Folgender Fakt. Laut § 622 BGB habe ich die Möglichkeit, mein Arbeitsverhältnis innerhalb vier Wochen zum 15., ein Samstag, zu kündigen. Stellen wir uns vor, der neue Arbeitsvertrag beginnt dann ab 17. des selben Monats, also am Montag. Am Sonntag bin ich dann also weder kranken- noch rentenversichert. Eine Meldung an die AA würde, da ich selbst gekündigt habe, zu einer Spreefrist für mich führen, soweit klar. Mit geht es nicht um das Arbeitslosengeld, sondern um diesen einen Tag, an dem ich keine Abgabe leiste. Kann ich diesen Tag ignorieren oder kann er mir später zu Problemen, zum Beispiel bei der Rente, führen?
Mein Plan vorab ist, mich mit RV und KK in Verbindung zu setzen und für diesen Tag meine Beiträge aus eigener Tasche zu finanzieren. Ist das richtig durchdacht?