Krankengeld für freiwillig gesetzlich Versicherte

  • Hallo,


    ich habe eine Frage zum Krankengeld für freiwillig gesetzlich Versicherte.


    Konkret: Bei freiwillig gesetzlich Versicherten richtet sich die Beitragshöhe nach dem Einkommen. Dazu zählen auch z. B. Mieteinnahmen und Kapitalerträge.


    Haben frewillig gesetzlich Versicherte Anspruch auf Krankengeld, wenn diese z. B. nur Mieteinnahmen erzielen? Oder besteht Anspruch auf Krankengeld nur dann, wenn auch eine selbständige Tätigkeit ausgeführt wird?


    Ich danke schon jetzt für Eure Beiträge.


    Freundliche Grüße

  • Theichen

    Hat den Titel des Themas von „Krankengeld für frewillig gesetzlich Versicherte“ zu „Krankengeld für freiwillig gesetzlich Versicherte“ geändert.
  • Hallo Theichen

    frewillig gesetzlich Versicherte können Krankengeld für den Bezug eines Arbeitseinkommens aus selbständiger, freiberuflicher oder abhängiger Arbeitstätigkeit beziehen.


    Miet- oder Kapitlerträge sind kein Thema für Krankengeld.


    Selbständige/Freiberufler können sich mit oder ohne Krankengeld versichern. Der Beitragsunterschied macht 0,6 Prozentpunkte aus, z. B.

    mit Krankengeld 16,2 %

    ohne Krankengeld 15,6 %


    Gruß

    Alexis

    Arbeit macht Spaß. Aber wer kann schon Spaß vertragen?





  • Hallo Alexis,


    vielen Dank für die schnelle Antwort. Dann macht also der erhöhte Beitragssatz für freiwillig gesetzlich Versicherte keinen Sinn, sofern nur Einnahmen aus Vermietung bzw. Kapital vorliegen.


    Freundliche Grüße

  • Hallo Alexis,


    vielen Dank für die schnelle Antwort. Dann macht also der erhöhte Beitragssatz für freiwillig gesetzlich Versicherte keinen Sinn, sofern nur Einnahmen aus Vermietung bzw. Kapital vorliegen.


    Freundliche Grüße

    Nein - also ja - :S , für Dich passt der ermäßigte Beitragssatz an Stelle des allgemeinen.


    Um mein Zahlenbeispiel nochmals wegen der Begrifflichkeiten aufzudröseln:

    16,2 % = Allgemeiner Beitragssatz 14,6 % + Zusatzbeitragssatz, hier 1,6 %

    15,6 % = Ermäßigter Beitragssatz 14,0 % + Zusatzbeitragssatz, hier 1,6 %.


    Der Zusatzbeitragssatz ist kassenindividuell und m. K. inzwischen bei allen Kassen > 0,0 %

    Die von mir eingesetzten 1,6 % wurden Ende 2022 als durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz für 2023 ausgeguckt.


    Gruß

    Alexis

    Arbeit macht Spaß. Aber wer kann schon Spaß vertragen?