Liebes Forum, ich habe 2005 zwei private Rentenversicherungen bei der DEBEKA mit dem Tarif EA 3M „Leibrentenversicherung auf ein Leben mit aufgeschobener Rentenzahlung“ abgeschlossen. Laufzeit 29 bzw. 31 Jahre. Die Beiträge wurden bis August 2021 von mir gezahlt. Dann habe ich auf Grund der niedrigen Verzinsung und der Möglichkeit das Geld lukrativer „anzulegen“ die Verträge beitragsfrei gestellt. Die DEBEKA hat mir das auch bestätigt. Nun habe ich überlegt, mir die Rückkaufswerte auszahlen zu lassen, um das Geld in Aktien oder ETF´s zu investieren. Die DEBEKA verweigert die Auszahlung, da dieser Vertrag laut der zugrundeliegenden AGB keine Kündigung vorsieht. Hat jemand dieselbe Erfahrung gemacht bzw. Trifft die Aussage der DEBEKA zu oder gibt es doch eine Möglichkeit auf die Auszahlung zu bestehen, eventuell durch Musterurteile oder einschalten eines Anwalts. Vielen Dank!
Debeka Rentenversicherung Tarif EA 3M auf ein Leben mit aufgeschobener Rentenzahlung Auszahlung doch möglich?
- Goldiesylt
- Erledigt
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Welchen Sinn hätte es Rückkaufwerte anzugeben, wenn kein Rückkauf möglich sein soll?
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Ich habe 2005 zwei private Rentenversicherungen bei der DEBEKA mit dem Tarif EA 3M „Leibrentenversicherung auf ein Leben mit aufgeschobener Rentenzahlung“ abgeschlossen. Laufzeit 29 bzw. 31 Jahre. Die Beiträge wurden bis August 2021 von mir gezahlt. Dann habe ich auf Grund der niedrigen Verzinsung und der Möglichkeit, das Geld lukrativer anzulegen, die Verträge beitragsfrei gestellt. Die DEBEKA hat mir das auch bestätigt.
Nun habe ich überlegt, mir die Rückkaufswerte auszahlen zu lassen, um das Geld in Aktien oder ETFs zu investieren. Die DEBEKA verweigert die Auszahlung, da dieser Vertrag laut der zugrundeliegenden AGB keine Kündigung vorsieht.
Das ist erstaunlich.
Trifft die Aussage der DEBEKA zu oder gibt es doch eine Möglichkeit, auf die Auszahlung zu bestehen, eventuell durch Musterurteile oder Einschalten eines Anwalts?
Man kann immer einen Anwalt einschalten (und bezahlen). Fragt sich halt, ob es das bringt. Es soll schon vorgekommen sein, daß man einen Anwalt eingeschaltet hat und hinterher auch nicht schlauer war.
Was steht denn in den AGB (die Du sicherlich in Deinen Unterlagen hast) zur Kündigung?
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Die DEBEKA verweigert die Auszahlung, da dieser Vertrag laut der zugrundeliegenden AGB keine Kündigung vorsieht.
Na, da würde ich doch erstmal schauen, was denn dazu in den AGB steht.
Ggf. Beratung der Verbraucherzentrale oder des Bund der Versicherten in Anspruch nehmen. Kostet zwar so 100€, könnte sich aber lohnen.
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Danke, die AGB´s habe ich natürlich gelesen. Dort steht nur „Die Auszahlung eines Rückkaufwertes bei Kündigung sieht dieser Tarif nicht vor.“ Es wäre interessant zu wissen, ob jemand einen ähnlichen Vertrag hat bzw. Die Erfahrung gemacht hat, ob ein Einspruch gegen die AGB´s lohnenswert ist. Ich werde die DEBEKA noch einmal schriftlich um eine Begründung bitten und eventuell mit rechtlichen Schritten drohen.
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Goldiesylt Bei Rürup ist das doch auch der Fall. In den AGBs hast du es schwarz auf weiß. Die Frage ist, ob beim Verkaufsgespräch auf soetwas hingewiesen werden muss.
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Goldiesylt Bei Rürup ist das doch auch der Fall. In den AGBs hast du es schwarz auf weiß. Die Frage ist, ob beim Verkaufsgespräch auf soetwas hingewiesen werden muss.
Da das Gespräch 2005 stattgefunden hat und ich kein Beratungsprotokoll habe, werde ich einfach nochmal nachfragen. Danke!
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Ist dir das ganze denn als Rürup verkauft worden und hast du die Beiträge Steuerlich geltend gemacht?
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Ich werde die DEBEKA noch einmal schriftlich um eine Begründung bitten und eventuell mit rechtlichen Schritten drohen.
Mit "rechtlichen Schritten drohen" ist lächerlich. Wenn der Adressat das liest, liegt er bestenfalls mit Lachtränen im Gesicht unter dem Tisch und hält sich den Bauch.
Die Debeka hat offensichtlich die Kündigung in den AGB ausgeschlossen. Fragt sich, ob das rechtlich überhaupt geht. Vielleicht ist das ja eine unerwartete Klausel, mit der man nicht rechnen muß und die deswegen ungültig ist. Als rechtlicher Laie kann ich das nicht beurteilen. Mag sein, daß Du für die Beantwortung dieser Fragen einen spezialisierten Anwalt brauchst.
Die Konsultation eines Anwalts der Debeka vorab mitzuteilen, bringt aber nichts.
Um wieviel Geld geht es eigentlich? Ein 08-15-Anwalt bringt Dir nichts, und ein guter Anwalt kostet. Es könnte sogar sein, daß man die AGB gerichtlich angreifen muß. All das kostet Geld und es ist nicht sicher, ob man das Verfahren gewinnt. Wenn man aber vorher zurückzieht, hat man verloren und trotzdem die Kosten gehabt. Dagegen muß man rechnen, wieviel Kapitalertrag man möglicherweise versäumt, wenn das Geld in der Rentenversicherung dümpelt statt an der Börse.
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Mit "rechtlichen Schritten drohen" ist lächerlich. Wenn der Adressat das liest, liegt er bestenfalls mit Lachtränen im Gesicht unter dem Tisch und hält sich den Bauch.
Die Debeka hat offensichtlich die Kündigung in den AGB ausgeschlossen. Fragt sich, ob das rechtlich überhaupt geht. Vielleicht ist das ja eine unerwartete Klausel, mit der man nicht rechnen muß und die deswegen ungültig ist. Als rechtlicher Laie kann ich das nicht beurteilen. Mag sein, daß Du für die Beantwortung dieser Fragen einen spezialisierten Anwalt brauchst.
Die Konsultation eines Anwalts der Debeka vorab mitzuteilen, bringt aber nichts.
Um wieviel Geld geht es eigentlich? Ein 08-15-Anwalt bringt Dir nichts, und ein guter Anwalt kostet. Es könnte sogar sein, daß man die AGB gerichtlich angreifen muß. All das kostet Geld und es ist nicht sicher, ob man das Verfahren gewinnt. Wenn man aber vorher zurückzieht, hat man verloren und trotzdem die Kosten gehabt. Dagegen muß man rechnen, wieviel Kapitalertrag man möglicherweise versäumt, wenn das Geld in der Rentenversicherung dümpelt statt an der Börse.
Guten Morgen, es geht um über 60.000,00 EUR und bei einer Restlaufzeit von ca. 10 Jahren könnte ich sicherlich an der Börse noch einiges an Kapitalertrag erreichen.
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Ist dir das ganze denn als Rürup verkauft worden und hast du die Beiträge Steuerlich geltend gemacht?
Nein, steuerlich geltend gemacht habe ich das nicht. Ich glaube nicht, dass mir das ganze als Rürup „verkauft“ wurde.
