Liebe community,
Meine Mutter hat letztes Jahr unser Elternhaus an meinen Bruder und mich übertragen. Der Notar hat den Nießbrauch eingetragen, so verbleiben die Mietennahmen (Einliegerwohnung) bei meiner Mutter und sie ist für anfallende Kosten verantwortlich.
Teilweise übersteigen die Kosten ihre finanziellen Mittel (kompletter Fassadenanstrich steht an). Wenn ich es richtig verstanden habe zahlt sie auch keine Steuern mehr, sie bezieht Witwenrente, und kann somit wohl keine Kosten absetzen.
Daher meine Frage: dürfen mein Bruder und/oder ich, wenn wir Arbeiten am Haus durchführen lassen, diese als Eigentümer steuerlich absetzen obwohl unsere Mutter das Nießbrauchsrecht hat?