Umzugskosten

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zur Umzugskostenpauschale: Ich bin Ende des Jahres umgezogen, in Vorbereitung zur Aufnahme einer neuen Arbeitsstelle an dem neuen Ort. Diese Arbeitsstelle habe ich am 15.3. 2015 angetreten. Von 1.1. bis 15.3. war ich offiziell arbeitslos gemeldet, habe tatsächlich eine Teilzeit-Selbstständigkeit vorbereitet in Ergänzung zur abhängigen Beschäftigung seit 15.3.. Frage: Kann ich die Umzugskostenpauschale für beruflich bedingten Umzug ansetzen, oder sagt das Finanzamt: Nene, die neue Arbeit begann ja erst im März, da hätten Sie ja bis dahin...und so weiter? Und falls doch, wie begründe ich das? Und: Dürfte ich die Pauschale noch 2015 ansetzen, obwohl der Umzug faktisch bereits Ende Dezember 2014 war?
    Danke!

  • Also grundsätzlich gehen Umzugskosten wenn man ohne Arbeitsplatzwechsel näher an die Arbeitsstelle zieht (die Finanzverwaltung geht von ca. 45min aus). Oder wenn man den AG wechselt und umzieht. Da ist die Zeitersparnis weniger wichtig. Von der Logik her solltest aber auch hier näher an diesen gezogen sein.
    Den AG hast Du ja offensichtlich tatsächlich gewechselt. Bist auch näher dran gezogen? Wenn ja ist natürlich die Frage wann die Aufwendungen für den Umzug entstanden sind. Bei der Einkommensteuer gilt hier das Abflussprinzip also wann das Geld dafür gezahlt wurde.
    Bei tatsächlichen Kosten ist das klar, im Fall der Pauschale kommts drauf an wann der Umzug faktisch war. In Deinem Fall also Dez 14. Daher Steuererklärung 2014.


    Wenn Du es in 2015 haben willst dann gäbs noch folgende Möglichkeit: Vielleicht hast Du Dich erst in 2015 tatsächlich in der neuen Gemeinde angemeldet. Dann erklärst Du den Umzug in 15 und legst als Nachweis die Ummeldung bei. Woher will denn bei der Pauschale das Finanzamt wissen wann der Umzug tatsächlich war?
    Die Finanzbeamten sind da normalerweise nicht so streng mit der Pauschale wenn die Voraussetzungen ansich vorliegen (neuer Job, näher ran).


    Du hast also theoretisch beide Möglichkeiten, die Frage wäre eher in welchem Jahr es Dir mehr bringt, also der Verdienst höher war.
    Vergiss auch nicht zusätzlich zur Pauschale ein paar Fahrten mit dem PKW etc. anzugeben.

  • Hallo zusammen,
    ich sitze grad an der EST- Erklärung 2014. Folgendes Problem beschäftigt mich.
    Wir sind am 14.01.2015 umgezogen, mit Spedition.
    Die Wohnungssuche fand im Oktober, November 2014 statt. Ich wollte die Wohnungssuche, also die Zeitungsannoncen und die Fahrten zur Suche 2014 absetzen, den Umzug 2015. Er fand am 14.01. statt. Ebenso wollte ich die Umzugskostenpauschale 2015 geltend machen.


    Das Steuerprogramm von der akademischen Arbeitsgemeinschaft lässt Eintragungen zu diesem Thema nur unter der Rubrik Umzug. Jedoch verlangt es auch ein Umzugsdatum, ich habe den 14.01.2015 eingetragen.


    In den Erläuterungen für das FA habe ich auch alles dargelegt.


    Nun beschleicht mich das Gefühl, das das so nicht vom FA anerkannt wird und ich die Umzugspauschale 2015 einbüße oder die Wohnungssuche 2014 nicht absetzen kann.
    Wer kann mir einen Tipp geben?
    Vielen Dank.
    Tom

  • Nicht jeder Umzug ist steuerlich abzugsfähig.


    Haben Sie denn die Arbeitsstelle gewechselt im fraglichen Jahr oder sind Sie erheblich näher an den Arbeitgeber rangezogen?
    Ansonsten ist der Umzug aus Sicht der Finanzverwaltung privat veranlasst und dann gibt es gar nix.

  • Hallo, ich bräuchte dringend Hilfe bei meiner immer noch nicht vollständig bearbeiteten Steuererklärung 2014.
    Meine damals knapp 17-jährige Tochter ist im August letzten Jahres nach ihrem Realschulabschluss ins 150 km entfernte Nürnberg gezogen, um dort eine Ausbildung zu beginnen. Wir mussten ihr eine Wohnung mieten. Sie erhält ihr Lehrlingsgehalt sowie BAB. Trotzdem schießen wir ihr jedes Monat noch einiges zu. Kann ich die Kosten für den Umzug, die Unterhaltszahlungen, Kosten für Arbeitskleidung, Kaution der Wohnung etc. irgendwo absetzen? In den Formularen steht bei geeigneten Stellen immer "Für Kinder über 18". Das war sie ja aber zu diesem Zeitpunkt nicht. Oder sind das für mich außergewöhnliche Belastungen?Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

  • Hallo @charly1704
    leider geht hier nichts. So lange Du für Dein Kind Kindergeld bekommst, und das bekommst Du bei der von Dir beschriebenen Situation sind damit alle Unterhaltsleistungen steuerlich abgegolten.


    Die ganzen Kosten kannst Du in der Steuererklärung Deiner Tochter geltend machen, sofern sie als Azubi überhaupt über dem Grundfreibetrag verdient, denn ansonsten wirkt es sich leider nicht aus.


