Hallo, ich habe eine Frage zur Gaspreisbremse. Ich bekam nun von meinem vorigen Anbieter Montana eine Endabrechnung über 1.158 EUR für 4.911 kWh (Preis 24,7000 ct/kWh) für den Zeitraum 20.12.2022 – 28.02.2023. Ab 01.03. bin ich bei einem neuen Anbieter.
Dieser Betrag erscheint mir aber zu hoch, weil ja gar nicht die Gaspreisbremse berücksichtig wurde. Meine Frage ist nun: Wer ist denn für Januar und Februar für diese Gaspreisbremse zuständig? Leider ist der Kundenservice von Montana derzeit so gut wie nicht erreichbar.
Ich fand folgenden Absatz auf der Montana-Webseite:
“Bei einem Versorgerwechsel ist ausschlaggebend, von wem und zu welchem Tarif Sie am Stichtag 1. März 2023 versorgt werden. Wenn Ihr Tarif am 1. März 2023 über dem Preisdeckel liegt, teilt Ihnen der zu diesem Termin zuständige Versorger mit, wie hoch Ihr Entlastungsbetrag und Ihr Entlastungskontingent sind und wie er die rückwirkende Entlastung für Januar und Februar verrechnet – in der Regel wird im März der dreifache Entlastungsbetrag gutgeschrieben.”
Ich bin nun leicht verwirrt, weil ich dachte, dass Montana doch schon über die Gaspreisbremse hätte informieren müssen (was nicht geschehen ist) und doch eigentlich die Preise für Januar und Februar hätte anpassen müssen. Oder liege ich da falsch?
Vielen Dank für Hilfe, LG!