Wechsel in die Gas Grundversorgung für 2 Monate?

  • Hallo Community,

    mein Gasversorger erhöht zum 01.01.2023 die Preise auf ca. 16ct/kWh und 140 €/Jahr Grundpreis.

    Mein Grundversorger nimmt ca. 12,2 ct/kWh und 200 €/Jahr Grundpreis.

    Wenn die Gaspreisbremse erst ab 01.03.2023 mit 12ct/kWh gilt würde ich durch den niedrigen Arbeitspreis beim Grundversorger in den ersten beiden Monaten in Summe ca. 130 € sparen.

    Macht das Sinn erst später einen neuen Gasversorger mit niedrigem Grundpreis zu suchen?

    Werden die 80% der Gaspreisbremse auf den "potentiellen" Jahresverbrauch bezogen oder auf den tatsächlichen Monatsverbrauch?

    Wir verbrauchen nur im Winter (Nov-April) Gas (ca. 18.000 kWh)


    Danke für euren Input

  • Macht das Sinn erst später einen neuen Gasversorger mit niedrigem Grundpreis zu suchen?

    In meinen Augen ja. Mein Vater hat die gleiche Situation. Er wird auch jetzt in die GV gehen. Der höchste Verbauch ist nunmal jetzt im Winter, also sollte man sich da den günstigsten Anbieter suchen. In diesem Fall die GV

  • Hallo,


    derzeit in der Grundversorgung zu sein, hat den großen Vorteil flexibel zu sein. Man kann mit einer Frist von 14 Tagen kündigen, wenn sich der Pulverdampf etwas verzogen hat. Die einzige Ausnahme würde ich da sehen, wenn mir ein Jahresvertrag unterhalb des Deckelpreises angeboten wird.


    noch als Ergänzung:

    Werden die 80% der Gaspreisbremse auf den "potentiellen" Jahresverbrauch bezogen oder auf den tatsächlichen Monatsverbrauch?

    Nach meinem Erkenntnisstand ist derzeit noch nicht verbindlich geregelt, worauf sich die 80% beziehen.


    Gruß Pumphut

  • Bis jetzt ist noch gar nichts verbindlich geregelt, es gibt nicht einmal einen Entwurf. Es ist auch noch nicht klar, ob und wie der monatliche Grundpreis behandelt werden soll. Bei der Dezemberhilfe wird der Grundpreis anteilig berücksichtigt, aber wie das beim Preisdeckel ab März sein wird, ist derzeit noch reine Kaffeesatzleserei. Gleiches gilt auch für Abschlussprämien, es gibt ja nach wie vor Versorger, die für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragsverlängerung Treue- oder Neukundenboni ausloben. Insofern macht es auch keinen Sinn, seine Entscheidung von einem niedrigen oder hohen Grundpreis abhängig zu machen, es kommt immer auf das Gesamtpaket an.


    Für die Grundversorgung spricht, dass man flexibel bleibt und wahrscheinlich trotzdem durch den Preisdeckel vor bösen Überraschungen geschützt ist. Ob die Grundversorgung ab 01.01.2023 immer noch günstiger ist, wird aber erst am Ende dieser Woche klar sein, dann läuft die Ankündigungsfrist für eine mögliche Tarifänderungen zum 01.01.2023 ab. Solange würde ich mit der Entschedung auf jeden Fall noch warten.