Sparkonto für Kinder

  • Hallo zusammen,


    habe hier mal einen Artikel gefunden, in dem es um Geldanlage für Kinder ging. Leider kann ich Ihn nicht mehr finden.
    Es konnte ein Konto angelegt werden welches in der Steuererklärung aufgeführt wurde, aber keine Steuern darauf erhoben wurden, wenn es
    ausschließlich für das Kind angelegt wird.


    Könnt ihr mir helfen?


    Mit bestem Gruß


    Ekki

  • Hallo Ekki,


    vielen Dank für Deinen Beitrag.


    Wie Du vielleicht gesehen hast, ist Finanztip zur Zeit im Um- und Aufbau. Denn wir möchten die Seite so nützlich und angenehm wie möglich für Euch gestalten! In diesem Zuge kann es sein, dass Artikel, die veraltet sind, nicht mehr online sind. Ich habe Deine Frage aber an unsere Experten weitergeleitet, die das besser verorten können.


    Viele Grüße


    Franziska

  • Hallo Ekki,


    bei vielen Banken kann man Konten für Minderjährige eröffnen. Da die Kinder meist kein eigenes Einkommen haben, werden Steuern auf Zinsen erst fällig, wenn diese den Sparerpauschbetrag (801 Euro pro Jahr) und den Grundfreibetrag der Einkommensteuer (2014: 8.354 Euro pro Jahr) übersteigen.


    Beachten Sie jedoch, dass das Geld rechtlich gesehen Eigentum des Kindes ist. Ein Konto für Kinder zu eröffnen kann sich also lohnen, wenn Sie für die Zukunft des Kindes Geld beiseite legen wollen. Dazu müssen Sie noch eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen. Dann wird die Abgeltungssteuer über dem Sparerpauschbetrag von der Bank nicht abgeführt.


    Als Steuersparmodell, um so der Abgeltungssteuer zu entkommen, empfehlen wir diese Möglichkeit jedoch nicht.


    Beste Grüße


    Manuel

  • Vielen Dank euch zweien!


    Der Beitrag von Manuel war genau das wonach ich gesucht hatte!


    Es sollte auch nicht als Steuersparmodell dienen. Ging nur um die finanzille Vorsorge für unsere Kleine.


    Vielleicht habt Ihr ja noch ein paar Tipps wie man am besten für die Zukunft der Kleinen vorsorgen kann. Würde wahrscheinlich nicht nur mich brennend interessieren... :)


    Beste Grüße


    Ekki

  • Hallo Ekki,


    für die Kinder vorsorgen - da stimme ich Dir zu, das ist ein wichtiges Thema! Ausbildung, Führerschein, Auslandsaufenthalte, die erste eigene Wohnung: All das kostet Geld und sollte rechtzeitig vorgeplant werden, damit die Kleinen später ohne Sorgen ihre Lebensplanung verwirklichen können.


    Dein Feedback gebe ich auf jeden Fall weiter! Danke!


    Franziska


    P. S.: Die Community ist nicht nur ein Ort für Fragen und Tipps. Uns interessiert die Perspektive der Leser. Wenn es ein Thema gibt, das interessant für Finanztip wäre, kannst Du es uns gerne jederzeit hier nennen. In diesem Sinne lade ich Dich auch zu Anmeldung ein, damit wir besser kommunizieren können!

  • Hallo Ekki,


    das mit den Tipps kommt natürlich immer darauf an. Die konservative Variante ist ein Tagesgeldkonto oder ein Banksparplan. Bei einem Banksparplan trägt man sein Geld monatlich zur Bank und erhält dafür Zinsen, die derzeit leider nicht besonders hoch sind. Trotzdem ist ein Banksparplan die erste Wahl, wenn das Geld vor allem sicher angelegt werden soll. Ein weiterer heikler Punkt ist die Laufzeit des Sparplans. Einerseits gibt es nur für längere Laufzeiten höhere Zinsen, andererseits kann es passieren, dass die Zinsen steigen und man noch an die lange Laufzeit des niedrig verzinsten Sparplans verbunden ist.


