Kapitalertragsteuer von Bank zurückerhalten

  • Hallo zusammen,


    ich habe dieses Jahr bei der DKB ETFs mit Gewinn verkauft. Dabei ist Kapitalertragsteuer abgeführt worden.


    Ich möchte entweder dieses oder nächstes Jahr ETFs (ebenfalls bei der DKB) mit Verlusten verkaufen.


    Meine Fragen:


    1. Wenn ich diese Verlust-ETFs dieses Jahr verkaufe, erstattet mir die DKB dann direkt die von den Gewinn-ETFs abgeführte Kapitalertragsteuer?


    2. Was ist, wenn ich diese Verlust-ETFs erst im nächsten Jahr verkaufe? Dann wird mir die DKB wahrscheinlich ja nicht die zuviel gezahlte Kapitalertragsteuer erstatten? Ich weiß, dass Verluste mit ins nächste Jahr genommen werden. Aber was passiert mit Gewinnen? Werden die auch mit ins nächste Jahr genommen und mit Verlusten dann verrechnet?

  • Ich habe dieses Jahr bei der DKB ETFs mit Gewinn verkauft. Dabei ist Kapitalertragsteuer abgeführt worden.


    Ich möchte entweder dieses oder nächstes Jahr ETFs (ebenfalls bei der DKB) mit Verlusten verkaufen.


    1. Wenn ich diese Verlust-ETFs dieses Jahr verkaufe, erstattet mir die DKB dann direkt die von den Gewinn-ETFs abgeführte Kapitalertragsteuer?

    Ja, soweit das rechnerisch geht. Du kannst innerhalb des Jahres nicht mehr KESt zurückbekommen, als Du in diesem Jahr bezahlt hast.

    2. Was ist, wenn ich diese Verlust-ETFs erst im nächsten Jahr verkaufe?

    Dann schreibt sie Dir den Verlust in den "Verlusttopf sonstige", wo der Verlust dann wartet, bis Du ihn entweder mit einem anderen Gewinn verrechnen kannst oder ihn Dir bescheinigen läßt (woraufhin er dann nach der passenden Steuererklärung beim Finanzamt wartet, bis Du ihn mit einem anderen Gewinn verrechnen kannst und dann bezahlte KESt zurückbekommen wirst).

    Dann wird mir die DKB wahrscheinlich ja nicht die zuviel gezahlte Kapitalertragsteuer erstatten? Ich weiß, dass Verluste mit ins nächste Jahr genommen werden. Aber was passiert mit Gewinnen? Werden die auch mit ins nächste Jahr genommen und mit Verlusten dann verrechnet?

    Du kannst einen realisierten Gewinn nicht übers Jahresende hinaus mitnehmen. Wenn per saldo am 31.12. ein realisierter Gewinn steht, wird KESt abgeführt. Verkaufst Du den Verlust-ETF dann erst im nächsten Jahre, notiert die Bank den Verlust im Verlusttopf, erstattet Dir aber keine vorjährige KESt. Bei meiner Depotbank stehen die aktuellen Werte der beiden Verlusttöpfe (Verlusttopf Aktien, Verlusttopf sonstige) auf jeder Dividendenabrechnung.


    Lies Dir mal diesen Artikel zum Thema durch. Wenn dann noch etwas unklar ist, frag nochmal.

  • Kompliment vor allem an Forumsfreund Achim Weiss

    Selbst nach nach 40 Jahren aktiver Börsen - Erfahrung kann man hier im Forum, und ganz besonders von Achim Weiss immer noch etwas lernen.

    Vor allem, wenn es um spezielle Fragen geht, die man als normaler Anleger gar nicht hat.

    Hey, es ist unglaublich was du immer ausgräbst. Viele Grüße McProfit

  • Lies Dir mal diesen Artikel zum Thema durch. Wenn dann noch etwas unklar ist, frag nochmal.

    Wie vor wenigen Tagen schon mal in einem anderen Thread Thema, ist offenbar die Reihenfolge der Verkäufe mit Verlusten und Gewinnen unerheblich? Es zählt für den Fall der gegenseitigen Verrechnung nur das Ergebnis am Jahresende?
    Bei einem unterjährigen Verkauf mit Gewinn wird ja sofort die Steuer verrechnet/abgeführt. Ein späterer Verkauf mit Verlusten im gleichen Jahr würde also zu einer Neuberechnung/Rückzahlung führen?

  • ika So sollte es sein, wenn die Depotbank ordentlich arbeitet.

    wichtig: die Vorgänge müssen natürlich bei der selben Depotbank anfallen.

    Es gibt ja einige unter uns, die mehrere Depots haben.

    Danke für den Hinweis. Selbst bin ich bisher nur bei der DKB. Wenn man das FIFO-Prinzip umgehen möchte, kann sich das natürlich ändern.

