Basisrente noch sinnvoll kurzfristig abzuschließen?

  • Hallo,

    habe Fragen zur Basisrente/Rürup:

    Seit diesem Jahr kann man 100 % der Beiträge von der Steuer absetzen, egal, wie viel man schon an GRV-Beiträge gezahlt hat?

    Durch das Wachstumschancengesetz (kranker Gesetzesname, aber egal, Verabschiedung im Dezember) soll der Besteuerungsanteil in der Rentenphase reduziert werden (im Zuge der Reduzierung/Abschaffung der Doppelbesteuerung).

    Dadurch würde sich ja ein weiterer "Steuervorteil" ergeben (neben der geringeren Einkünfte der Rentenzeit zur Erwerbszeit). Wie seht Ihr das?

    Bin durch diesen Artikel darauf aufmerksam geworden:

    https://www.pfefferminzia.de/h…r-basisrente-sinnvoll-an/

    Ich danke für Antworten!

  • Hallo Hasi , "100% des Beitrags egal wie viel GRV-Beiträge" stimmt nicht ganz. Hier der Rechenweg zu Ermittlung des steuerlich anzusetzenden Basisrentenbeitrags aus dem Basisrente Fragebogen, den es unter dem Stichwort "Rechenweg Steuer Basisrente" zum Download auf unserer Website gibt:


    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Danke, Dr. Schlemann, für die Antwort. Wo liegt denn der Steuersatz für die Basisrente in der Auszahlungsphase (Momentan)? Bin Baujahr 71.

    Und sind schon Details zum "Wachstumschancengesetz" bekannt? In Bezug auf die Basisrente ...

  • Gerne. Die Versteuerung in der Auszahlungsphase ist unabhängig vom Baujahr. 2023 werden 86% versteuert, jährlich um 1% steigend bis auf 100% in 2040. Bei Gesetzen im Entwurfsstadium warte ich meistens ab, bis sie weiter fortgeschritten sind, bis ich mir darüber den Kopf zerbreche. Bei unserer lieben Ampelkoalition erst recht. :) Wunderbar, wenn dann weniger zu versteuern ist, das würde ich derzeit aber noch nicht einkalkulieren.

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  • Seit diesem Jahr kann man 100 % der Beiträge von der Steuer absetzen, egal, wie viel man schon an GRV-Beiträge gezahlt hat?

    Wenn einer dem Deutschen eine Steuerersparnis verspricht, setzt umgehend dessen Denkvermögen aus.


    Der Maximalbetrag des ganzen Sektors beträgt für einen Ledigen im Jahr 2023 25.639 €. Nimm davon Deine (eigenen!) GRV-Beiträge weg, dann weißt Du, was Du maximal noch absetzen kannst.

    Durch das Wachstumschancengesetz (kranker Gesetzesname, aber egal, Verabschiedung im Dezember) soll der Besteuerungsanteil in der Rentenphase reduziert werden (im Zuge der Reduzierung/Abschaffung der Doppelbesteuerung).

    Dadurch würde sich ja ein weiterer "Steuervorteil" ergeben (neben der geringeren Einkünfte der Rentenzeit zur Erwerbszeit). Wie seht Ihr das?

    Gelassen. Es lohnt nicht, allzuviele Gedanken auf Dinge zu verschwenden, die die Bundesregierung irgendwann in der Zukunft mal umzusetzen gedenkt.

    Ich habe davon gehört, daß der Prozentsatz der Rentenbesteuerung langsamer steigen soll als bisher geplant. Bisher steigt der Anrechnungssatz (aktuell 83%, Dr. Schlemann hat sich oben offensichtlich vertippt) um 1 Prozentpunkt im Jahr, somit wären wir in 17 Jahren, also anno 2040, auf 100%. Man will diese Steigerung wohl auf 0,5% zurücknehmen, so daß die 100% erst in 34 Jahren, anno 2057, erreicht würden.


    Die Auswirkung wäre primär psychologisch. Der Bürger freut sich, wenn er was von der Steuer absetzen kann, auch wenn der Effekt in Euro und Cent gering ist.

    Wo liegt denn der Steuersatz für die Basisrente in der Auszahlungsphase (Momentan)? Bin Baujahr 71.

    Dieses hier ist das Forum der Finanzselbermacher. Es kann nicht verkehrt sein, wenn man sich über die Prinzipien der Besteuerung schlaufragt. Dann muß man nicht solche Fragen stellen. :)


    Die Besteuerung hat erstmal nichts mit Deinem Baujahr zu tun, sondern primär mit dem "zu versteuernden Einkommen". Nach heutigem Recht würdest Du 2038 mit 67 Jahren in Rente gehen und dann 98% Deiner Rente versteuern. Wenn das tolle Gesetz so beschlossen wird, wie die Pfefferminzia meint, versteuerst Du dann 91,5% Deiner Rente. Großartig!


    Nachteil dieser Riester-Rürup-Geschichten ist, daß Du die Auszahlungen praktisch ausschließlich nur als Rente bekommen kannst (und darauf übrigens auch noch Krankenversicherungsbeiträge bezahlst, so Du gesetzlich versichert bist, was die Steuerersparnis sehr relativiert).


    Wenn Du diszipliniert genug bist, wirklich an Deine Erspartes in den nächsten 15 Jahren nicht dranzugehen, fährst Du aller Voraussicht nach mit einem banalen ETF-Sparplan besser, auch wenn Du den nicht von der Steuer absetzen kannst.

  • Bisher steigt der Anrechnungssatz (aktuell 83%, Dr. Schlemann hat sich oben offensichtlich vertippt) um 1 Prozentpunkt im Jahr, somit wären wir in 17 Jahren, also anno 2040, auf 100%.

    Stimmt, danke!! :thumbup:

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