In der Abrechnung, die ich jetzt für den Zeitraum 08.06.2022 bis 09.04.2023 von E.ON bekommen habe, ist der September22Prognosewert unterschiedlich angesetzt.
Kann oder darf das sein?
Meine vor der Rechnung gestellten mehrfachen Fragen an den Versorger E.ON und den Netzbetreiber Westnetz, warum die Prognose so niedrig ausgefallen ist, sind bisher über zwei bzw. einen Monat nicht beantwortet worden.
Muss man denn in beiden Fällen erst die Schlichtungsstelle einschalten, um überhaupt mal eine Antwort zu bekommen?
berghaus 04.05.23
Sept22Prognose für Dezemberhilfe und Gaspreisbremse unterschiedlich?
- berghaus
- Erledigt
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Hallo berghaus,
also ich lese keinen Unterschied in der Definition der Prognose im EWPBG und EWSG heraus. Aber die Versorger können da schon anderer Meinung sein, oder einfach irgendeine Zahl in den Raum werfen.
Muss man denn in beiden Fällen erst die Schlichtungsstelle einschalten, um überhaupt mal eine Antwort zu bekommen?
Vermutlich ja. Aber die Schlichtungsstelle Energie ist derzeit total überfordert. Da ich mit der Prognose für meine Verbrauchsstelle auch nicht einverstanden bin, habe ich mich bereits im März an die Schlichtungsstelle gewandt. Letzte Woche bekam ich dann die Information, sie sind mit bisher ca. 9.000 Schlichtungsanträgen dieses Jahr total überfordert und es kann Monate dauern.
Es fällt mir schwer, aber einen Kommentar Richtung Politik verkneife ich mir jetzt.
Gruß Pumphut
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Hallo berghaus,
also ich lese keinen Unterschied in der Definition der Prognose im EWPBG und EWSG heraus. Aber die Versorger können da schon anderer Meinung sein, oder einfach irgendeine Zahl in den Raum werfen.
Vermutlich ja. Aber die Schlichtungsstelle Energie ist derzeit total überfordert. Da ich mit der Prognose für meine Verbrauchsstelle auch nicht einverstanden bin, habe ich mich bereits im März an die Schlichtungsstelle gewandt. Letzte Woche bekam ich dann die Information, sie sind mit bisher ca. 9.000 Schlichtungsanträgen dieses Jahr total überfordert und es kann Monate dauern.
Es fällt mir schwer, aber einen Kommentar Richtung Politik verkneife ich mir jetzt.
Gruß Pumphut
Und am Ende muss dein Energieversorger noch nicht einmal das Ergebnis der Schlichtung anerkennen und du kannst nur noch zivilrechtliche Schritte einleiten