Direktversicherung

  • Habe folgende Frage: Eine Direktversicherung mindert das Nettoeinkommen. Ist dieses verminderte Einkommen bei der Berechnung von Hinzuverdienst bei Witwenrente maßgeblich und nützt es das was? Oder spielt die Direktversicherung hier keine Rolle, weil der Bruttoverdienst maßgebend ist. Danke im Voraus für Infos.

  • Wie immer, wenn deutsches Steuer- und Sozialabgabenrecht betroffen ist, kann man das so leider nicht pauschal beantworten.
    Ist es eine alte oder neue (Abschluss ab 2005) Direktversicherung? Wird sie durch Entgeltumwandlung gespeist oder durch Pauschalbesteuerung und zahlt der Arbeitgeber was dazu und wenn ja in welcher Höhe.


    Für gewöhnlich werden die Direktversicherungen durch Entgeltumwandlung als aus dem Brutto gespeist und nicht aus dem Netto.
    Dh. das Brutto, welches auch für die Berechnung des Abzugs bei der Wittwenrente herangezogen wird, wird vermindert.


    Die Rentenversicherung nimmt das Brutto lt. Lohnausweis (wenn man eine Lohnabrechnung anschaut geht meistens ein Betrag X für die DV drauf und in der Zeile darunter wieder runter und ist somit dann im Brutto nicht enthalten) und macht darauf einen pauschalen Abschlag. Wie hoch dieser im Einzelfall ist muss beim RV Träger erfragt werden eine gute Richtschnur ist aber 40%.


    Von diesem Wert wird dann der Freibetrag abgezogen und der übersteigende Betrag zu 40% auf die Wittwenrente angerechnet.


    Beispiele hier: http://www.deutsche-rentenvers…ebener_hinzuverdienst.pdf auf Seite 4 bis 7.

  • Vielen Dank erst mal für die Info. Es wäre eine neue Versicherung bei der dann später Steuer und KK-Beitrag fällig wird. Es wäre eine Entgeldumwandlung und der Arbeitgeber zahlt nichts dazu.
    Es wundert mich etwas, dass der Bruttolohn damit vermindert wird. Dachte, Brutto bleibt Brutto, nur die Auszahlung erfolgt geteilt an Arbeitnehmerin und an Versicherung. Wird der Bruttolohn tatsächlich um den Direktversicherungsbetrag geringer ausgewiesen? Dann wäre diese Versicherung bezüglich Hinzuverdienst tatsächlich sinnvoll? Aus der von Ihnen genannten Rentenvers.Broschüre kann ich das nicht herauslesen.
    Die weitere Berechnung mit Pauschalabzug und Freigrenze kenne ich. Es geht mir nur darum, ob ich den Direktversicherungswert bei den Angaben an die Rentenversicherung weglassen kann, nachdem sogar Zinsen, Mieten ect. beim Rentenversicherer als Einkommen angegeben werden müssen.

  • Ich fasse mich kurz und verweise auf 3 Links


    http://www.gehalts-check.de/lexikon/e/entgeltumwandlung.html Grundsätzliche Info


    https://extra.wwk.de/Inhalte/P…ng/bAV_Lohnabrechnung.pdf Broschüre mit Berechnungsbeispielen, Das Musterbeispiele auf den Seiten 3-5


    http://www.deutsche-rentenvers…iche_altersversorgung.pdf ab Seite 25.


    Gerade weil es aus dem Brutto finanziert wird mindert sich (je nachdem ob über oder unter der Beitragsbemessungsgrenze) auch Ansprüche auf ALG, Krankengeld, oder die Altersruherente.