Crédit Agricole, Paragraf 11 Außenwirtschaftsgesetz, Deutsche Bundesbank melden

  • Hallo Leute,


    kann jemand sagen ob Festgeldanlagen bei der "Crédit Agricole Consumer Finance S.A" nach Paragraf 11 des Außenwirtschaftsgesetz (AWG), bei der Deutschen Bundesbank gemeldet werden müssen?


    "Deutsche Staatsbürger sind gemäß Paragraf 11 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) dazu verpflichtet, Zahlungen ins Ausland von mehr als 12.500 Euro der Deutschen Bundesbank zu melden".


    Ausnahme:

    "Wer aber sein Geld nur bis maximal zwölf Monate anlegt, kann einen beliebigen Betrag überweisen, ohne die Behörden darüber in Kenntnis setzen zu müssen".


    Wenn es also mehr als 12.500 Euro und länger wie zwölf Monate sind, müsste das eigentlich gemeldet werden.


    Aber ist das eine Zahlung ins Ausland?


    Da der Anlagebetrag an ein deutsches Bankkonto (Comerzbank, mit deutscher IBAN) überwiesen wird, die "Crédit Agricole Consumer Finance S.A" ist aber ein international tätiger Finanzdienstleister mit Sitz in Frankreich und durch die Einlagensicherung in Frankreich abgesichert.


    Wer kann da eine genaue Auskunft geben?


    Gruß an alle

  • Hallo,

    Aber ist das eine Zahlung ins Ausland?


    Da der Anlagebetrag an ein deutsches Bankkonto (Comerzbank, mit deutscher IBAN) überwiesen wird,

    Eben. Wenn es wirklich so ist, dass der Anleger das Geld zu einer deutschen Bank mit deutscher IBAN überweist, überweist der Anleger eben nicht in das Ausland. Das macht in dem Fall erst die Commerzbank. Zur Sicherheit sollte man aber einmal bei der Crédit Agricole nachfragen.


    Gruß Pumphut

  • Ich klinke mich interessiert ein und bin gespannt, ob jemand von euch mit der Info, die er oder sie von einer Bank direkt erhalten hat, aufwarten kann.
    Mich würde es auch interessieren, wie es ist bei einer ausländischen Bank und deutscher IBAN.
    Bei ausländischer Bank und ausländischer IBAN scheint der Fall ja klar zu sein.

  • Bei Leaseplan steht der Hinweis auf diese Meldung im Verwendungszweck der Überweisung.

    Soweit ich das verstehe, sind das Hinweise der Bank: Die Bank sichert sich rechtlich ab, indem sie den Kunden auf eine eventuelle Meldepflicht hinweist.


    Siehe auch hier:
    https://www.biallo.de/girokont…das-sollten-sie-beachten/


    Bei mir stand bei den CACF Geldern nichts, da deutsche IBAN. Daher ist m.M. in diesem Fall nichts zu melden.
    Ist es bei Leaseplan ein Konto ausserhalb von DE?

  • Also, ich habe telefonisch bei der "Crédit Agricole Consumer Finance S.A" nachgefragt und mir wurde gesagt, "Die Meldung erfolgt von der Crédit Agricole Consumer Finance S.A und ich müsse da nichts melden" sehr kurz angebunden und in einem unfreundlichen Ton.


    Bei der Deutschen Bundesbank habe ich auch telefonisch nachgefragt und zumindest die Dame, die ich da am Telefon hatte, wusste das auch nicht so genau, meinte dann aber, dass ich das nicht melden müsste.


    So richtig informiert haben mich diese Aussagen nicht, denn wie rechtssicher sind telefonische Aussagen am Telefon?


    Gruß an alle

  • Bei der Deutschen Bundesbank habe ich auch telefonisch nachgefragt und zumindest die Dame, die ich da am Telefon hatte, wusste das auch nicht so genau, meinte dann aber, dass ich das nicht melden müsste.

    Au Backe. Aber der arme Kontobesitzer hat am Ende die Steuerfahndung oder wen auch immer am Hals, wenn er solchen Infos folgt und es am Ende doch nicht passt...

  • Au Backe. Aber der arme Kontobesitzer hat am Ende die Steuerfahndung oder wen auch immer am Hals, wenn er solchen Infos folgt und es am Ende doch nicht passt...

    Darum geht es bei dem gesamten Gesetz aber gar nicht.


    "...