    Wenn man für die Aussicht auf eine gute Rendite etwas mehr Risiko nehmen möchte, lohnt sich ein Fondssparplan mit kostengünstigen Aktienfonds - sogenannten ETFs. Dabei ist jedoch wichtig, dass das Geld erst in mehr als zehn Jahren (besser 15) benötigt werden sollte, um eventuelle Kursschwankungen abzufedern. Auf kurze Sicht können bei Aktien größere Verluste entstehen. Wenn das Geld zu einem gewissen Termin verfügbar sein sollte, empfehlen wir auch, rechtzeitig einen Teil der Aktienfonds wieder zu verkaufen. Derzeit arbeiten wir an einem Ratgeber zu diesem Thema - ich werde diesen dann hier verlinken.


    Natürlich ist auch eine Mischung aus Banksparplan und ETF-Fondssparplan möglich.


    Beste Grüße


    Manuel

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage die sich mir stellen würde:


    Für welchen Zweck soll denn tatsächlich angespart werden, erst wenn diese Frage (Phase 1) der Bedarfserhebung beantwortet ist, lässt sich eine vernünftige Einordnung der möglichen Produkte machen.


    Denn jedes Produkt hat seine Stärken und Schwächen, es muss nur sinnvoll genutzt werden.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Hallo zusammen,


    Manuel hat Recht, was den steuerlichen Aspekt eines Kinderkontos betrifft. Ich möchte aber anmerken, dass in vielen Fällen nicht die Steuern das Problem sind, sondern die Krankenversicherungspflicht. Ist das Kind bei den Eltern in der beitragsfreien Familienversicherung (GKV) mitversichert, darf das Einkommen des Kindes 395 EUR pro Monat (4740 EUR jährlich zzgl. Sparerpauschbetrag 801 EUR = 5541 EUR) nicht überschreiten, sonst muss es sich selbst krankenversichern - und das wird das richtig teuer. Das gleiche Problem hat im übrigen auch ein nicht berufstätiger Ehepartner mit Vermögen. Sicher, der Betrag sieht zunächst ziemlich groß aus. Kommt das Kind aber z.B. in der Oberstufe auf die Idee, jobben zu gehen, ist die Diskussion mit den Eltern vorprogrammiert.


    Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch, dass die Eltern über das Geld, welches dem Kind übertragen oder für das Kind angespart wird, nicht nach Belieben verfügen können. Es kann nur im Sinne der elterlichen Fürsorgepflicht verwendet werden, also z.B. für die Kleidung, Ausbildung oder das Studium. Damit das Kind das Geld vorher nicht ausgibt, kann man das ganze notariell absichern. Das Vermögen zwischen Kinder- und Elternkonten aus Steuerspargründen beliebig hin- und herzuschieben empfiehlt sich auf keinen Fall. Damit macht man sich strafbar und fliegt auf, falls die Finanzämter genauer hinsehen.


    Die Frage, wie man für sein Kind anlegen sollte, hängt natürlich von den Zielen ab. Da gebe ich Henning Recht. Die meisten Eltern wollen wahrscheinlich für die Ausbildung sparen, so dass sich bei einem Sparhorizont von ca. 20 Jahren insbesondere ETF-Fondsparpläne eignen. Ein passendes Ablaufmanagament müsste man sich allerdings selbst basteln. Fallstricke lauern insbesondere auch am Ende der Sparzeit, wenn Kursgewinne realisiert werden. Hier wird die o.g. Grenze bzgl. der Krankenversicherungspflicht sehr leicht gerissen, so dass es sich anbietet, den jährlichen Freibetrag durch Verkauf und direktem Zurückkauf auszunutzen. Die anfallenden Nebenkosten sind zwar unschön, aber immer noch besser als Steuern und Krankenversicherung zu zahlen.


    Insgesamt ist das Thema Kindervorsorge also etwas breiter als der bloße Steuerfreibetrag. Sollte man größere Summen sparen, ist regelmäßige Beschäftigung mit den Anlagen unverzichtbar!


