Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

    • Offizieller Beitrag



    Sie können es in der Regel berechnen, ob in den Summen Kosten drin sind oder nicht.


    Schreiben Sie doch einfach mal die


    Nettosumme plus Restschuldversicherung plus Zinsen = Gesamtsumme


    hier auf. Bitte geben Sie noch die Laufzeit (sprich Anzahl der Kreditraten) und Höhe der Kreditraten an.

    • Offizieller Beitrag

    Wie sieht es mit Maklerkosten aus? Kann man die auch zurück fordern?


    Die Frage ist jetzt sehr pauschal gestellt, in welcher Form haben Sie denn Maklerkosten entrichtet?

  • Habe leider noch eine Frage.
    Wir haben bei 2 Darlehensverträge welche am 12.11.2003 abgeschlossen wurden, die erste Zahlung aber jeweils erst im Januar 2004 erfolgten. Bei beiden wurde eine monatliche Kontoführungsgebür von 2 € berechnet. Bei dem einen wude diese bis 08.2009 -, bei dem anderen bis 05.2011 berechnet. Kann ich diese zurückfordern? Wenn ja, fallen diese auch unter die Brgründung des BGH Urteils von Oktober 2014?
    Kann ich dann hier ebenfalls Zinsen berechnen?


    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

  • Hallo,
    auch bei uns dreht sich gerade einiges um das Thema "Unzulässige Kreditbearbeitungsgebühren", konkret geht es dabei um einen Zwischendarlehensvertrag und Bauspardarlehensvertrag der Wüstenrot Bausparkasse AG aus Dezember 2011.


    Ausgewiesen sind im Vertrag
    (1) Daten zum Zwischendarlehen
    - anteilige Abschlussgebühr für den Bausparvertrag 300,00€
    (2) Daten zum Bauspardarlehen
    - Darlehensgebühr 2,0% 605,07€


    - zudem jeweils Kontogebühren von 9,20€ p.a., die wohl wie ich gelesen habe auch unzulässig sein sollen?


    Mir ist bewusst, dass die Bausparkassen Abschlussgebühren für die Bausparverträge erheben dürfen, aber wie sieht es nun bei ihren Bauspardarlehen aus? Ist die hier erhobene Gebühr rechtmäßig?


    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
    Mfg FrauH

  • Hallo,


    betrifft dieses Urteil auch die Kreditgebühren für eine gezahlte "Nichtabnahme" bzw Vorfälligkeitsgebühr aus dem Jahr 2009? Da es sich hier um ca. 2000,- € handelt will ich dieser Sache unbedingt nachgehen.


    Vielen Dank

  • Für einen Kfw-Kredit abgeschlossen zur Modernisierung einer Immoblie möchte ich das neue BGH-Urteil vom 28.10.2014 zur Rückerstattung von Bearbeitungsgebühren nutzen. Liegt hierzu inzwischen die ausführliche Urteilsbegründung des BGH vor?
    Wieviel Tage sollte man der Bank, die die Bearbeitungsgebühren berechnet hat, zur Prüfung der Urteilsbegründung geben?
    Da meine Verjährungsfrist zum Ende des Jahres 2014 abläuft, ist die noch verfügbare Zeit für eventuell weitere erforderliche
    Schritte begrenzt.


  • Nettosumme = 5038,37
    Todesfallvers. = 38,37 (im Kreditnennbetrag enthalten -->steht dabei)
    Zinsen = 645,59
    Laufzeit/Kreditraten = 36
    Kreditrate = 36

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    betrifft dieses Urteil auch die Kreditgebühren für eine gezahlte "Nichtabnahme" bzw Vorfälligkeitsgebühr aus dem Jahr 2009? Da es sich hier um ca. 2000,- € handelt will ich dieser Sache unbedingt nachgehen.


    Vielen Dank


    Nichtabnahme interpretiere ich so, dass Sie ein vereinbartes Darlehen von der Bank nicht ¨ abgenommen¨ haben, daher ist diese Gebühr aus meiner Sicht zulässig.


    Diesselbe Interpretation für die Vorfälligkeitsgebühr.

    • Offizieller Beitrag

    Für einen Kfw-Kredit abgeschlossen zur Modernisierung einer Immoblie möchte ich das neue BGH-Urteil vom 28.10.2014 zur Rückerstattung von Bearbeitungsgebühren nutzen. Liegt hierzu inzwischen die ausführliche Urteilsbegründung des BGH vor?
    Wieviel Tage sollte man der Bank, die die Bearbeitungsgebühren berechnet hat, zur Prüfung der Urteilsbegründung geben?
    Da meine Verjährungsfrist zum Ende des Jahres 2014 abläuft, ist die noch verfügbare Zeit für eventuell weitere erforderliche
    Schritte begrenzt.


    Guten Tag Peter,


    zum Thema KfW und öffentliche Förderbanken wurden bereits einige Antworten durch @Britta gegeben, welche Sie unter der Suchfunktion (oben rechts) finden können.


    Aus meiner Sicht werden Sie sich mit der Rückforderung schwer tun, da es diesbezüglich noch keine explizite Rechtssprechung gibt und die Banken noch ¨mauern¨.

    • Offizieller Beitrag


    Auch dieses Thema wurde bereits desöfteren disktutiert. An sich ist laut Rechtsmeinung die Rechtssprechung auch auf die Bauspardarlehen ausdehnbar, nur gibt es hierzu noch keine explizite Rechtssprechung gibt, daher mauern die Bausparkassen angeblich noch.

