Hallo Leute,
kann jemand sagen ob Festgeldanlagen bei der "Crédit Agricole Consumer Finance S.A" nach Paragraf 11 des Außenwirtschaftsgesetz (AWG), bei der Deutschen Bundesbank gemeldet werden müssen?
"Deutsche Staatsbürger sind gemäß Paragraf 11 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) dazu verpflichtet, Zahlungen ins Ausland von mehr als 12.500 Euro der Deutschen Bundesbank zu melden".
Ausnahme:
"Wer aber sein Geld nur bis maximal zwölf Monate anlegt, kann einen beliebigen Betrag überweisen, ohne die Behörden darüber in Kenntnis setzen zu müssen".
Wenn es also mehr als 12.500 Euro und länger wie zwölf Monate sind, müsste das eigentlich gemeldet werden.
Aber ist das eine Zahlung ins Ausland?
Da der Anlagebetrag an ein deutsches Bankkonto (Comerzbank, mit deutscher IBAN) überwiesen wird, die "Crédit Agricole Consumer Finance S.A" ist aber ein international tätiger Finanzdienstleister mit Sitz in Frankreich und durch die Einlagensicherung in Frankreich abgesichert.
Wer kann da eine genaue Auskunft geben?
Gruß an alle