Gas- und Strom: Vertragsverlängerung/Kündigungsfrist nach akzeptierter Preiserhöhung

  • Hallo,

    ich hoffe, die Frage wurde noch nicht gestellt. Zumindest konnte ich sie durch die Suche nicht finden.


    Und zwar hatte mein Gasversorger (Sondervertrag, nicht Grundversorgung, ursprüngliche Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist ging bis Ende Mai 2023, Vertrag wurde nach dem März 2022 geschlossen) seine Preise zum Jahreswechsel erhöht und ich nicht vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Nun frage ich mich, ob...

    a) ...er die neue Vertragslaufzeit (und reguläre Kündigungsfrist) nun um weitere 12 Monate verlängern durfte,

    b) ...die alte Vertraugslaufzeit (bis Ende Mai 2023) weiter gilt oder

    c) ...ich nun eine monatliche Kündigkungsfrist habe (so als seien die ursprünglichen 12 Monate nun vorüber).


    Und gibt es dazu auch eine rechtliche Grundlage? Im EWG und im BGB § 309 habe ich leider nichts dazu gefunden.


    Vielen Dank!

  • Ich würde davon ausgehen dass die alte Vertragslaufzeit bis Mai gilt, außer etwas anderes steht in dem Schreiben zur Preiserhöhung. Gibt es ein Kundenportal? Viele Anbieter haben dort Kündigungsfristen hinterlegt. Ansonsten einfach anrufen und nachfragen, das schafft am schnellsten Klärung.

  • Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist, Kündigungstermine und Verlängerungsregeln ergeben sich aus dem Vertrag. Und den kennt hier niemand.


    Für die ganz vergesslichen und die, die ihre Unterlagen nicht aufheben oder nicht mehr finden, müssen diese Angaben schon seit Jahren auch noch mal vom Versorger in jeder Rechnung mitgeteilt werden. Aber auch das nützt nur denjenigen, die lesen, was der Versorger ihnen schickt. Das scheint oft ein gewisses Problem zu sein.


    Was soll das "EWG" sein?

  • Liebe Community,


    danke für eure Antworten! Alles klar, dann wälze ich nochmal den Vertrag.


    Mir ging es mehr um die allgemeine Gesetzeslage. Im Vertrag oder Kundenkonto könnten ja auch Dinge stehen, die dem Gesetz widersprechen und somit hinfällig sind.


    Aber wenn da nichts bekannt ist, ist es wohl so, dann vertraue ich einfach, dass der Vertrag gesetzeskonform verfasst wurde.


    Das "EWG" ist das Energiewirtschaftsgesetz.

  • Hallo ogftip,

    Das "EWG" ist das Energiewirtschaftsgesetz.

    das Energiewirtschaftsgesetz oder Langtitel „Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung“ wird vom Gesetzgeber mit EnWG abgekürzt. Diese Abkürzung sollte man auch verwenden, um Missverständnisse zu vermeiden. EWG ist u.a. die Abkürzung für das „Erneuerbare-Wärme-Gesetz“ in Österreich.

    Sie merken, hier wird ein gewisser Anspruch an die Forenbeiträge gestellt.


    Gruß Pumphut

  • Oh, in der Tat, da habe ich bei der Internetrecherche wohl nicht richtig hingeschaut. Ich bitte vielmals darum, meine Unachtsamkeit zu entschuldigen.

  • Und bei genauerem hinschauen hättest du auch gesehen, wo die Angaben zu finden sind, auf deren Suche du bist, nämlich in der letzten Rechnung. Siehe § 40 Abs. 2 Ziff. 3 und 4 EnWG.

  • Danke, ja, das steht ja bereits in Kommentar #4. ;)


    Aber wie gesagt, es ging mir nicht um die Aussagen des Anbieters, denn die können ja auch falsch und rechtswidrig sein. Es ging mir darum, ob der Zeitraum einer Vertragsverlängerung nach Erhöhung der Preise gesetzlich geregelt ist.


    Wenn es die nicht gibt, dann gibt es sie halt nicht, dann ist meine Frage beantwortet. ;)


    Vielen Dank an euch alle !