(Schenkung)steuer bei Überweisung vom Gemeinschaftskonto auf Einzelkonto?

  • Hallo zusammen,


    ich habe mit meiner Frau zusammen ca 25.000 Euro auf unserem Gemeinschaftskonto liegen.

    Das ist unser Notgroschen.


    Da das Geld bei einer Bank liegt die nicht sehr gute Zinsen gibt, würden wir das Geld gerne woanders hin verschieben.

    Konkret haben wir Leaseplan Bank (3,6%) und Klarna (3%) im Auge. Beides auch Empfehlung en von finanztip (siehe https://www.finanztip.de/tagesgeld/).

    Wir möchten ungern das Geld "andauernt" weiter schieben und haben uns deswegen diese zwei Banken rausgesucht. Sie machen eben nicht dieses "x Monate gute Zinsen, danach schlechte". Stattdessen bieten sie "dauerhaft gute Zinsen".


    "Das Problem" allerdings ist, dass man bei beiden kein Gemeinschaftskonto anlegen kann. "Nur ein Einzelkonto."


    Wir fragen uns nun, ob wir irgendwelche Steuern (oder ähnliches ?‍♂️) befürchten müssen, wenn wir das Geld aus einem Gemeinschaftskonto auf ein Einzelkonto überweisen.

    Ich weiß, unter Eheleuten gelten 500.000 pro 10 Jahre. Wir würden hier von lächerlich 12.500 Euro reden. Aber selbst diese... Müssten die irgendwo angegeben werden? Oder ist das alles kein Problem? ☺


    Vielen Dank und einen schönen abend noch!

  • Nur meine persönliche Meinung, keine Steuerberatung:

    Steuern sind nicht zu befürchten, da wie du schon festgestellt hast, die 12.500 Euro weit unter dem Freibetrag von 500.000 liegen.

    Ich habe aber mal gelesen, dass man theoretisch dem Finanzamt auch Schenkungen unterhalb des Freibetrags melden muss, auch wenn dann keine Steuer anfällt.

    Ich persönlich würde das aber bei diesem im Verhältnis zum Freibetrag eher geringen Betrag definitiv nicht machen.

  • ich habe mit meiner Frau zusammen ca 25.000 Euro auf unserem Gemeinschaftskonto liegen.

    Es kommt darauf an wie diese 25k zustande gekommen ist.


    Wenn 12,5k von Dir und 12,5k von Deiner Herzensdame - dann gibt es keine Schenkung.


    Wenn 5k von Dir kommt und die restlichen 20k von deine Frau kommt dann besteht eine Schenkung von Deiner Frau an Dich (von 7,5k)


    Die Ursprung des Geldes ist wichtig.

  • Wir fragen uns nun, ob wir irgendwelche Steuern (oder ähnliches ?‍♂️) befürchten müssen, wenn wir das Geld aus einem Gemeinschaftskonto auf ein Einzelkonto überweisen.

    Ich weiß, unter Eheleuten gelten 500.000 pro 10 Jahre. Wir würden hier von lächerlich 12.500 Euro reden. Aber selbst diese... Müssten die irgendwo angegeben werden? Oder ist das alles kein Problem? ☺

    Lieber KFZ-Experte2,

    Glückwunsch! Wenn das Euer einziges Problem ist, dann habt Ihr gar kein Problem.


    Aber halt - Rolle rückwärts! Gab es da nicht mal eine Prinzessin auf der Erbse? ;)

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Ich finde die Frage absolut valide und die Aussage von michael_d, dass es eigentlich eine Schenkung ist, als einzige hilfreich.

    Elgob Doch, genau deswegen ist es ja eine Schenkung, wenn es bislang beiden gehörte und nun das Konto nur noch auf einen von beiden laufen würde.

    Ein Konto wo das keine Probleme aber Zinsen gibt, kann ich leider nicht nennen nur die Anmerkungen:

    LeasePlan ist gut, aber man muss die Anlage KAP bei der Steuer ausfüllen. Von Klarna würde ich (aus diffusen Gründen) abraten.

  • Danke erstmal für die Antworten. Auch wenn ich Alexis nicht ganz verstehe ?


    Zitat

    Wenn 5k von Dir kommt und die restlichen 20k von deine Frau kommt dann besteht eine Schenkung von Deiner Frau an Dich (von 7,5k)


    Die Ursprung des Geldes ist wichtig.

    Tatsächlich ist das ganze gar nicht so einfach aufzuschlüsseln.

    Wir haben "schon immer" (> 10 Jahre) ein Gemeinschaftskonto.

    Dies ist auch gleichzeitig unser Gehaltskonto (für beide).

    Wir haben in den letzten Jahren dort auch beide jeweils 10.000 Euro aus einem Bausparvertrag bekommen... Meine Frau war die letzten Jahre nicht mehr so viel Arbeiten wegen Kindern und und und... Also ganz erhlich, wenn der Staat hier verlangt dass ich aufschlüssel woher das Geld kommt, dann mach ich die nächsten 6 Monate aber nichts anders. Das glaube ich kann auch nicht Sinn der sache sein.


    Zitat

    LeasePlan ist gut, aber man muss die Anlage KAP bei der Steuer ausfüllen.

    Ja das habe ich auch gelesen. Aber schreckt mich jetzt eigentlich nicht so wirklich ab. Trotzdem danke für den Hinweis ?


    Im Internet findet man zu soetwas eigentlich gar nichts. Deswegen dachte ich frage ich mal nach. Vielleicht hat ja einer Erfahrung damit.

    Allerdings scheint das ganze entweder keinen zu betreffen oder niemand (selbst Staat) hinterfragt das ganze.

  • Klar, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber wenn ich denke, wie meine damalige Ehefrau und ich vor über 20 Jahren Geld rumgeschoben haben, ohne auch nur eine Ahnung zu haben, dass es eine Schenkung mit steuerlichen Folgen sein könnte... Ok, das Gesamtvermögen war ein winziger Bruchteil von den freien 500 k€...

  • Ein Ehepaar macht eine gemeinsame Steuererklärung, mit der Mutter funktioniert das nicht. Der Sparerfreibetrag beträgt 2000€ und in dem Fall ist es auch dem Finanzamt völlig Wurscht wer von beiden die Zinsen einstreicht. Heißt man kann problemlos nachweisen das es gemeinsames Vermögen ist.

  • Ich weiß auch nicht was die Steuererklärung mit den Besitzverhältnissen zu tun hat. Die Kapitalerträge sind ja nur ein sehr kleiner Teil des Themas Mein Geld - Dein Geld.


    Was ist denn wenn zwei Verheiratete jeweils ein Kind mit in die Ehe einbringen, wenn alles gemeinsame Geld auf dem Konto von Ehepartner A liegt und B stirbt?

    Wie kann das Kind von B seinen Anspruch darlegen?


    Nach meinem Verständis müsste eine Übertragung von Guthaben aus einem Gemeinschaftskonto auf das Konto nur einer Person von aussen betrachtet eine Schenkung in Höhe der halben Summe an den Kontoinhaber entsprechen. Eine Rücküberweisung aufs Gemeinschaftskonto wäre dann eine weitere Schenkung. kann man machen, weil die Freibeträge hoch sind, sollte man aber bedenken.

    So verstehe ich das Dilemma des Threadstarters.


    Konkrete Widerlegungen dazu würden mich aber interessieren.

  • Meines Wissens ist bei einer Ehe rechtlich alles was in der Ehezeit geschaffen wird gemeinsames Eigentum, es sei denn es wurde Gütertrennung vereinbart. Bei einer Scheidung werden zum Beispiel sogar die Rentenpunkte hälftig berechnet. Heißt sie werden ausgeglichen, ähnlich ist es bei einer Erbschaft, hier gehören 50% dem Überlebenden und nur die andere Hälfte wird vererbt. So ist zumindest meine Erfahrung.

  • Meine Meinung:


    Ihr könnt ja nachweisen, dass das Geld von euch beiden erwirtschaftet wurde und somit nicht nur einem Ehegatten zuzurechnen ist.


    Wenn ihr nun ein von beiden Parteien unterzeichnetes Schriftstück aufsetzt, in dem deine Frau dich ermächtigt, in eurer beider Namen das gemeinsame Geld auf deinem Konto anzulegen, wobei ihr zukünftig auch weiterhin 50% der Zinsen und 50% des Kapitalstocks zustehen, dann dürfte das m.E. keine Schenkung auslösen.


    Mal ganz davon ab, dass da vermutlich kein Hahn nach krähen würde.

  • Die Frage müsste ja auch sein, wo ist die Reise des Geldes zu Ende bzw. wo verlässt es "das Haus"


    Wenn es vom Gemeinschafts-Konto zu einem Einzelkonto und irgendwann wieder zurück kommt kann man das ohne weiteres immer belegen anhand eines Kontoauszug. Das Geld wurde also dem einen zur Hälfte Geschenkt und derjenigen schenkt es dann wieder zurück wenn das Geld auf dem Gemeinschafts-Konto zurück ist.


    Kauft sich der Einzelkonto Inhaber hiervon einen Sportwagen auf seine Rechnung und Zulassung hat das Geld das Haus verlassen und die Schenkung ist komplett.


    So wurde uns das mal erklärt von einem Steuerfachgehilfen. Denn wir arbeiten schon fast 20 Jahre mit mehreren Konten in Einzel und Gemeinschafts-Form und schieben Geld für verschiedene Zwecke hin und her.


    Das ist aber keine Gewähr für die Richtigkeit.