    Durch Rechtsverordnung kann angeordnet werden, dass Rechtsgeschäfte und Handlungen im Außenwirtschaftsverkehr, insbesondere aus ihnen erwachsende Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Vermögensanlagen und die Leistung und Entgegennahme von Zahlungen, unter Angabe des Rechtsgrundes zu melden sind, damit

    1. festgestellt werden kann, ob die Voraussetzungen für die Aufhebung, Erleichterung oder Anordnung von Beschränkungen vorliegen,

    2. zu jedem Zeitpunkt die Zahlungsbilanz der Bundesrepublik Deutschland erstellt werden kann,

    3. die Wahrnehmung der außenwirtschaftspolitischen Interessen gewährleistet wird oder

    4. Verpflichtungen aus zwischenstaatlichen Vereinbarungen oder internationalen Exportkontrollregimen erfüllt werden können."


    Ergo geht es, salopp gesagt, über um Statistiken.

  • Ich habe zu diesem Thema gerade auch noch einmal mit dem Kundendienst der CACF in Bingen telefoniert.


    Zunächst war eine Mitarbeiterin vom First-Level-Support am Telefon. Sie sagte, dass keine AWV-Meldepflicht seitens des Kunden besteht, da die Einzahlungen auf eine DE-IBAN erfolgen. Weiterhin hat sie angemerkt, dass das Modell mit dem deutschen Konto extra so gewählt wurde, damit sich die Kunden um diese rechtlichen Dinge nicht kümmern müssen.


    Ich hatte dann nach weiteren Details gefragt. Daraufhin hat sie mich an eine Mitarbeiterin des Second-Level-Supports durchgeleitet.


    Diese Mitarbeitern hat die Aussagen wie folgt präzisiert:

    • Es besteht keine AWV-Meldepflicht für Einzahlungen auf das Konto der
      CACF mit DE-IBAN bei der Commerzbank, auch nicht für Beträge über 12.500 Euro und/oder Laufzeiten von mehr als 12 Monaten
      • Begründung: Es handelt sich um ein Konto mit DE-IBAN (technisch gesehen handelt es sich um ein sog. Sammelkonto)
    • Die Rückzahlung des Anlagebetrags nach Laufzeitende kann von einem französischen Konto erfolgen, hier ist eine AWV-Meldepflicht vorgesehen
      • Die CACF gibt dann auch einen entsprechenden Hinweis in dem zugehörigen Verwendungszweck


    Das hier ist zunächst mal eine sinngemäße Wiedergabe des Telefonats, ohne Kommentierung meinerseits oder irgendeine (rechtliche) Bewertung.

    Sämtlich meine Beiträge geben ausschließlich meine Meinung wieder und stellen ausdrücklich keine Beratung in Finanz- oder steuerrechtlichen Fragen dar.

  • Zusätzlich habe ich noch bei zwei versch. Stellen der Bundesbank angerufen. Die Informationen, die ich dort erhalten habe, sind wie folgt:

    • Geldanlagen bei einer ausländische Bank > 12.500 Euro und/oder mehr als 12 Monaten Laufzeit sind generell meldepflichtig
    • Laut Aussage der beiden Bundesbank-Mitarbeiter ändert sich an der AWV-Meldepflicht auch dadurch nichts, dass man die Überweisung an eine DE-IBAN tätigt
    • Entscheidend ist einzig und allein der Sitz der Bank
    • Diese Aussage haben die beiden Bundesbank-Mitarbeiter unabhängig voneinander in separaten Telefongesprächen mit mir getätigt; ich gehe also davon aus, dass die Aussage belastbar ist

    Eine Nachmeldung war über das Telefon problemlos möglich. Die Mitarbeiterin wollte nur das Zielland, den Monat der Überweisung, den Betrag und die Laufzeit wissen. Es wurden keine persönlichen Daten wie Name oder Kontonummer abgefragt. Einen Beleg o.Ä. erhält man auch auf explizite Nachfrage hin nicht. Ich habe mir Zeitpunkt und Inhalt des Telefonats handschriftlich notiert und abgeheftet.


    Meine persönliche Meinung: Ich bin mir nicht sicher, wie scharf das Schwert bzgl. Bußgeldverfahren bei versäumter AWV-Meldefrist für Privatpersonen wirklich ist. Weil nicht einmal persönliche Daten erfasst werden (was ich prinzipiell aus Gründen des Datenschutzes positiv finde), könnte das meiner Meinung nach gar nicht effektiv verfolgt werden. Macht eure AWV-Meldung am besten einfach telefonisch, das dauert dauert weniger als 2 Minuten, und macht euch über das Gespräch sofort eine Aktennotiz.

    Sämtlich meine Beiträge geben ausschließlich meine Meinung wieder und stellen ausdrücklich keine Beratung in Finanz- oder steuerrechtlichen Fragen dar.