Hallo,
ich habe eine Frage zum Krankengeld für freiwillig gesetzlich Versicherte.
Konkret: Bei freiwillig gesetzlich Versicherten richtet sich die Beitragshöhe nach dem Einkommen. Dazu zählen auch z. B. Mieteinnahmen und Kapitalerträge.
Haben frewillig gesetzlich Versicherte Anspruch auf Krankengeld, wenn diese z. B. nur Mieteinnahmen erzielen? Oder besteht Anspruch auf Krankengeld nur dann, wenn auch eine selbständige Tätigkeit ausgeführt wird?
Ich danke schon jetzt für Eure Beiträge.
Freundliche Grüße