Altersgerechte barrierefreie Umgestaltung eines eigengenutzten Wohnhauses durch Riester-Vertrag

  • Ich plane, in 2025 bei Beginn meiner Rente (geb, 1960) einen Riester-Vertrag (bislang als Rentenversicherung genutzt) dergestalt zu nutzen, dass ich das gesamte Guthaben (ca. TEUR 50) für eine barrierefreie Umgestaltung zweier Bäder in meinem eigengenutzten Wohnhaus verwende, was meines Erachtens grundsätzlich möglich ist.

    Folgende Fragen habe ich hierzu:

    1) Ich möchte im Jahr der Entnahme oder im Folgejahr in jedem Fall eine komplette Versteuerung des Wohnförderkontos vornehmen, um dadurch 30 % weniger zu versteuern. Ist danach – also auch vor dem 85. Lebensjahr , konkret nach Abgeltung der steuerlichen Verpflichtungen eine Veräußerung des Wohnhauses ohne schädliche Folgen in Bezug auf den Riestervertrag möglich?

    2) Wie errechnet sich das Guthaben des Wohnförderkontos, wird hier rückwirkend ab Abschluss des Riestervertrages, hier: 2001, eine Berechnung vorgenommen? Ich hatte zunächst einen Fondssparplan, der dann in eine Rentenversicherung umgewandelt wurde. Die Wertentwicklung war leider in beiden Produkten nicht befriedigend. Das errechnete fiktive Guthaben auf dem Wohnförderkonto würde dann deutlich höher sein als das tatsächlich zur Verfügung stehende Kapital.

    3) Ist es ein Problem, wenn Hauseigentümer mein Ehemann und ich sind, der Vertrag aber nur für mich als Ehefrau läuft?


    Danke für eine Antwort!