Krankenkassenbeiträge auf Abfindung: Wechsel in andere GKV oder sogar PKV?

  • Ich stehe vor einer schwierigen Entscheidung: Ich erhalte im nächste Jahr 100.000 Euro als Abfindung für einen Aufhebungsvertrag und bin mit meiner Tochter aktuell freiwillig gesetzlich kranken versichert (mehr als 70.000,- brutto). Ich bin ledig.


    Ich habe diese hilfreiche Unterseite bereits entdeckt: https://www.finanztip.de/gkv/k…nbeitrag-auf-abfindungen/


    Ich erhalte die Abfindung als Einmalzahlung. Danach würde ich vielleicht erstmal einige Monate nicht arbeiten, eine Sperre beim ALG II ist für mich dabei nicht von Relevanz. Ich wäre dann aber auch nach Wirksamwerden des Aufhebungsvertrags freiwillig versichert.


    Laut meiner bisherigen Erkenntnisse ist die Abfindung für maximal zwölf Monate beitragspflichtig (§ 158 SGB III). Laut der Tabelle hinter dem Link oben würden bei mir 45% der Abfindung heran gezogen (§ 158 Abs. 2 Nr. 3), also immerhin 45.000,- Euro. Geht es dann um 16% von 45.000,- Euro, also 7.200,- Euro oder wie rechnet man das?


    Nun stellen sich folgende Fragen:


    1. Handhabt das jede GKV gleich oder wäre es Zeit für einen Wechsel in eine GKV, die hier besonders wenig bei der Abfindung heran zieht? Noch ist die Auszahlung der Abfindung mehr als drei Monate in der Zukunft, so dass ich noch fristgemäß in meiner GKV kündigen könnte.


    2. Ist es Zeit für einen Wechsel in eine PKV? Da ich deutlich unter 55 bin und in der Zukunft auch mal 12 Monate reduziert unter der Beitragsbemessungsgrenze von 60.000,- brutto arbeiten würde, wäre ein Wechsel in die GKV für mich sicherlich machbar. Meine Tochter müsste dann mit Wechseln.


    Was denkt Ihr? Ich bin froh um gute Ratschläge. :)


    LG, Gitta

  • Die Krankenkassen unterscheiden sich ggf. in der Höhe des Zusatzbeitrages, nicht aber in der Herangehensweise an die Verbeitragung einer Abfindung. Da wird die TK sich nicht von der DAK unterscheiden. (Nur als Beispiel.)

  • Ok, danke.

    Aber wie berechnet man das?

    Was ist gemeint mit "ist die Abfindung für maximal zwölf Monate beitragspflichtig (§ 158 SGB III)."


    Das klingt ja so, als wären nicht die ganzen 45% von 100.000= 45.000 die Bemessungsgrundlage? Meine Abfindung entspricht 1,4 Jahresgehältern.

  • https://www.aok.de/pk/versiche…cherungsschutz-abfindung/


    Hier wird das beschrieben. Ist aber trotzdem irgendwie kompliziert, am besten mal bei der Krankenkasse nachfragen, denke ich.

    Der Link ist spannend: Bei mir wird das Arbeitsverhältnis (3 Monate Kündigungsfrist) in drei Monaten nach Unterschrift des Aufhebungsvertrags aufgehoben.


    Demnach müsste ja gelten:

    Zusammenfassend gilt Folgendes:

    • Ordnungsgemäße Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses (Kündigungsfrist wird eingehalten):
      • a) Die Abfindung wird als Einmalzahlung gewährt: Die Abfindung ist nicht beitragspflichtig.

    Wirklich?

  • Ich erhalte im nächste Jahr 100.000 Euro als Abfindung für einen Aufhebungsvertrag und bin mit meiner Tochter aktuell freiwillig gesetzlich krankenversichert (mehr als 70.000,- brutto). Ich bin ledig.


