Mich bewegt folgende Frage:
Wenn ich einen großen Teil meiner Ersparnisse bei einer Bank anlege, die keine Kapitalertragssteuer abführt (z.B. Festgeld und Tagesgeld bei Klarna, Freibetrag wird überschritten), muss ich diese ja mit der nächsten Steuererklärung abführen. Wäre es dann nicht besser, ich würde überhaupt keinen Freistellungsauftrag erteilen, um die Nachzahlung beim Finanzamt gering zu halten? Die verbleibende Anlage in ETF würde dann einfach ganz normal besteuert werden. Habe dazu nirgendwo einen Tipp finden können. Liege ich falsch?
Und was ich schon immer mal sagen wollte: Finanztip ist echt super, ich fühle mich immer bestens beraten!!!! Chrissy