Kurzzeitig Beschäftigter im Impfzentrum - Übungsleiterpauschale anwendbar?

  • Hallo Zusammen!


    Ich habe im Jahr 2021 und 2022 als medizinische Fachkraft für sog. nicht-ärztliche Dienste in einem Impfzentrum in Brandenburg gearbeitet. Dort war ich nebenberuflich als kurzzeitig Beschäftigter nur für den Zweck "Impfen" angestellt.


    Mein Entgelt (ca.2500 Euro) wurden aufgrund der Anstellung bereits in Steuerklasse 6, inkl. Kirchensteuer und Kranken- und Pflegeversicherung, versteuert.

    Meine Frage ist: Kann der Freibetrag von 3000 Euro im Rahmen der Übungsleiterpauschale hier trotzdem angewendet werden, da die geleistete Tätigkeit allein aus der freiwilligen Arbeit in einem Impfzentrum bestand?!



    Vielen Dank für Eure Hilfe!