hohe Gebühren?) an?

    Da gehen die Probleme ja schon los, wenn der Vermieter Kunde bei einer bestimmten Bank ist, dann wird er wohl kaum ein Mietkautionskonto bei einer anderen Bank anlegen (wollen), um damit möglicherweise ein paar Euro Gebühren zu sparen.

    Wer muss eigentlich die Kosten des Kontos tragen?

    ... wenn nichts anderes vereinbart wurde, trägt der Mieter die Kosten.

    Rechtlich leider nicht zulässig.

    Hat jemand eine andere Lösung gefunden?

    Der Vermieter muss ein "Treuhandkonto Mietkaution" anlegen - nur so ist sichergestellt, dass das betreffende Guthaben nicht in das (Privat-)Vermögen des Vermieters fällt und möglicherweise bei Konkurs oder im Erbfall "untergeht".
    Eine Filialbank vor Ort kennt die Problematik und wird entsprechend handeln. Bei onlineBanken wird dieses Verfahren wohl kaum akzeptiert.

    • Offizieller Beitrag

    wieso kommen solche "Uralt-Beiträge" immer wieder hoch?
    Ich denke, man sollte die Beiträge nach einem "Ablaufdatum" automatisch als "ERLEDIGT" kennzeichnen und nicht wieder aufleben lassen können.

    Wenn jemand darauf antworten will, dann kann er/sie das auch tun. Das Warum wäre im Einzelfall zu klären.

  • Unsere örtliche Sparkasse bietet spezielle Mietkautionskonten an. Die kann ich auch als Nichtkunde als Vermieter nutzen. Ist für mich der pragmatischste Weg.

    Hier die örtliche Sparkasse zahlt darauf 0,0% Zinsen. Das erleichtert die Kautionsabrechnung :huh:.

    Umständlich wird es, wenn man an das Geld heran muss und eine Zustimmung des Mieters benötigt oder monatelang warten muss.

  • Umständlich wird es, wenn man an das Geld heran muss und eine Zustimmung des Mieters benötigt oder monatelang warten muss.

    Mit einer entsprechenden Begründung klappt das ohne Probleme. Es ist ja wenn der Fall, wenn du vielleicht eh schon einen Anwalt mit im Boot hast, dann gibt es dort keine Herausforderungen bzw. habe ich solche als Vermieter in der Vergangenheit nicht erlebt.

    Hier die örtliche Sparkasse zahlt darauf 0,0% Zinsen. Das erleichtert die Kautionsabrechnung

    Alle Zinsen gehören dem Mieter bzw. Erhöhen die Kaution. Auch da komme ich dann dran, s.o.

  • Mit dem Mieter vernünftig reden, ihm die Vorteile des Tagesgeldkontos darlegen und - nach seiner Einwilligung - ein solches anlegen ....

    Auch mit Einwilligung des Mieters ist das rechtlich nicht zulässig.


    wieso kommen solche "Uralt-Beiträge" immer wieder hoch?
    Ich denke, man sollte die Beiträge nach einem "Ablaufdatum" automatisch als "ERLEDIGT" kennzeichnen und nicht wieder aufleben lassen können.

    Was ist das für eine absurde Frage? Hast du den Beitrag, mit dem es hochgeholt wurde nicht gelesen?


    BTT: eine kostenfreie Lösung mit der ich ganz zufrieden bin ist heykaution.de

    Etwas verwirrt bin ich nur noch ob der rechtlichen Lage, dass man als Vermieter ja eigentlich verpflichtet ist, gewisse Zinsen mit der Kaution zu erzielen (zumindest wenn das Zinsumfeld es, wie aktuell, hergibt). Nur scheint es dafür kein rechtlich zulässiges Produkt zu geben.

  • langerhans

    Und was passiert (im schlimmsten Fall) wenn ich - obwohl rechtlich nicht zulässig - mit Einwilligung des Mieters die Kaution auf ein Tagesgeldkonto lege?

    10 Jahre Knast??(;)

    Wie bereits geschrieben, kommt es meiner Meinung nach immer darauf an, wie man miteinander umgeht und Dinge gemeinsam bespricht - die Vorteile des Tagesgeldkontos sind nicht von der Hand zu weisen und von daher ist das für mich (und meine Mieter) die praktikabelste Lösung von der beide Seiten profitieren.

  • langerhans

    Und was passiert (im schlimmsten Fall) wenn ich - obwohl rechtlich nicht zulässig - mit Einwilligung des Mieters die Kaution auf ein Tagesgeldkonto lege?

    10 Jahre Knast??(;)

    Wie bereits geschrieben, kommt es meiner Meinung nach immer darauf an, wie man miteinander umgeht und Dinge gemeinsam bespricht - die Vorteile des Tagesgeldkontos sind nicht von der Hand zu weisen und von daher ist das für mich (und meine Mieter) die praktikabelste Lösung von der beide Seiten profitieren.

    Im „schlimmsten Fall“ gibt es Zwei ganz einfache Probleme:


    1. Wenn du pleite gehst, ist das Geld des Mieters in der Insolvenzmasse und damit weg. Sicherlich denkst du, dass das unwahrscheinlich ist, aber ich denke du schuldest deinem Mieter diesen Schutz.

    2. Sollte es irgendwann zu Problemen mit dem Mieter kommen, bspw bei Streit über Schäden beim Auszug, kann der Mieter einfach Stress machen: die Kaution am eigenen, unverpfändeten Tagesgeldkonto erfüllt den Straf(!)tatbestand der Untreue.

  • Danke für deine Erklärung.

    Ich drehe das Ganze mal aus meiner Sicht um:

    Sollte der Mieter (im laufenden Mietverhältnis) pleite gehen, habe ich ein Problem, dass ich meine Miete nicht bekomme (genau dieses Restrisiko trägt bei meiner Tagesgeld-Kaution der Mieter - von daher "schulde" ich ihm nichts, sondern wir sind risikomäßig auf einer Ebene).

    Unabhängig davon ist aber für mich das Allerwichtigste:

    Vorher gemeinsam reden, erklären und verstehen - dann gibt es auch keinen Stress hinterher. Sollte der Mieter vor Vertragsunterzeichnung damit ein Problem haben, muss er für sich entscheiden, ob er das Mietverhältnis haben möchte oder ob er sich lieber was anderes sucht.

    Komischerweise gab es bei diesem Punkt noch nie eine Diskussion bei meinen neuen Mietern - sie haben alle verstanden, dass die zusätzliche Admin für das Kautionskonto absolut unnötig sind ...

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