Hi liebe Community,
mein Finanzamt teilte mir kürzlich folgendes mit: „Mir liegen Mitteilungen der Zentralen Zulagenstelle für Altersversorgung vor. Diese teilt mir mit, dass Sie beide für das Jahr 2021 nicht zulagenberechtigt sind. Aus diesem Grund können die vorliegenden Riester-Verträge nicht berücksichtigt werden und die über die Altersvorsorgezulage hinausgehende Steuerermäßigung entfällt."
Inhaltlich ist es korrekt, dass wir beide nicht zulagenberechtigt waren.
Ist aber die steuerliche Ableitung richtig? Denn den Grundbetrag in meinen Register-Vertrag habe ich ja eingezahlt - und möchte ihn natürlich auch steuerlich geltend machen.
Jede Hilfe wird gerne genommen.
Liebe Grüße
Jörg