Hallo Finanztip-Forum,
wir sind an dem KfW Programm 300 (Wohneigentum für Familien) interessiert.
Eine Voraussetzung ist, dass man noch kein "Wohneigentum" hat. Es gibt einen Notarvertrag mit den Eltern, über den das Haus der Eltern auf uns übergeht (mit Nießbrauchrecht). Die Definition, was unter "Wohneigentum" zu verstehen ist, ist nicht eindeutig. Nach Anfrage bei der KfW sind wir Wohneigentümer.
Nachfolgende Punkte würden aber dafür sprechen, dass wir noch kein Wohneigentum haben:
> Offizielle Definition Wohneigentum: Mit Wohneigentum wird eine Immobilie bezeichnet, die nicht an einen Dritten vermietet, sondern vom Eigentümer selbst bewohnt wird (wir haben ein Nießbrauchrecht und bewohnen das nicht selbst). Beim KfW Zuschuss 442 steht sogar dabei: Mit einem Nießbrauch- oder Wohnrecht sind Sie nicht antragsberechtigt, da Sie kein Eigentümer des Wohngebäudes sind.
> Im Notarvertrag steht, dass der Eigentum erst auf uns übergeht, wenn die Eintragung im Grundbuch vorgenommen wurde (noch nicht der Fall)
> Auch im KfW Zuschuss 442 steht: Ab wann gelte ich als Eigentümer und kann den Antrag stellen: Sie gelten ab der Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch als Eigentümer. Sobald die Eintragung erfolgt ist, können Sie einen Antrag stellen.
Kennt sich hierbei jemand aus und hat eine Idee, wie man damit umgehen könnte?
Vielen Dank!