Gaspreisbremse beim Versorgerwechsel im April

  • Zum 15. April habe ich, angeregt durch die Empfehlungen der Verbrauchersendungen und der Verbraucherzentrale, den Gasversorger gewechselt.

    Der Arbeitspreis des neuen Anbieters liegt knapp unter 12 ct/kWh, so dass keine Preisbremse mehr greift.

    Diese Woche habe ich die Endabrechnung des alten Gasversorgers erhalten.

    Großes Entsetzen, statt zu sparen habe ich drauf gezahlt! || :cursing: :thumbdown:

    Die gewährte Gaspreisbremse berechnet sich monatlich wie folgt:

    Jahreskontingent / 12 Mon. * Bezugsmonate

    Durch die kalte Jahreszeit Jan-April betrug der Gasverbrauch fast 50% des Entlastungskontingents.

    Da 3,5 Monate aber nur 30% von 12 Monaten entsprechen, wurden mir nur 30% des Kontingents gutgeschrieben, für die restlichen 20% des verbrauchten Gases musste ich den sehr hohen Preis des Versorgers voll selbst bezahlen.

    Seit Mai/Juni ist mein Gasverbrauch drastisch gesunken, da die Heizperiode vorbei ist.

    Ich denke, nach dieser Berechnungsmethode wäre der günstigste Zeitpunkt für einen Wechsel Ende September vor der Heizperiode. Es wird immer Jahreskontingent / 12 Mon. * Bezugsmonate berechnet, man kann sogar mehr ausbezahlt bekommen als man tatsächlich verbraucht hat, die Summe darf nur nicht negativ werden!

    Ich finde diese Durchschnittsmethode ungerecht / undurchdacht!

    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und sich an die Schlichtungsstelle Energie in Berlin gewandt?

  • Die Schlichtungsstelle ist da der falsche Adressat. Beschwer dich bei der Regierung und dem Bundestag, die haben die Regelung gemacht.

  • Gargoyle

    Ob sich der Wechsel gelohnt hat, muss man erst mal ausrechnen.


    Grundsätzlich ist die (damaligen) Aussagen von z.B. Finanztipp und der Bundesnetzagentur richtig, dass man die Kosten pro kWh unter das Vorkriegsniveau drücken könne, wenn man bei einem hohen AP und natürlich einem ordentlichen Jahreskontingent mit dem monatlichen Verbrauch oder besser dem Verbrauch des Abrechnungszeitraums mit dem hohen Preis erheblich unter den 80 % der Sept22Prognose bleibt.


    Richtig ist auch die Abrechnungsmethode des oder der Lieferanten, wenn sie zunächst mit dem Vertragspreis abrechnen und die Gaspreisbremsentlastung monatsweise oder für einen Zeitraum, in diesem Fall tag-genau bis 14.04.23, berechnen und unten abziehen.


    Die Meinung, der ich anfangs auch gerne anhing, man könne am Jahresanfang bei hohem Verbrauch, sein Kontingent verbrauchen und dann wechseln, wurde hier in Antwort # 19 bisher unwidersprochen widerlegt:


    Strompreisbremse - Strom & Heizung - Finanztip Forum


    Wenn man jetzt (zu Lasten des Steuerzahlers und zu Gunsten des Versorgers) bei einem hohen AP bleiben will oder einen neuen Anbieter mit noch höherem AP wählt, muss man sicher sein, dass man mit dem Verbrauch erheblich unter dem (hoffentlich) festliegenden 80%Sept22Prognose-kWh bleibt – nach der Formel


    AP(am 1. eines Monats) x (1/12 x 80%Sept22Prognose) = monatlicher Gaspreisentlastungsbetrag.


    Ungewiss bleibt dabei, ob der (neue) Versorger wirklich mit einem festen Sept22Prognosewert rechnet, oder, wie E.ON bei der Abrechnung zunächst für die Dezemberhilfe und die Abschläge ab Januar mit einem 'Prognostizierten Jahresverbrauch (Basis September 2022)' und bei der Schlussrechnung im Mai 2023 dann mit einem höheren oder niedrigeren 'Prognostizierten Jahresverbrauch (Bemessungsgrundlage)'.


    M.E. ist das ungesetzlich!


    Und dann gibt es da noch eine gesetzlich verankerte „Entlastungsbremse“, die wir im Fall enzo herausgefunden haben:

    Ist man nur kurz bei einem neuen Anbieter (der mit dem hohen AP) und verbraucht ausgesprochen wenig Gas, bekommt man von dem hohen Entlastungsbetrag für diesen Zeitraum höchstens soviel erstattet, wie man bei ihm zahlen muss.

    GASPREISBREMSE - Strom & Heizung - Finanztip Forum


    Im Fall Gargoyle hätte ich noch gerne gewusst, wie hoch die Sept22Prognose und ob diese plausibel ist, und ob für die Dezemberhilfe und für die Gaspreisbremse der gleiche Prognosewert angewandt wurde und zum Rechnen die Gaspreise vorher und nachher.


    berghaus 03.07.23

  • Hallo,


    mein Fall stellt sich fast identisch zu dem von Gargoyle dar - nur das Datum weicht leicht ab (6.4.). Auch ich habe durch den frühzeitigen Wechsel des Anbieters nur einen Bruchteil des Preisnachlasses erhalten.


    Gibt es mittlerweile Neuigkeiten zu dieser Problemstellung? Gargoyle : Haben Sie noch Schritte unternommen und ggf. etwas erreichen können?