Wir haben im Frühjahr die Wohnung meines verstorbenen Vaters verkauft. Nach einigem Hin und Her hat der Käufer uns mit Verspätung bezahlt, indem er bei einer Bank einen Kredit aufgenommen hat. Nun, fast zwei Monate später, haben wir vom Notar eine Mitteilung bekommen, dass im Grundbuch eine "brieflose Grundschuld" , vollstreckbar nach § 800 ZPO eingetragen wurde. Es geht um die vom Käufer aufgenommene Hypothek von 50.000 Euro. Im Grundbuch stehen als Eigentümer aber nach wie vor die Namen von mir und meinen beiden Geschwistern - obwohl wir ja gar nicht mehr die Eigentümer sind. Der neue Eigentümer wird mit keiner Silbe erwähnt. Der Notar ist in Urlaub gefahren und schrieb im vorher abgesandten Begleitbrief lediglich: "Ich halte Sie über den Fortgang auf dem Laufenden."
Verstehe ich das jetzt richtig oder bin ich nach all dem vorangegangenen Ärger mit dem Käufer überbesorgt: Können ich und meine Geschwister nun für den Kredit des Käufers haftbar gemacht werden, falls dieser seine Raten nicht an die Bank zurückzahlt? Das wäre ja furchtbar! Was macht man in so einem Fall? Für hilfreiche Erklärungen und Anworten wäre ich sehr dankbar.