    Ich habe diese hilfreiche Unterseite bereits entdeckt: https://www.finanztip.de/gkv/k…nbeitrag-auf-abfindungen/


    Ich erhalte die Abfindung als Einmalzahlung. Danach würde ich vielleicht erstmal einige Monate nicht arbeiten, eine Sperre beim ALG II ist für mich dabei nicht von Relevanz. Ich wäre dann aber auch nach Wrksamwerden des Aufhebungsvertrags freiwillig versichert.

    ... und somit will die Krankenkasse Geld von der Abfindung abhaben.


    Grundsätzlich mußt Du als freiwillig Versicherte von allen Einkünften Beiträge leisten (bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Das ist bei Pflichtversicherten anders.

    Ich würde einen in Sozial- und Arbeitsrecht versierten Anwalt zuziehen und mich nicht auf Vorschläge von Foristen verlassen. Es gibt diesbezüglich nämlich reichlich Gestaltungsmöglichkeiten. Wenn ich Dich recht verstanden habe, hast Du noch genügend Zeit, das auszuloten.


    All das ist ein Rechenexempel, auch etwa eine Sperre beim Arbeitslosengeld (I vermutlich, nicht II). Wenn Du nach Ende dieser Arbeitsstelle eine Pause haben willst, wäre es beispielsweise eine Überlegung, eben doch formal beim Arbeitgeber angestellt zu bleiben, allerdings von der Arbeit freigestellt zu sein.


    Du fragst hier gezielt nach Krankenkassenbeiträgen. Ich halte das für zu eng gefragt. Klar: Du mußt mit Deiner Tochter weiter krankenversichert sein. Aber im Endeffekt geht es Dir um den Saldo, Du möchtest vermutlich möglichst viel von Deiner Abfindung behalten.

  • Danke, natürlich meine ich ALG I.

    Das ALG spielt für mich kaum eine Rolle, weil ich flexibel bin, ob ich schnell wieder arbeite oder nicht. Jobs gibt es für mich wie Sand am Meer. Daher geht es mir wirklich im die GKV-Beiträge. Mir ist nicht wichtig, dassich gar nichts zahle aberich möchte z-.B. nicht 16% auf die ganze Abfindung, also 16.000 zahlen. Mir ist weiterhin unklar, wie der Deckel von 12 Monaten aus § 158 berechnet wird, aber ich frage nun wohl einmal bei meiner GKV offen nach.

  • Das ALG spielt für mich kaum eine Rolle, weil ich flexibel bin, ob ich schnell wieder arbeite oder nicht. Jobs gibt es für mich wie Sand am Meer.

    Daher geht es mir wirklich um die GKV-Beiträge. Mir ist nicht wichtig, dass ich gar nichts zahle aber ich möchte nicht 16% auf die ganze Abfindung, also 16.000 zahlen.

    Mir ist weiterhin unklar, wie der Deckel von 12 Monaten aus § 158 berechnet wird, aber ich frage nun wohl einmal bei meiner GKV offen nach.

    Meines Erachtens muß man immer das ganze Bild sehen.


    Freilich wären volle Krankenversicherungsbeiträge auf die ganze Abfindung der größte Batzen, aber ob Du für eine geplante Auszeit von vielleicht einem halben Jahr oder einem Jahr ALG I bekommst oder formal Gehalt, macht schon auch einen Unterschied. Man muß sich das mit spitzem Bleistift durchrechnen (und Du hast ja die Zeit, das zu tun).


    Eine konkrete Auskunft Deiner Krankenversicherung hilft dabei sicherlich. Bitte erzähl uns, was Deine Krankenkasse dazu gesagt hat.

  • Guten Morgen Gitazzi!


    Wollte mich mal erkundigen, was bei dieser Angelegenheit nun rausgekommen ist? Ich befinde mich grad in der selben Situation und bekomme von der Krankenkasse irgendwie nur ganz difuse Aussagen! Scheinen mir völlig Ahnungslos in solch Fällen zu sein!

    Danke Dir!