    Viele Grüße,
    Andreas


    ps: Die NV-Bescheinigung muss übrigens auch alle drei Jahre neu beantragt werden.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Andreas,


    danke für die Zusammenfassung.


    Was den Part "Verkauf und direktem Zurückkauf" angeht möchte ich den §42 Abgabenordnung zu bedenken geben,
    der einen Gestaltungsmißbrauch untersagen kann.


    § 42 Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten
    (1) Durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts kann das Steuergesetz nicht umgangen werden. Ist der Tatbestand einer Regelung in einem Einzelsteuergesetz erfüllt, die der Verhinderung von Steuerumgehungen
    dient, so bestimmen sich die Rechtsfolgen nach jener Vorschrift. Anderenfalls entsteht der Steueranspruch beim Vorliegen eines Missbrauchs im Sinne des Absatzes 2 so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht.


    (2) Ein Missbrauch liegt vor, wenn eine unangemessene rechtliche Gestaltung gewählt wird, die beim Steuerpflichtigen oder einem Dritten im Vergleich zu einer angemessenen Gestaltung zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil führt. Dies gilt nicht, wenn der Steuerpflichtige für die gewählte Gestaltung außersteuerliche Gründe
    nachweist, die nach dem Gesamtbild der Verhältnisse beachtlich sind.

  • Hallo Henning,


    danke für den juristischen Einschub.


    Allerdings sehe ich das nicht als Steuergestaltung. Sonst müsste ich in meinem Depot ja auch jedesmal Angst haben, Steuern nachzahlen zu müssen. Wenn ich eine Aktie verkaufe und morgen wieder kaufe, ist die Buchung im System, Gewinne/Verluste sind realisiert. Entsprechend wird das im entsprechenden Steuerjahr verbucht. Das mache ich so, wenn ich steuerlich Gewinne und Verluste gegenrechnen will und somit steuerlich optimiere. Wie soll mir das Finanzamt "Gestaltung" nachweisen? Vielleicht habe ich auch einfach Angst gehabt, verkauft und halt morgen, nachdem ich durch den Verzehr einer Flasche Chantré wieder ruhig geworden bin, wieder gekauft. Mit anderen Worten: Darf ich nicht kaufen und verkaufen, was ich will? Aus meiner Sicht, ist es nur billig, im Rahmen der gesetzlichen Regelung Steueroptimierung zu betreiben.


    Und falls es wirklich so wäre: Man könnte, um im obigen Beispiel zu bleiben, auch einen comstage durch einen identischen db-X trackers ersetzten. Auch Gestaltung?


    Gruß, Andreas

    • Offizieller Beitrag

    Gute Frage, ob das dann auch eine Gestaltung ist.


    Ich wollte lediglich den Hinweis geben und weiß aus Erfahrung das manche Kunden hier schon gewisse Probleme hatten, da die Finanzämter es hier doch genauer genommen haben.


    Bei normaler Vorgehensweise sollte es hier keine Probleme geben.

  • Was ändert der Verkauf und Rückerwerb denn bitte an der Rendite, wenn das Geld nicht längere Zeit nach dem Verkauf erst einmal auf einem Girokonto liegt? Die Zinsen entstehen doch dennoch in nennenswerter Höhe. Desweiteren kommt es für die Besteuerung ja auf die Art des ETFs an (synthetisch oder physisch, deutscher oder ausländischer Fonds).

    • Offizieller Beitrag

    Um die Zinsen ging es meines Wissens nach in den letzten Beiträgen nicht, sondern lediglich um die steuerliche Betrachtung.

  • Um die Zinsen ging es meines Wissens nach in den letzten Beiträgen nicht, sondern lediglich um die steuerliche Betrachtung.


