Kapitalertragssteuer rückwirkend mittels Verlustbescheinigung erstattet bekommen? Bitte um Hilfe

  • Liebe Community,

    ich benötige Eure Schwarmintelligenz, da ich so nicht weiter komme und bitte um Eure Hilfe.


    Ich habe gelesen, dass es möglich sei, sich für bis zu 4 Jahre rückwirkend die gezahlte Kapitalertragssteuer mit der Anlage KAP zurückzuholen. Mehr Details habe ich dazu nicht.

    Ich habe zu dieser Thematik gestern bereits einen Steuerberater aufgesucht, dem das Thema überhaupt nichts sagte und der mich, wohl aus Scham über seine Unkenntnis, hinaus komplimentiert hat😥.


    Auch ein Anruf beim Finanzamt erbrachte lediglich die Auskunft, dass, wenn die früheren Einkommensteuerbescheide bereits nach Ablauf der Widerspruchsfrist Rechtskraft erlangt haben, hier keine nachträgliche Änderung mehr erfolgen könne.


    Es ist wirklich enorm wichtig für mich, da ich seit letztem Jahr schwerbehindert bin und nun jeden Euro gebrauchen kann.


    Ich habe in den Jahren 2019, 20 und 21 aufgrund von Kapitalerträgen jeweils mehrere Tausend Euro Kapitalertragsteuer gezahlt, obwohl ich bei einer anderen Depotbank noch zwei Verlusttöpfe in jeweils (so dass einer zur Verrechnung gleicher Art genutzt werden könnte) in ähnlicher Höhe habe. Die Widerspruchsfrist für die alten Bescheide ist längst abgelaufen.


    Ich plane nun, mir bis 15.12.23, von der Depotbank, wo sich die Verluste bereits seit vielen Jahren angehäuft haben und keine Gewinne zur Verrechnung in Aussicht stehen, eine Verlustbescheinigung anzufordern.


    Kann ich damit wohl einen Teil der gezahlten Steuer zurückbekommen?

    Wenn ja, wie mache ich das konkret?

    In den nächsten Wochen mache ich(da der Steuerberater mich nicht vertreten wollte😓) meine Einkommensteuererklärung für 2022. Die angedachte Verlustbescheinigung, da in 23 ausgestellt dürfte wohl eigentlich erst in die Erklärung für 23, die ich 24 abgebe, wodurch dann eventuell das älteste Jahr, also 2019 zu alt für eine Verrechnung wäre oder kann ich die Verlustbescheinigung in die 22er Erklärung schon mit reinnehmen mit der Bitte um rückwirkende Verrechnung?


    Ich bin leider völlig überfordert und würde mich sehr freuen, wenn jemand sich hiermit auskennt und mir Tipps geben würde, damit etwas Licht ins dunkle kommt.

    Herzlichen Dank vorab

    Christian Hasenzahn

    :/

    =O ;(

  • Wer nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, hat 4 Jahre Zeit, eine freiwillige Steuererklärung abzugeben. Hat er das aber getan und hat einen passenden Steuerbescheid bekommen, kann er dazu nichts mehr nachreichen.


    Du bist offensichtlich verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Termin wäre der 2.10.2023 gewesen, den hast Du bereits überzogen. Das dürfte Dich Verspätungszuschlag kosten.


    Die Verlustverrechnung ist nicht ganz trivial. Es gibt dazu zwei Wege: a) Verrechnung über die Bank, ist einfacher, geht meist schneller b) Verrechnung übers Finanzamt.


    Es wäre zu prüfen, ob es in Deinem Fall günstiger ist, das Depot mit den Verlusten aufzulösen und es zu einer anderen Bank zu übertragen, wo Du Kapitalerträge erzielst und Steuer bezahlst. So ein Depotübertrag dauert aber einige Wochen, das klappt also bis zum Jahresende vermutlich nicht mehr.


    Alternative: Verlustbescheinigung erstellen lassen, diese mit der Steuererklärung 2023 einreichen und die Verluste vom Finanzamt verrechnen lassen.


    Bei der Steuererklärung gibts immer zwei Wege: a) selber machen b) jemand anderen machen lassen. Du hast (bereits verspätet) einen Steuerberater gefragt. Der macht es Dir nicht, warum auch immer. Also bist Du vermutlich selber in der Pflicht, wenn Du nicht noch jemanden anderen findest.


    Mit den wenigen Informationen, die Du hier herausläßt, kann Dir aber niemand Fremdes einen zielführenden Rat geben.

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    Ich plane nun, mir bis 15.12.23, von der Depotbank, wo sich die Verluste bereits seit vielen Jahren angehäuft haben und keine Gewinne zur Verrechnung in Aussicht stehen, eine Verlustbescheinigung anzufordern.


    Kann ich damit wohl einen Teil der gezahlten Steuer zurückbekommen

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    Nein, das funktioniert nicht. Ein Rücktrag von Verlusten aus Kapitalanlagen ist nicht möglich. Mit der per 31.12.2023 auszustellenden Verlustbescheinigung können nur Gewinne aus dem Jahr 2023 ausgeglichen werden. Wenn etwas übrig bleibt, wird es vorgetragen und kann in künftigen Jahren genutzt werden. Ein Verlustrücktrag ist aber unzulässig. Nähere Einzelheiten kannst du hier nachlesen.