Aktien-Veräußerungsgewinn falsch berechnet

  • Liebe Community,


    ich habe über Smartbroker das Angebot angenommen, im Sommer meine Software AG Aktien zu verkaufen. Ende September kam nun das Formular, wo gelistet wurde, wie der Veräußerungsgewinn berechnet und entsprechend die Steuern abgeführt wurden. Seit Kauf der Aktien in 2001 und 2009 habe ich 2x die Depotbank gewechselt. Leider habe ich jetzt erst gesehen, dass Smartbroker (DAB) von der letzten Depotbank nur die Information des Kaufes von 2009 übermittelt wurde. Smartbroker hat nun den Preis aus dem Kauf für 50% der Aktien als 100% angenommen (50% aus 2001 - 50% aus 2009) und somit einen falschen Gewinn ermittelt (Altbestände aus 2001 bleiben ja eh außen vor). Leider erreiche ich bei Smartbroker oder DAB - wahrscheinlich aufgrund der Umstellung der führenden Depotbank zu Baader) telefonisch niemand und auch auf Mails wird nicht reagiert.

    Meine Frage an Euch ist nun: Wer kann diesen "Fehler" korrigieren? Smartbroker? DAB? Was passiert, wenn Mitte Oktober alle Aktien von DAB zu Baader umziehen? Ist dann DAB noch für mich zuständig? Die Käufe aus 2001 und 2009 können durch PDFs belegt werden (inkl. Preise). Kann dies evtl. auch später noch über die Einkommenssteuer korrigiert werden? Leider finde ich dazu keine Infos im Netz und ich erbitte nur Eure persönliche Meinung, keine Steuerberatung!

    Herzlichen Dank und ebensolche Grüße

    sangun15

  • sangun15

    Hat den Titel des Themas von „Veräußerungsgewinn falsch berechnet“ zu „Aktien-Veräußerungsgewinn falsch berechnet“ geändert.
  • ich habe über Smartbroker ... meine Software-AG-Aktien [verkauft].

    [Ich hatte sie in 2 Tranchen 2001 und 2009 gekauft]

    Seit Kauf der Aktien in 2001 und 2009 habe ich 2x die Depotbank gewechselt.

    Leider habe ich jetzt erst gesehen, dass Smartbroker (DAB) von der letzten Depotbank nur die Information des Kaufes von 2009 übermittelt wurde.

    ... was ein Fehler war, was auch unverständlich ist, wenn man die Struktur der Datensätze kennt, mit denen die Anschaffungspreise übermittelt werden. Wo die Information verlorengegangen ist, dürftest Du als Kunde nicht nachvollziehen können.

    Smartbroker hat nun den Preis aus dem Kauf für 50% der Aktien als 100% angenommen (50% aus 2001 - 50% aus 2009) und somit einen falschen Gewinn ermittelt (Altbestände aus 2001 bleiben ja eh außen vor).

    Du hattest 2 gleichgroße Tranchen dieser Aktien. Die einen hast Du 2001 gekauft (die sind steuerfrei), die anderen 2009 (die unterliegen der Abgeltungssteuer).

    Die DAB hat nun für alle den Kaufpreis von 2009 angenommen und demgemäß die Steuer berechnet. Man hat Dir also doppelt so viel Steuer berechnet, wie korrekt gewesen wäre.


    Habe ich das richtig verstanden?

    Leider erreiche ich bei Smartbroker oder DAB ... telefonisch niemand und auch auf Mails wird nicht reagiert.

    In welcher Zeit "wird denn nicht reagiert"?


    Wenn es in einem solchen Fall um richtig Geld geht, würde ich mich ohnehin nicht von einem Hotleiner abwienern lassen, sondern den Fall schriftlich formulieren, vorzugsweise etwas klarer, als Du das hier tust. Ich schicke sowas gern mit dem vermeintlich altertümlichen Fax, man kann auch Snailmail nehmen oder gar ein Einschreiben.

    Meine Frage an Euch ist nun: Wer kann diesen "Fehler" korrigieren?

    Die Depotbank.

    Was passiert, wenn Mitte Oktober alle Aktien von DAB zu Baader umziehen? Ist dann DAB noch für mich zuständig? Die Käufe aus 2001 und 2009 können durch PDFs belegt werden (inkl. Preise). Kann dies evtl. auch später noch über die Einkommenssteuer korrigiert werden?

    Was passiert, wenn alle Aktien umziehen, kannst allenfalls Du ahnen, der Du Deine Depotstruktur kennst. Hast Du denn noch andere Posten, die Du in Tranchen gekauft hast?


    Daß Du die beiden Käufe belegen kannst, ist schonmal gut. Vielleicht hast Du noch die Depotauszüge, mit denen Du belegen kannst, daß diese Posten auch wirklich die ganze Zeit im Depot geblieben sind (Könnte ja sein, daß Du den Posten irgendwann man verkauft und dann einen Posten gleicher Höhe mal nachgekauft hast).


    Besser, die Depotbank korrigiert ihren Fehler, als Du mußt dafür das Finanzamt bemühen (das dies letzlich aber auch kann).

  • Hallo Achim,


    ganz herzlichen Dank für Deine prompte Antwort und Deine Hinweise, wie zu reagieren ist.


    Ja, Du hast den Sachverhalt nochmals korrekt wiedergegeben, also somit richtig verstanden!


    "Zur Not" hätte ich tatsächlich auch seit 2001 jährliche Depotauszüge, wenn dies nachgefordert wird.


    Ich versuche zusammenzufassen, wie ich Deine Hinweise verstanden habe:


    1. Nicht der Broker (Smartbroker) sondern die Depotbank (DAB) ist mein Ansprechpartner.


    2. Sachverhalt schriftlich (Brief/Einschreiben) oder via Fax an DAB übermitteln (hatte per Kontaktformular schriftlich formuliert, leider jedoch dafür keine Bestätigung an meine E-Mail-Adresse erhalten, geschweige denn eine Antwort).


    3. Mein Depot (über Smartbroker) zieht ja gezwungener Maßen Mitte Oktober von DAB zu Baader um - somit ist dann DAB nicht mehr meine Depotbank. Ich habe aktuell einfach nur die Befürchtung, dass DAB dann kein Interesse der Klärung mehr hat, da ich in 2 Wochen nicht mehr ihr Kunde bin. Im Prinzip hat diese Angelegenheit aber nichts mit dem Umzug zu tun, das sehe ich auch so.


    4. Falls alle Stricke reißen, kann ich dies auch über das Finanzamt versuchen zu korrigieren. Würde ich dies dann ebenso schildern/vorbringen, wie ich das gegenüber der Depotbank machen würde? Und wann? Nächstes Jahr bei der Einkommenssteuer?


    Achim, nochmals herzlichen Dank für das Teilen Deiner Expertise.


    Beste Grüße

    Gunnar

  • Ja, Du hast den Sachverhalt nochmals korrekt wiedergegeben, also somit richtig verstanden!


    "Zur Not" hätte ich tatsächlich auch seit 2001 jährliche Depotauszüge, wenn dies nachgefordert wird.

    Was man hat, hat man. Man weiß nie, wofür man irgendwann Belege braucht. Versetze Dich einfach mal in die Situation der Gegenseite und versuch dabei so kritisch sein wie möglich, versuch also, Dir selbst Deine Darstellung madig zu machen. Es ist besser, Du tust das und erkennst so die Schwachstellen, als das passiert tatsächlich.

    Ich versuche zusammenzufassen, wie ich Deine Hinweise verstanden habe:

    1. Nicht der Broker (Smartbroker) sondern die Depotbank (DAB) ist mein Ansprechpartner.

    Das weiß ich nicht. Für mich war bisher immer Broker = Depotbank. Mit Neo-Brokern habe ich keine eigene Erfahrung. Ich würde mich auf die Bank konzentrieren, die führt ja das Depot. Es kann aber natürlich sein, daß die Info schon bei einem der früheren Depotwechsel verlorengegangen ist.

    2. Sachverhalt schriftlich (Brief/Einschreiben) oder via Fax an DAB übermitteln (hatte per Kontaktformular schriftlich formuliert, leider jedoch dafür keine Bestätigung an meine E-Mail-Adresse erhalten, geschweige denn eine Antwort).

    Wenn es nach Streit riecht, sollte man immer rechtssicher agieren, also beweisbar.

    3. Mein Depot (über Smartbroker) zieht ja gezwungener Maßen Mitte Oktober von DAB zu Baader um - somit ist dann DAB nicht mehr meine Depotbank. Ich habe aktuell einfach nur die Befürchtung, dass DAB dann kein Interesse der Klärung mehr hat, da ich in 2 Wochen nicht mehr ihr Kunde bin.

    Der fragliche Handel hat zu der Zeit stattgefunden, in der die DAB Deine Depotbank war.

    Ich bin übrigens überrascht: Du hast geschrieben, Du habest die Aktien im "Sommer" verkauft (ein Datum wäre praktischer). Üblicherweise hat man zwei Tag später die Abrechnung. Warum kommst Du erst jetzt mit der Geschichte?


    Und dann natürlich wie immer meine gleiche Frage: Um wieviel Geld geht es? Wenn das 25€ sind, dann sollte man darauf nicht viel Mühe verwenden, sondern die Fehlbuchung als Lehrgeld abbuchen. Wenn es 2500 € oder 25.000 € sind, sieht das natürlich anders aus.

    4. Falls alle Stricke reißen, kann ich dies auch über das Finanzamt versuchen zu korrigieren. Würde ich dies dann ebenso schildern/vorbringen, wie ich das gegenüber der Depotbank machen würde? Und wann? Nächstes Jahr bei der Einkommenssteuer?

    Klar. Üblicherweise braucht man in Zeiten der Abgeltungssteuer keine Anlage KAP mehr auszufüllen, also die Kapitalerträge nicht mehr erklären. Wenn irgendwas mit der Steuer nicht stimmt, dann eben doch.


    Noch eine Möglichkeit wäre der Ombudsmann der deutschen privaten Banken.

  • Die Information der Ausbuchung kam von Smartbroker am 14.06.2023, die Abrechnung (Barausgleich, Gutschriftbetrag) und somit die Information der damit verbundenen Steuerverrechnungen kam tatsächlich erst am 27.09.2023.


    Du hast oben drei 25er Zahlen als Beispiel gelistet, es geht ungefähr um den (Verlust-)Betrag, den Du NICHT erwähnt hast, den mit einer 0.

  • Vorweg: Zitate haben echt ihren Wert fürs Verständnis.

    Die Information der Ausbuchung kam von Smartbroker am 14.06.2023, die Abrechnung (Barausgleich, Gutschriftbetrag) und somit die Information der damit verbundenen Steuerverrechnungen kam tatsächlich erst am 27.09.2023.

    Du hast am 14.06.2023 Aktien verkauft, aber erst am 27.09.2023 die Abrechnung erhalten? Das ist kaum zu glauben. Vielleicht erzählst Du mal etwas genauer, was da passiert ist.

    Du hast oben drei 25er Zahlen als Beispiel gelistet, es geht ungefähr um den (Verlust-)Betrag, den Du NICHT erwähnt hast, den mit einer 0.

    Wohlgemerkt: Du brauchst nicht zu erzählen, was da wirklich war, kannst dann allerdings auch keine sinnvolle Antwort erwarten. Kein Forist hier kann hellsehen.