  • Hallo zusammen,

    auch wenn es rechnerisch am Ende egal ist ob man erst Verluste oder Gewinne realisiert, einfacher ist es auf jeden Fall erst die Verluste zu realisieren, weil dann bei den Verkäufen mit Gewinn keine Steuern abgezogen wird und man nicht auf die Professionalität der Depot Bank oder eine Verrechnung am Jahresende warten muss

    Gilt natürlich logischerweise nur bei der gleichen Bank und bei möglichst ähnlichen Summen

    Noch ein kleiner Tipp.

    Wenn man eine Aktie mit Gewinn verkaufen will aber keine Steuer zahlen will, kann man - sofern vorhanden - eine Aktie mit Verlust erst verkaufen und smit den Verlust verrechnen. Wenn man aber die Aktien, die im Verlust liegt, eigentlich gar nicht verkaufen will, weil man davon ausgeht das die Wiedervereinigung steigt kann man die Aktie auch verkaufen, sichert sich seinen Verlust Vortrag und kann sie anschließend sofort wieder zurück kaufen. Dann zahlt man wohl am Ende - nach vielleicht vielen Jahren - doch noch die Steuer aber eben nicht sofort und man sichert sich die gespartes Steuer beim Verkauf der Aktie im Gewinn.

    Ich hoffe ich hab das verständlich erklärt.

    Viele Grüße, McProfit

  • Danke für den Hinweis. Selbst bin ich bisher nur bei der DKB. Wenn man das FIFO-Prinzip umgehen möchte, kann sich das natürlich ändern.

    Du kannst dir bei der DKB auch ein Zweit-Depot aufmachen und dann deine Werte zwischen den Depots übertragen. Dann kannst du auch FIFO bei einer Bank machen….

  • Ja, soweit das rechnerisch geht. Du kannst innerhalb des Jahres nicht mehr KESt zurückbekommen, als Du in diesem Jahr bezahlt hast.

    Dann schreibt sie Dir den Verlust in den "Verlusttopf sonstige", wo der Verlust dann wartet, bis Du ihn entweder mit einem anderen Gewinn verrechnen kannst oder ihn Dir bescheinigen läßt (woraufhin er dann nach der passenden Steuererklärung beim Finanzamt wartet, bis Du ihn mit einem anderen Gewinn verrechnen kannst und dann bezahlte KESt zurückbekommen wirst).

    Du kannst einen realisierten Gewinn nicht übers Jahresende hinaus mitnehmen. Wenn per saldo am 31.12. ein realisierter Gewinn steht, wird KESt abgeführt. Verkaufst Du den Verlust-ETF dann erst im nächsten Jahre, notiert die Bank den Verlust im Verlusttopf, erstattet Dir aber keine vorjährige KESt. Bei meiner Depotbank stehen die aktuellen Werte der beiden Verlusttöpfe (Verlusttopf Aktien, Verlusttopf sonstige) auf jeder Dividendenabrechnung.


    Lies Dir mal diesen Artikel zum Thema durch. Wenn dann noch etwas unklar ist, frag nochmal.

    Hallo Achim Weiss,

    Was den Verlusttopf angeht: kann man sagen, dass man Verluste - solange man es damit nicht "übertreibt", sondern langläufig im Plus bleibt - quasi von der Kapitalertragssteuer bezahlt, die eh' weg ist?

  • Hallo Achim Weiss,

    Was den Verlusttopf angeht: kann man sagen, dass man Verluste - solange man es damit nicht "übertreibt", sondern langläufig im Plus bleibt - quasi von der Kapitalertragssteuer bezahlt, die eh' weg ist?

    Ich bin zwar nicht Achim Weiss, aber wie genau soll das gehen? Die Verrechnung der Verluste mit den Gewinnen führt zu einer Reduzierung der Kapitalertragssteuer, die nur 25% des genutzten Verlustes ausmacht.


    Du könntest also maximal 25% der Verluste ausgleichen, hättest dann aber 0 EUR Wertentwicklung im Depot in Summe.


    Edit: Oder deine Verluste sind 4 mal so hoch wie die Gewinne, dann könntest du die Verluste zu 100% ausgleichen.

  • Ich bin zwar nicht Achim Weiss, aber wie genau soll das gehen? Die Verrechnung der Verluste mit den Gewinnen führt zu einer Reduzierung der Kapitalertragssteuer, die nur 25% des genutzten Verlustes ausmacht.


    Du könntest also maximal 25% der Verluste ausgleichen, hättest dann aber 0 EUR Wertentwicklung im Depot in Summe.


    Edit: Oder deine Verluste sind 4 mal so hoch wie die Gewinne, dann könntest du die Verluste zu 100% ausgleichen.

    Nehmen wir als Modellfall an, dass 6 Jahre lang derselben absoluten Gewinnbetrag #X mit Kapitalanlagen gemacht wird.

    Das erste Jahr dient nur der Referenz mit dem Ertrag #X und der KEst #X/4.

    Im zweiten Jahr geht's aber schief und -nur als Beispiel - auch der Verlust beträgt exakt #X.

