Einfache Frage:
Ich habe am 23.02.2023 an <kundenservice@eon.de> Widerspruch gegen den prognostizierten Jahresverbrauch (Basis September2022) mit 23.401 kWh (80 % = 18.721 kWh) erhoben und einen Wert von rd. 30.000 kWh verlangt, weil dieser dem Jahresverbrauch der Jahre 2019 - 2021 und dem Halbjahresverbrauch bis Juni 2022 entspricht, und noch (überhaupt) keine Antwort bekommem.
In dem Schreiben habe ich den Begriff "Verbraucherbeschwerde nach § 111a enwg" nicht erwähnt.
Am Donnerstag, den 23.03.2023 sind vier Wochen rum.
Kann ich mich danach gleich an die Schlichtungstelle wenden oder muss ich das Schreiben noch mal mit dem Hinweis "Verbraucherbeschwerde nach § 111a enwg" abschicken und noch mal vier Wochen warten?
berghaus 20.03.23