    Als Ergänzung zu Manuels Beitrag und der Nichtveranlagungsbescheinigung, hier noch etwas ausführlicher beschrieben:


    "Was viele Eltern nicht wissen: Die Anlage von Kinderkonten oder Kindersparbüchern kann sich auch steuerlich lohnen, denn Minderjährigen stehen hohe Sparerfreibeträge zu. Gerade für Eltern, die über ein gewisses Geldvermögen verfügen, sind Konten attraktiv, die auf die Namen ihrer Kinder angelegt werden. Auch hierfür können dann Freistellungsaufträge an die Banken erteilt werden, um sich den Sparer-Pauschbetrag von derzeit 801 Euro zu sichern. Wer mit höheren Kapitalerträgen rechnet, beantragt beim zuständigen Finanzamt eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung). Sie bewirkt, dass in keinem Fall Abgeltungssteuer abgezogen wird. Voraussetzung dafür ist die Erwartung, dass der Kontoinhaber im Kalenderjahr kein Einkommen über dem Grundfreibetrag (circa 8000 Euro) erzielen wird. Formulare für eine NV-Bescheinigung sind auch über das Internet bei den zuständigen Finanzämtern erhältlich."


    Quelle: http://www.financescout24.de/w…er/geldanlage-fuer-kinder

  • Dass ich "Sparen für Kinder" in speziellen "Kindersparprodukten" für nicht zielführend halt, habe ich hier schon an anderer Stelle ausgeführt. Weshalb "Sparen für Kinder" Unsinn ist. - Geldanlage - Finanztip Community


    Wenn ich jedoch den oben zitieren Text von financescout24 lese, dann geht mir echt der Hut hoch!
    Hier wird so getan, als sei es kein Problem "Geld auf den Namen der Kinder anzulegen", weil man sich damit ja die "hohen Sparerfreibeträge der Minderjährigen" sichern könne.


    Welch eine Verkürzung der relevanten Tatsachen!!!


    Damit ein Minderjähriger in den Genuß eines Steuervorteils kommen kann, muss ihm der Kapitalbetrag übereignet werden. Es reicht nicht, "auf den Namen des Kindes" eigenes Geld anzulegen. Das ist Steuerhinterziehung!


    Wenn das Kapital dem Sohn oder der Tochter übereignet wurde, können die Kinder damit machen, was sie wollen.
    So lange sie noch nicht volljährig sind, brauchen sie für größere Rechtsgeschäfte die Vertretung durch die Eltern oder deren Einwilligung. Aber sobald sie 18 Jahre alt sind, besteht für die Eltern keinerlei Einflussmöglichkeit mehr.


    Darüber sollte sich jeder im Klaren sein, der seinen minderjährigen Kindern Geld schenkt.
    Natürlich könnte ein volljähriges Kind den Geldbetrag auch den Eltern "zurückschenken". Aber verpflichtet ist es dazu nicht.


    Und wer nur so tut also ob, und seinen Kinderen Geld überträgt, ohne dass er es ernst meint, sollte sich nicht wundern, wenn er eines Tages wegen Steuerhinterziehung verfolgt wird. Das "Bankgeheimnis" ist abgeschafft. Die Finanzverwaltung weiß heute sehr genau Bescheid über jeden Steuerpflichtigen, der Kapitaleinkünfte bezieht. Schummeln geht da nicht mehr.

  • Vor allem, wer profitiert schlussendlich davon? Da muss man schon richtig Kohle haben.


    Wenn man mal überlegt über welche Geldanlagesumme wir bei den aktuellen Zinsen von bestenfalls 1% wir hier reden sind wir bei 8.000 € Kapitalerträgen p.a. bei einem Anlagebetrag von Euro 800.000,-.


    Das kann ich Kindern in gerader Linie schenkungsteuerfrei genau 1x alle 10 Jahre schenken (wenn beide Elternteile je 400.000,- schenken).


    Wer soviel Geld hat soll sich herzlich eingeladen fühlen seinem Kind soviel Geld zu schenken, mal sehen ob man das immer noch für eine gute Idee hält, wenn es die falschen Freunde hat oder nach Australien auswandern will weil die Eltern plötzlich Spießer sind ;)

    • Offizieller Beitrag

    Der Hinweis von @muc sollte dennoch berücksichtigt werden, denn das Kind ist dann Eigentümer des Geldes und hierbei ist eine Rückübertragung auf die Eltern u.U. erschwert.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager