Hallo,
ich bekomme im April nächsten Jahres eine Direktversicherung ausbezahlt. Die Versicherung wurde im Jahr 1992
abgeschlossen. Ich werde im nächsten Jahr 60 Jahre. Da ich noch einige Jahre arbeiten werde und monatlich über die Beitragsbemessungsgrenze liege, frage ich mich ob die Krankenkasse trotzdem schon direkt nach der Auszahlung zusätzliche Beiträge auf die Direktversicherung erheben darf. Vieleicht kann mir ja jemand diese Frage beantworten. Vielen Dank schon mal.