Steuerliche Anrechenbarkeit der KV und BUV Beiträge

  • Zwei Fragen zum Prinzip und Anrechenbarkeit der KV/BUV Beiträge (ggf. in der Elternzeit ohne Einkommen eines Elternteils):


    1. Warum sind die gesezlichen Krankenversicherungsbeiträge ("Basiskrankenversicherung") von der Steuer voll absetzbar aber nicht die Berufsunfähigkeitsversicherungsbeiträge, obwohl die BUV den gleichen Zweck in einem anderen Zeitraum erfüllt? Ist diese ungleiche Absicherung der Arbeitsleistung im kurzfristigen/langfristigen Krankheitsfall im Einklang mit dem Grundgesetz und dem Gleichbehandlungsprinzip von gleichartigen Aufwendungen zur Einkommensabsicherung? Ist die Deckelung seitens des Gesetzgebers überhaupt vertretbar, da er aus nicht nachvollziehbaren Gründen willkürlich entschieden hat, die Aufwendungen zur Absicherung des Einkommens nicht anrechnen zu lassen? Und zwar nur bei den Privatpersonen, bei den Firmen kann er aufgrund von identischem Gleichbehandlungsprinzip nicht entscheiden, dass ein Teil der Kosten - wie z.B. die Beiträge des Arbeitgebers und weitere Versicherungen im unternehmerischen Kontext - bei der Gewinnermittlung ignoriert oder zusammen betrachtet und zusammen gedeckelt wird.


    2. Falls ein Elternteil 3 Jahre lang in der Elternzeit bleibt und im letzten Jahr kein Einkommen bezieht (d.h. keine Krankenversicherungsbeiträge selbst zahlt), können theoretisch seine BUV-Beiträge dann bis zu der Obergrenze von 1900 EUR angerechnet werden. Bei der Zusammenveranlagung scheinen diese Beiträge aber keine Auswirkung auf das Ergebnis der Steuererklärung zu haben, als ob die (gesetzlichen) KV-Beträge des zweiten Elternteils bereits auch den Maximalbetrag des ersten Elternteils ausgeschöpft haben - werden diese Sonderausgaben bei Zusammenveranlagung stets vermischt betrachtet und angerechnet?

  • maximw

    Hat den Titel des Themas von „Anrechenbarkeit der KV und BUV Beiträge“ zu „Steuerliche Anrechenbarkeit der KV und BUV Beiträge“ geändert.
  • Hallo.


    Steuerberatung kann die Community nicht leisten.

    Am Gesetzestext hat keiner der hier Mitschreibenden auch nicht mitgewirkt. Das "Warum" werden wir also auch nicht liefern können.


    Es werden zunächst die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt, nur wenn hinterher noch "Luft" ist, können andere Versicherungen berücksichtigt werden. Ist einfach so. Wenn nicht einverstanden, Unterlagen einreichen, Einspruch einlegen, klagen und abwarten.