Ich arbeite auf Mindestlohnbasis (8,50 €/h), von Montag bis Freitag, jeden Tag 4 Stunden. Der Bruttolohn beträgt ca. 680 €, zahle davon Renten- , Kranken-
versicherungs- , Pflege- und Arbeitslosenbeiträge. Weil mein Bruttoentgelt so gering ist, wird keine Lohnsteuer einbehalten. (Steuerklasse 3)
Mein Arbeitsweg mit dem PkW zum und vom Arbeitsort beträgt 30 km, die einfache Strecke also 15 km.
Warum kann ich keine Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 €/km geltend machen? Nur weil ich keine Steuern bezahle?
Ich trage doch wie alle anderen Arbeitnehmer auch die vollen Fahrtkosten usw.
Für mich ist dieser Sachverhalt ein Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip in Deutschland?
Kann mir jemand auf meine Fragen eine plausible Antwort geben?