Sonderkündigungsrecht

  • Alsbald will der Gaslieferant mitten im laufenden Vertrag den Gaspreis senken. Das hört sich ja erstmal gut an. Nur ist er dann immer noch teurer als andere.
    Habe deshalb den § 41 Abs. 5 EnWG zu Rate gezogen. Dort geht es um das Sonderkündigungsrecht. Und dort ist ausdrücklich von Preisänderung die Rede und nicht von Preiserhöhung.
    Von daher sehe ich die Möglichkeit, den Vertrag per Sonderkündigung zu beenden, obwohl er billiger wird. Sehe ich das richtig?