    In der Anlage Kind aber auf jeden Fall angeben, dass sie auswärtig untergebracht ist, sobald sie 18 ist. Dann gibt es nochmal 77 Euro Freibetrag pro Monat (ist leider auch nicht die Welt).
    Und noch was zur Kaution: Da man diese ja zurück bekommt, kann diese nie irgendwo Kosten sein. Im Gegenteil: Man müsste die Zinsen darauf eigentlich versteuern, sofern der Vermieter sie überhaupt korrekt anlegt...

  • Hallo,


    ich habe ein Haus gebaut, wodurch sich mein Wohnsitz deutlich näher an meine Arbeitsstätte verlagert hat. Aus täglich 80 Kilometern Fahrtstrecke sind nun 10 Kilometer geworden.


    Mir stellt sich nun in Anbetracht der anstehenden Steuererklärung für 2015 die Frage, welche Kosten ich geltend machen kann.


    Bezüglich Umzugskosten habe ich hier schon recherchiert:
    715 EUR Freibetrag für mich
    315 EUR für Lebensgefährtin
    + Rechnung Umzugswagen da der wohl nicht in der Pauschale enthalten ist


    Was kann ich noch absetzen?
    - Handwerkerkosten?
    - Fahrtkosten zur Baustellenbesichtigung am Wochenende? Ich habe hier gelesen das man für Wohnungsbesichtigungen pro gefahrenen Kilometer 0,30 EUR absetzen kann.
    - Was gibt es an weiteren Kosten?


    Vielen Dank für Eure Hilfe!

  • Hallo zusammen :)


    ich bräuchte mal euren Rat.


    Ich habe folgende Situation, meine Freundin zieht zu mir und die Entfernung beträgt 600 km.


    Die Frage, die wir uns stellen wäre, können wir weil sie ab dem 1.7.2016(Sie hat erst den Arbeitsvertrag unterschrieben, der Umzug soll Ende Mai stattfinden) eine Arbeitsstelle bei mir antritt, diesen Umzug(Umzugsunternehmen) voll unter Werbungskosten absetzen oder doch nur als haushaltnahe Dienstleistungen?


    Bezüglich, der Doppelten Miete die sie zahlt, muss man hier die alte oder die neue Wohnung(hier sind meine Freundin und ich eingetragen) eintragen, vorallem wo, auch unter Werbungskosten?


    Wie sieht es aus mit Reservierungs Unternehmen für ein Halteverbot vor der Tür (platzda.de) das der Transporter dort parken kann, kann man dies dort auch absetzen?


    Vielen Dank schonmal im Voraus :)


    Grüße
    Ethnonym

  • Sie wechselt die Stelle, also klar, Umzugskosten.


    Daher auf jeden Fall Werbungskosten. Doppelte Miete der alten Wohnung, weil die neue ja nun der Mittelpunkt des Lebens ist und daher der "Außerordentliche Aufwand" die alte Wohnung ist. Und ja auch unter Werbungskosten.


    Reservierungskosten gehen auch.


    Und dann würde ich on top noch die Pauschale probieren.


    Außerdem 2-3 Fahrten hin und zurück mit dem Privat-Pkw sowie Verpflegungsmehraufwendungen.


    Das alles schön in ne Excel Liste packen, als Anlage der Steuererklärung beifügen und ab damit. Bei berechtigten Umzugskosten ist die Finanzverwaltung recht großzügig.

  • Vielen dank für deine Antwort,


    statt Privat-PKW kann ich auch Bahnfahrten ansetzen, denke ich mal? (Fahrkarten hebt sie auf)


    danke und Gruß
    Ethnonym

  • Gutten Abend zusammen,
    ich bin am 15.01.2015 einen neuen Job in einer neuen Stadt angetreten. Dementsprechend kann ich den Umzug von der Steuer absetzen. Meine Steuererklärung habe ich 2014 über einen Steuerberater gemacht. Hier hatte ich alle Quittungen bzgl. dem Umzug vorgezeigt. Mir wurde jedoch gesagt, dass wir die Rechnung in der Abrechnung 2015 gelten machen.
    Für 2015 wollte ich jetzt selbst die Steuererklärung machen. Mir ist jetzt jedoch aufgefallen, dass ich die Maklerprovision am 20.11.2014 bezahlt habe. Die Wohnungsübergabe war jedoch Anfang 2015.
    Nach dem Zufluss-/Abfluss-Prinzip hätte diese Kosten jedoch bereits in der Steuererklärung für 2014 machen müssen, oder? Gibt es eine Möglichkeit, diese Kosten doch in 2015 abzusetzen? Gibt es sonst noch andere Möglichkeiten.


    Vielen Dank


    Gruß,


    Malte

  • Nach dem Zufluss-/Abfluss-Prinzip hätte diese Kosten jedoch bereits in der Steuererklärung für 2014 machen müssen, oder?

    Genau so ist es, ich sehe keine Möglichkeit, die Kosten in 2015 unterzubringen. Es bleibt nur, den Steuerberater zu fragen, warum er die Kosten, die in 2014 angefallen sind, nicht auch in 2014 berücksichtigt hat. Möglicherweise hat er es schlicht übersehen.

    Gibt es sonst noch andere Möglichkeiten.

    Die üblichen Änderungsmöglichkeiten für einen bestandskräftigen Bescheid werden dir hier nicht weiterhelfen. Wenn dein Bescheid aber „unter dem Vorbehalt der Nachprüfung" steht könntest du die Kosten auch nachträglich noch in 2014 unterbringen. Falls du „nur“ ein ganz normaler Arbeitnehmer bist, dann ergehen aber solche Veranlagungen idR nicht unter einem Vorbehalt.