    In den vier Folgejahren werden wieder je #X je Jahr erwirtschaftet - aber KEst fällt nicht an, weil die Verluste vom zweiten Jahr gegengerechnet werden.

    Man hat dann rückblickend im zweiten Jahr keinen Gewinn gemacht, aber den Verlust hat man mit den KEst der Jahre 3,4,5,6 bezahlt.


    Oder ist die Rechnung falsch?

  • Ich kann glaub ich nicht ganz folgen, aber mir fällt ein Fehler auf.

    Es wird lediglich der Gewinn aus dem Jahr 3 mit dem Verlust aus dem Jahr 2 gegengerechnet.

    Danach ist der Verlusttopf wieder bei 0 und für die Jahre 4,5 und 6 fällt KapESt an.


    Sollte in Jahr 2 sowol ein Gewinn als auch ein Verlust in Höhe von x anfallen (da ist das Beispiel m.E. nicht eindeutig) , dann gleicht sich das ja sogar schon in Jahr 2 gegenseitig aus und ab Jahr 3 wird schon wieder KapESt fällig.


    Durch den Verlusttopf reduzierst du den Gewinn. NICHT die Steuer auf den Gewinn.

  • D.h. der Übertrag des Verlustes aus dem Jahr N für den Verlusttopf findet nur für das Folgejahr N+1 statt?


    Ich vermute das betrifft den fett gedruckten Teil von hier: https://www.finanzfluss.de/geldanlage/verlusttoepfe/ ?


    Da steht nur:

    Zitat

    Außerdem bestehen Verlustverrechnungstöpfe auch noch über das Ende des Kalenderjahres hinaus, bis sie aufgebraucht wurden (also mit den jeweiligen Gewinnen verrechnet). Nur wer bei seiner Bank eine Verlustbescheinigung beantragt, zum Beispiel, um die Verluste aus verschiedenen Depots miteinander zu verrechnen, setzt die Töpfe auf „null“. Eine Ausnahme ist der Quellensteuertopf, der am Ende des Kalenderjahres zurückgesetzt wird und wieder von „null“ startet.


  • D.h. der Übertrag des Verlustes aus dem Jahr N für den Verlusttopf findet nur für das Folgejahr N+1 statt?

    Das habe ich so nicht geschrieben. In deinem Beispiel wäre es aber so.


    Der (Rest)Verlust aus dem Jahre N wird solange vorgetragen bis die Summe der Gewinne aus den Folgejahren = dem Verlust aus dem Jahre N ist.


    Und in deinem Beispiel war der Gewinn aus Jahr 3 = dem Verlust aus Jahr 2.

  • Das habe ich so nicht geschrieben.

    Der (Rest)Verlust aus dem Jahre N wird solange vorgetragen bis die Summe der Gewinne aus den Folgejahren = dem Verlust aus dem Jahre N ist.


    Und in deinem Beispiel war der Gewinn aus Jahr 3 = dem Verlust aus Jahr 2.

    Ja, aber der Gewinn im Jahr 3 war wieder #X und die normalerweise hierfür anfallende KEst wäre wieder #X/4 gewesen. Die wird aber mit #X/4 des Verlustes aus Jahr 2 verrechnet. Und genauso dann auch noch einmal für die Jahre 4, 5 und 6.

  • Ja, aber der Gewinn im Jahr 3 war wieder #X und die normalerweise hierfür anfallende KEst wäre wieder #X/4 gewesen. Die wird aber mit #X/4 des Verlustes aus Jahr 2 verrechnet. Und genauso dann auch noch einmal für die Jahre 4, 5 und 6.

    NEIN.

    Es wird der Gewinn aus Jahr 3 mit dem Verlusttopf verrechnet.

    Siehe auch mein Beitrag #13


    Verlust Jahr 2 = 500€ -> wandern in den Verlusttopf

    Gewinn Jahr 3 = 500€ -> 500€ - 500€ (aus dem Verlusttopf) = 0€ -> kein stuerlicher Gewinn

    Verlusttopf leer


    Ab Jahr 4 wieder voll besteuerte Gewinne.

  • Ok, jetzt verstehe ich meinen Fehler. Der Verlust wird nicht mit der KEst verrechnet, sondern mit den Gewinnen. Das Saldo hiervon ergibt dann die noch fällige KEst.

    Das wäre ja auch zu schön gewesen ?


    Danke für die Klärung und die Korrektur meiner falschen Annahme!

  • Was den Verlusttopf angeht: Kann man sagen, dass man Verluste - solange man es damit nicht "übertreibt", sondern langläufig im Plus bleibt - quasi von der Kapitalertragssteuer bezahlt, die eh weg ist?

    Schreiben kann man das natürlich, das hast Du schließlich getan.

    Aber richtig ist es halt nicht.


    Es ist vermutlich eine gute Idee, daß Du Dir das Konzept mal nachliest oder in einem Erklärvideo zu Gemüte führst.