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... 60.000,00 EUR und bei einer Restlaufzeit von ca. 10 Jahren könnte ich sicherlich an der Börse noch einiges an Kapitalertrag erreichen.
Ja, hättest Du mal 2005 keine solche RV abgeschlossen, sondern Dein Geld in einen ETF auf den MSCI World investiert (die gab es auch 2005 schon).
Könnte oder hätte nutzt Dir aber nix. Genau so wenig wir uns allen.
Niemand kennt die Renditen der nächsten 10 Jahre. Es gab in den letzten 100 Jahren 3 Dekaden (10 Jahreszeiträume) in denen an der Börse (Marktbreit) keine Rendite erzielt wurde. Das letzte mal war 2000-2009 so eine Dekade zum 'vergessen' an der Börse.
Und bevor Du jetzt Deine 60.000€ 'investierst' und die möglichen Renditen der nächsten 10 Jahre 'hochrechnest', wäre ohnehin erstmal der Gang zur Verbraucherzentrale oder einer anderen Beratungsstelle angebracht.
Irgendeinen Grund wird es ja geben, warum in den AGB des Vertrags eine Kündigung ausgeschlossen wurde. Ich gehe auch einfach mal davon aus, dass lt. den AGB das Kapital nur verrentet werden kann und eine einmalige Kapitalabfindung ebenfalls ausgeschlossen wurde?
Das Ganze 'riecht' extrem nach einer Rürup-Rente. Und dann hast Du in der Tat keine andere Möglichkeit als darauf zu hoffen, dass Du möglichst Alt wirst um Dein Geld in Form einer Rente wieder heraus zu bekommen.
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Um wieviel Geld geht es eigentlich?
Guten Morgen, es geht um über 60.000,00 EUR und bei einer Restlaufzeit von ca. 10 Jahren könnte ich sicherlich an der Börse noch einiges an Kapitalertrag erreichen.
Mein alter Spruch: Man muß es sich durchrechnen, ob es sich lohnt. Die erste Tat ist in solchen Fällen immer, sich wirklich alle Unterlagen zu diesem Fall zusammenzusuchen und zu klären, was Du damals unterschrieben hast. Es ist durchaus möglich, daß Du damals Bedingungen abgezeichnet hast, von denen Du jetzt nicht mehr loskommst.
Wenn Du allein nicht zurechtkommst, mußt Du Dir Hilfe suchen. Hochgelobt hier im Forum werden Verbraucherzentralen, ich selbst habe mit solchen die denkbar schlechtesten Erfahrungen gemacht. Bild Dir selbst ein Urteil.
Mit "dem Rechtsweg" zu drohen, ist (wie schon geschrieben) ein Lacher. Bei den Rechtsanwälten gibts auch gute und schlechte (ich vermute: mehr schlechte als gute), ein richtig guter wird Dir die Sache aber vermutlich nicht für Gebühren der Vergütungsordnung machen, sondern mit Honorarvereinbarung. Und es kann sein, daß auch ein guter Rechtsanwalt feststellt, daß Du von der Vereinbarung nicht loskommst.
Ein für mich wichtiges Kriterium wäre, ob Du eine normale Rentenversicherung abgeschlossen hast (die Du Dir dann wenigstens mit Ende der Ansparphase auszahlen lassen könntest) oder einen Rürup-Vertrag, der zwangsverrentet werden muß.
Daß Du lediglich glaubst (und nicht sicher weißt), daß Dein Vertrag kein Rürup-Vertrag ist, ist als Basis einer Auseinandersetzung auch nicht genug.
Alles Jammern hilft nichts, erstmal mußt Du Deine Hausaufgaben machen.
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Wenn ich die Tarifbezeichnung in die Suchmaschine eingebe, dann komme ich einerseits hier in diesem Thread bzw. bei der Debeka im Krankenversicherungsbereich heraus.