Hallo,
ich hoffe, die Frage wurde noch nicht gestellt. Zumindest konnte ich sie durch die Suche nicht finden.
Und zwar hatte mein Gasversorger (Sondervertrag, nicht Grundversorgung, ursprüngliche Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist ging bis Ende Mai 2023, Vertrag wurde nach dem März 2022 geschlossen) seine Preise zum Jahreswechsel erhöht und ich nicht vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Nun frage ich mich, ob...
a) ...er die neue Vertragslaufzeit (und reguläre Kündigungsfrist) nun um weitere 12 Monate verlängern durfte,
b) ...die alte Vertraugslaufzeit (bis Ende Mai 2023) weiter gilt oder
c) ...ich nun eine monatliche Kündigkungsfrist habe (so als seien die ursprünglichen 12 Monate nun vorüber).
Und gibt es dazu auch eine rechtliche Grundlage? Im EWG und im BGB § 309 habe ich leider nichts dazu gefunden.
Vielen Dank!