Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Umzugskostenpauschale: Ich bin Ende des Jahres umgezogen, in Vorbereitung zur Aufnahme einer neuen Arbeitsstelle an dem neuen Ort. Diese Arbeitsstelle habe ich am 15.3. 2015 angetreten. Von 1.1. bis 15.3. war ich offiziell arbeitslos gemeldet, habe tatsächlich eine Teilzeit-Selbstständigkeit vorbereitet in Ergänzung zur abhängigen Beschäftigung seit 15.3.. Frage: Kann ich die Umzugskostenpauschale für beruflich bedingten Umzug ansetzen, oder sagt das Finanzamt: Nene, die neue Arbeit begann ja erst im März, da hätten Sie ja bis dahin...und so weiter? Und falls doch, wie begründe ich das? Und: Dürfte ich die Pauschale noch 2015 ansetzen, obwohl der Umzug faktisch bereits Ende Dezember 2014 war?
Danke!