BU-Versicherung für Angestellte im öffentlichen Dienst?

  • Hallo,


    ist Berufsunfähigkeitsversicherung auch für Angestellte im öffentlichen Dienst ein absolutes Muss? Immerhin steht ihnen im Falle einer Berufsunfähigkeit neben der Erwerbsminderungsrente auch eine Absicherung durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zu.


    Klar, beide Absicherungen greifen erst, wenn der Angestellte nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten kannst und zwar egal in welchem Beruf. Eine BU schützt also schon umfassender. Aber trotzdem sind Angestellte im öffentlichen Dienst besser abgesichert als Angestellte in der freien Wirtschaft oder Selbständige. Daher die Frage, wie wichtig die BU im öffentlichen Dienst ist.


    Besten Dank und viele Grüße

    Manuel

  • Die VBL hängt sich ja auch nur an den Bescheid der Rentenversicherung. Und wenn die erst vorm Landessozialgericht einsieht, dass man erwerbsgemindert ist, dann hilft die VBL vorher auch niemandem.


    Das Argument "Erwerbsminderungsrente reicht der Höhe nach nicht" wird durch die VBL in Teilen entkräftet, aber nicht komplett.


    Die anderen Argument für eine BUV bestehen weiterhin, unbeeindruckt durch die VBL.


    Arbeitsverdichtung, zu wenig Personal, zu wenig Geld für Arbeitsinfrastruktur, wenig Wertschätzung (wahrscheinlich stark vom Bereich abhängig, in dem gearbeitet wird) sind alles Punkte, die psychische Krankheiten begünstigen, daher wäre eine BUV wirklich keine schlechte Idee.

  • In meinen Augen ganz klar ja!

    Schöner kann man das kaum formulieren. :) :thumbup:

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  • Manuelito: Ich hatte spontan noch an den besonderen Kündigungsschutz nach 15 Jahren Zugehörigkeit ab Alter 40 gedacht, der ein Vorteil sein könnte. Faktisch hilft das aber wenig, da man ja trotzdem nach 6 Wochen Krankheit von der Pay-Roll runter ist und und die Sozialversicherungen dann zuständig sind…


    Fakt bleibt also, wie oben beschrieben, dass du die hohen Hürden der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente nehmen müsstest, die dann ggf. von der VBL aufgestockt würde. Diese Aufstockung ist übrigens kein Spezifikum des ÖD: So einen Zusatzbaustein in der BAV hatte ich auch in einem Angestelltenverhältnis in der Privatwirtschaft. Diese Zusatzleistungen zur BAV sind wohl auch nicht sonderlich teuer, was Rückschlüsse auf die Leistungshäufigkeit und Leistungshöhen zulassen dürfte…


    Ich kenne Leute im öffentlichen Dienst, die auf Grund ihrer Arbeitsbedingungen dort gleich zwei BU-Versicherungen abgeschlossen haben… :rolleyes: