Hallo Finanztip-Community,
ich bin freiberuflicher Übersetzer (60, verh.) und mein Geschäftsmodell bricht aufgrund von DeepL, ChatGPT und anderer Faktoren gerade zusammen, weshalb ich nur noch bis Ende des Jahres als Übersetzer arbeiten werde.
Ich habe in der Kolumne von Hermann-Josef Tenhagen auf Spiegel.de zu diesem Thema diesen Passus gefunden:
Die einfachere Möglichkeit haben Selbstständige, deren Partner gesetzlich versichert ist. Sie können in der Familienversicherung des Partners unterschlüpfen. Das funktioniert allerdings nur, wenn Sie die Selbstständigkeit mindestens zeitweilig aufgeben und überhaupt kein Einkommen mehr erzielen. Das Einkommen muss unter der Grenze liegen, zu der man sich als Familienangehöriger selbst gesetzlich versichern müsste, also unter 585 Euro pro Monat bei einem sozialversicherungsrechtlichen Job oder sogar unter 520 Euro bei einem Minijob.
Ich würde gerne wissen, welcher Zeitraum unter "mindestens zeitweilig" zu verstehen ist.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen!
Wie Sie aus der privaten Krankenversicherung wieder herauskommen
- MarkWest
- Erledigt
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Ohne hier eine abschließende rechtliche Einschätzung geben zu wollen:
"Es wird eine perspektivische Betrachtung vorgenommen. D. h. es muss nach nachhaltig aussehen und je nachhaltiger es tatsächlich ist, desto rechtssicherer ist es.
Wenn man nur für einen Monat ausreichend wenig verdient, dann ist die Einrede des Gestaltungsmissbrauches nicht weit."
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Ich hatte schon in Jahren (2, 3, 4 usw.) gedacht:)
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Mit Dezember 2023 bis Januar 2025 sollte man auf der sicheren Seite sein.
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Danke sehr für Ihre Einschätzung!!
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Aber bitte beachten, dass meiner Erinnerung nach auch Erträge aus Kapitalanlagen oder Mieteinnahmen zu den Einnahmen gehören.
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Eine weniger bekannte Möglichkeit um älter als 55J in von der PKV in die GKV zu wechseln gibt es, wenn man schwerbehindert wird:
Wer schwerbehindert mit mindestens GdB 50 wird kann über das Sonderzugangsrecht für Schwerbehinderte prinzipiell von der PKV in die GKV wechseln, siehe § 9 Abs. 1 Nr. 4 SGB V.
- Wechsel innerhalb einer Frist von 3 Mon nach dem SB-Bescheid.
- Vorversicherung in der GKV für 3 der letzte 5 Jahre eines Elternteils oder Ehegatten/Lebenspartners.
Allerdings schützen sich die meisten GKV dagegen mittels einer Altersgrenze zur Aufnahme in ihrer Satzung. Die VIACTIV GKV hat jedoch keine solche Altersgrenze in ihrer Satzung. Da sich sowas jederzeit ändern kann – am besten vor Entscheidung zu einem Wechsel dort anrufen.