Hallo,
ich hatte 2011 aus dem Betrag meiner Abfindung (zur Kündigung) eine Direktversicherung gebildet. Dieser Betrag wurde nach altem Recht nach § 40 b EStg. pauschal versteuert. Dieser ist im nächsten Jahr zur Auszahlung (monatliche Rente) fällig.
Nun meine Frage: Werden von dem Betrag (monatliche Rente) noch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen?
Ich habe doch a) den Betrag selbst eingezahlt
b) Die Abfindung ist gesondert auszuweisen und einmalig zu zahlen (§ 3 Abs. 6 BetrAVG). Diese Abfindung stellt kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung dar, wenn sie wegen Ende des Beschäftigungsverhältnisses gezahlt wird.
außerdem steht aber als Versicherungsnehmer meine alte Firma im Vertrag die schon viele Jahre nicht mehr existiert.
Frage: Kann ich dies ändern lassen?
Aus welchem Grunde sollte ich Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen?
Vielen Dank für ihre Antworten.
Gruß Klaus