Guten Tag!
Folgendes Problem: Ich war 4 Wochen lang arbeitsunfähig erkrankt. Dann habe ich wieder 4 Wochen gearbeitet, aber gemerkt, es geht doch noch nicht wieder. Nun bin ich wieder seit einigen Wochen arbeitsunfähig. Zwischen meiner ersten Krankheitsphase und der zweiten habe ich krankheitsbedingt von 100% Stundenanzahl auf 75% reduziert. Die 6 Wochen für das Krankengeld hatte ich aber erst nach 2 Wochen der zweiten Phase erreicht.
Die GKV berechnet jetzt mein Krankengeld dennoch auf Basis der reduzierten Stundenanzahl. Das verstehe ich nicht, da sie selber schreiben, das Krankengeld würde sich berechnen nach dem Einkommen "vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit". Der Beginn der Arbeitsunfähigkeit war doch der erste Tag der ersten Phase oder nicht? Und davor habe ich noch 100% gearbeitet.
Ich finde es total unfair, dass ich jetzt solche Nachteile dadurch habe, dass ich während meiner Erkrankung erfolglos versucht habe, wieder zu arbeiten. Hätte ich das nicht gemacht, hätte ich schon viel eher und viel mehr Krankengeld bekommen und so die GKV höher belastet... Kann das wirklich so richtig sein?
Danke und Gruß