Können Kreditkunden nach den BGH-Urteilen vom 13. Mai 2014 gezahlte Bearbeitungsgebühren zurückfordern, auch bei abgelösten oder älteren Verträgen? Unsicher sind vor allem Verjährung und welche Kreditarten erfasst sind.
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Mehrere Beiträge sehen bei privaten Ratenkrediten auch nach Ablösung Ansatzpunkte für eine Rückforderung, sofern der Anspruch nicht verjährt ist.
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Bei Immobilien- und Förderdarlehen sowie Bauspargebühren bleibt die Einordnung laut Community uneinheitlich oder umstritten.
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Nach Ablehnungen führte weiterer Widerspruch laut vielen Erfahrungen teils zu Zahlungen, oft mit Fristsetzung oder Ombudsmann.