Steuern fällig nach Verkauf geerbter Immobilie?

  • Vielleicht kann uns hier jemand weiterhelfen?


    2013 wurde mir von meiner Mutter ihr selbst bewohntes EFH (mit Einliegerwohnung) im Wege der vorweg genommenen Erbfolge notariell übertragen.

    Damals geschätzter Wert der Immobilie: 120.000,00 €.

    Inzwischen haben mein Mann und ich ca. 200.000,00 € investiert; das Haus wird von uns nun für ca. 400.000,00 € zum Kauf angeboten.

    Ich bewohne das Haus selbst seit 2005, die Wohnung meiner Mutter (Einliegerwohnung) ist seit deren Tod 2020 vermietet. Droht uns nun beim Verkauf eine Spekulationssteuer, da die 10-Jahres-Frist noch nicht abgelaufen ist?

  • Wenn man ein Haus geerbt hat, fällt Spekulationssteuer an, falls zwischen dem Erwerb des Hauses und dem Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Diese Zehnjahresfrist beginnt mit dem ursprünglichen Kaufdatum, zu dem der Erblasser das Haus erworben hat, also nicht erst zu dem Zeitpunkt, zu dem man das Erbe antritt

  • Man sollte nur Steuerberatung machen, wenn man Steuerberater o.ä. ist.


    Wenn die Fragestellerin zusammen mit dem Haus ein Darlehen übernommen hätte, hättest du dann auch so leichtfertig geantwortet?

  • Sofern ihr keine deutliche Erweiterung vorgenommen habt (= neues Wirtschaftsgut geschaffen) und keinerlei Schulden o.ä. übernommen habt (= Anschaffungskosten), sollte das ganze steuerfrei bleiben.


    Aber selbst wenn aus irgendeinem dummen Grund Steuer anfällt, dürfte sich diese nur anteilig auf den vermieteten Teil oder den ggfls. neu gebauten Teil beziehen.

  • Ja, der Verkaufserlös dürfte hier nicht steuerpflichtig sein. Und zwar schon deshalb, weil ein Veräußerungsgewinn steuerfrei bleibt, wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt wurde.