Gaspreisbremse

  • Welcher Zeitraum wird für die Berechnung der Gaspreisbremse zugrunde gelegt ??

    Zeitraum 01.01.2021bis 31.12.2021 oder 01.01. 2022 bis 31.12.2022 ??

    Durch Einsparung ist der Verbrauch im Jahr 2022 wesentlich niedriger als das Vorjahr.

  • Weder noch. Die Frage ist hier inzwischen schon so oft beantwortet worden, schau doch erstmal in die schon vorhandenen Threads.

  • Es wurde vom Gasanbieter eine Verbrauchsprognose erstellt, die bis zum September 2022 fertiggestellt werden musste.

    Hier wurde dann an Hand der zuletzt verfügbaren Jahresabrechnung, der Verbraucher mit einer Verbrauchsmenge konfrontiert, die nun mit 80% auf 12 Cent pro kWh Gas gedeckelt wird. Egal ob der Arbeitspreis sehr weit über 12 Cent liegt, hier kann der Verbraucher auf staatliche Hilfe hoffen, die letzten 20% Verbrauchsmenge muss der Verbraucher allerdings mit den aktuellen Arbeitspreis ohne staatliche Hilfe selbst bezahlen, falls hier erneut die selbe Menge der Verbrauchsmenge 2021/2022 vorliegt. Deswegen sinnvollerweise versuchen 1/5 der Verbrauchsmenge zu reduzieren, dann gibt es gar keine weitere Abrechnung über 12 Cent.


    Wer Glück hat liegt sogar vertraglich unter den 12 Cent Gas-Arbeitspreis und benötigt keinen Gaspreisdeckel aller 12 Cent.

  • Hallo Thomas1955,

    Es wurde vom Gasanbieter eine Verbrauchsprognose erstellt, die bis zum September 2022 fertiggestellt werden musste.

    Hier wurde dann an Hand der zuletzt verfügbaren Jahresabrechnung, der Verbraucher mit einer Verbrauchsmenge konfrontiert,

    Woher haben Sie die Erkenntnis, dass die Verbrauchsprognose sich auf die „zuletzt verfügbare Jahresabrechnung“ bezieht? Im Gesetz (Erdgas- Wärme- Preisbremsegesetz) kann ich dazu nichts finden. Wenn es so wäre, wie von Ihnen beschrieben, wären fast alle hier aufgelaufenen Diskussionen erledigt.


    Gruß Pumphut

  • Kann mir Bitte jemand helfen?

    Mein prognostizierter Jahresverbrauch für Gas und Strom würde nach den Vorgaben berechnet. Allerdings habe ich im Jahr 2021 noch nicht in der Wohnung gewohnt und im September 2022 war ich im Urlaub! Jetzt ist der errechnete Jahresverbrauch weniger als die Hälfte! Kann mir

  • Was soll denn der Urlaub damit zu tun haben? Der Verbrauch im September 2022 spielt doch gar keine Rolle.

  • Hallo Thomas1955,

    Woher haben Sie die Erkenntnis, dass die Verbrauchsprognose sich auf die „zuletzt verfügbare Jahresabrechnung“ bezieht? Im Gesetz (Erdgas- Wärme- Preisbremsegesetz) kann ich dazu nichts finden. Wenn es so wäre, wie von Ihnen beschrieben, wären fast alle hier aufgelaufenen Diskussionen erledigt.


    Gruß Pumphut

    Meine Erkenntnis kommt von meinem Gasversorger Montana, sein Text lautet:

    • Wo finde ich meine Jahresverbrauchsprognose?

      Die Netzbetreiben teilen uns regelmäßig die Jahresverbrauchsprognose mit. Sie ergibt sich in der Regel aus dem Vorjahresverbrauch.

      Sie finden die jeweils aktuelle Jahresverbrauchsprognose auf der Abrechnung und in dem Schreiben, das wir Anfang März an alle entlastungsberechtigten Kundinnen und Kunden versenden und das den neuen Abschlagsplan enthält.

      Bei Erdgas gilt laut Gesetz nicht die aktuelle, sondern die Jahresverbrauchsprognose von September 2022. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie für die Menge, die Sie in diesem Winter eingespart haben, zusätzlich voll profitieren.


  • Entscheidend ist die Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers. Die basiert auf den letzten vor September 2022 vom Netzbetreiber ermittelten Jahresverbrauchsdaten. Die "letzte verfügbare Verbrauchsabrechnung" des Versorgers hat damit nichts zu tun. Der Versorger hatte in dem Informationsschreiben nur die maßgebliche Prognose des Netzbetreibers mitzuteilen, das sind aber gerade nicht die vom Versorger abgerechneten letzten Verbrauchsdaten. Ansonsten gilt, wo gearbeitet wird, werden auch Fehler gemacht.

  • Sie haben Recht. Meine Jahresprognose ist geringer ausgefallen wie ich gerechnet hatte, statt 134 Euro pro Monat Entlastung, wird es "nur" 126 Euro.

    Ich habe soeben Nachricht von Montana bekommen. Statt 332 Euro, werden es nun mit Gaspreisbremse 206 Euro und der aktuelle Abschlagsmonat 10.03.23 fällt aus, hier wird nichts abgebucht, März Monat wird mit 0 Euro Forderung wird übersprungen, erst ab 10.04.23 werden dann die neuen Abschläge fällig. Ich kann mit der derzeitigen Regelung also gut leben.

    Ich habe auch keine Probleme die 80 Prozent nicht einzuhalten, eher im Gegenteil, rechne erneut mit Rückzahlung nach 12 Monate.

    Mein Objekt: 2 Familienhaus mit 183qm.