  • Guten Abend zusammen,


    danke für Ihren Musterbrief zur Rückerstattung der BG.
    Nachdem ich alles für die Post vorbereitet hatte, kam mir vorhin noch ein Gedanke dazu.
    In meinem Fall reden wir über einen Rückerstattungsbetrag von 507,- €. Darlehensbetrag 16.900,- €, netto.
    Selbst wenn dieser Betrag von der Deutschen Bank zurückgezahlt würde, würde er weiterhin Bestandteil der Gesamtfinanzierungssumme bleiben. Folglich auch weiterhin Zinskosten verursachen, die ich zu tragen hätte.
    Ich hatte es gerade mit Excel hochgerechnet...der Betrag von 507,- € verursacht bei einer Laufzeit von 82 Monaten und dem vereinbarten Zinssatz von 6,9%, Zinskosten von knapp 350,- €.
    Insofern bringt mir die Auszahlung der Bearbeitungsgebühr nichts. Sie wandert zwar nicht mehr in die Tasche der Bank, sondern in meine. Allerdings bedeutet es auch, dass ich 507,- € mehr Kredit aufgenommen habe, als ich wollte / benötigte und nun die Kosten dafür tragen muss.
    Richtig wäre es, die Darlehensverträge entsprechend der wegfallenden Bearbeitungsgebühren nach unten zu korrigieren und die unnötigen Kosten zu vermeiden.
    Gibt es in dieser Richtung bereits erste Ergebnisse? Urteile? ...
    Ich spiele mit dem Gedanken, den Musterbrief entsprechend zu modifizieren und wäre dankbar für jede Art von Tips / Unterstützung.
    LG ReVera


  • Ich hab nicht 32 Seiten gelesen, aber die letzten überflogen und nur häufig den Hinweis gelesen, dass Bausparverträge nicht dazu zählen, wie es bei einer Kopplung von Bausparvertrag und Darlehen aussieht, konnte ich nicht herauslesen, aber dann weiß ich ja jetzt auch warum - wenn es keine eindeutige Rechtssprechung zu dem Thema gibt, kann ich auch keine eindeutige Aussage bekommen.


    Sehe ich das denn richtig, dass ich demnach auch keine Verjährung zu befürchten habe - dabei wird doch von dem Zeitpunkt ausgegangen, ab dem die jeweilige Rechtslage eindeutig ist - oder?
    Ich werde einfach mal das Musterschreiben ausfüllen und an die Wüstenrot schicken, in den Kontoauszügen tauchen darüber hinaus Gebühren für einen Auffüllungskredit auf und eben die obligatorischen Kontoführungsgebühren und schaue mal, wie die Reaktion aussieht. Im Zweifelsfall werde ich die Wüstenrot dann mal auffordern, mir eine genau Aufsplittung der "Einmalzahlungen" zukommen zu lassen und dann auf ein BGH-Urteil zu dieser konkreten Situation warten.
    Vielen Dank.

  • Habe leider noch eine Frage.
    Wir haben bei 2 Darlehensverträge welche am 12.11.2003 abgeschlossen wurden, die erste Zahlung aber jeweils erst im Januar 2004 erfolgten. Bei beiden wurde eine monatliche Kontoführungsgebür von 2 € berechnet. Bei dem einen wude diese bis 08.2009 -, bei dem anderen bis 05.2011 berechnet.
    Kann ich diese zurückfordern? Wenn ja, fallen diese auch unter die Brgründung des BGH Urteils von Oktober 2014?
    Kann ich dann hier ebenfalls Zinsen berechnen?
    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

    • Offizieller Beitrag

    Die monatliche Kontoführungsgebühr fällt unter ein früheres Urteil, daher können Sie diese zurückfordern sofern diese noch nicht verjährt sind.


    Für die Zeit der Nutzziehung können SIe die Zinsen geltend machen.

  • hallo an alle,


    habe da mal eine frage.


    hatte mehrere Kredite bei verschiedenen banken.diese habe ich alle dieses jahr umschulden lassen,zu einem grossen kredit bei einer anderen bank.


    die abgelösten kredite hatten durchweg bearbeitungsgebühren.kann ich diese jetzt im nachgang noch zurück fordern, obwohl ich nichts mehr mit der bank zu tun habe?


    falls ja gibt es da einen musterbrief?


    dae euch schonmal für die hilfe

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,


    ja können Sie ... u.a. können Sie über die Suchfunktion (oben rechts) einige interessante Diskussionen und Informationen zu diesem Thema finden.


    Vorschlag zur Suche: Kredit


    http://www.finanztip.de/kreditgebuehren/

  • HI Torsten,
    sehr schade die 800 Euro hätte ich jetzt gut gebrauchen können. ( wer von uns nicht ? :D )


    aber ich danke dir, für deine mühe auch Henning top danke euch beiden.


    weiter so Jungs !!


  • Guten morgen :) das ist eine gute Frage

  • Bei der targobank Bank habe ich ein Kredit in der Summe 21000 Euro aufgenommen dazu würde mir Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 630 Euro berechnet .
    Für diese 630 Euro wird mir trotzdem 8% Zins berechnet , weil der Kredit 6 Jahre läuft ,also sehe ich das das ich die Bearbeitungsgebühr in diesen 6 Jahre Tilge . Wie ist die Lage , kann man verlangen das der Kredit neuberechnet wird .
    Wen ich 5% verlange bin ich trotz in Minus ....


    Sehe ich das falsch ??


    liebe Grüße