Verzinsung von Instandhaltungsrücklagen durch die Bank

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    gibt es eine Rechtsprechung o.ä. die die Banken verpflichtet, Rücklagen zu verzinsen?

    Bei einem Immobilienprojekt sind wir verpflichtet jeden Monat Rücklagen zu bilden, die sich aktuell bereits auf 92 TEUR belaufen. Betrag wird die nächsten Jahre bis zu einer Höhe von über 300 TEUR steigen, und die Bank weigert sich diesen zu verzinsen.

    Dieses Geld hat die Nord LB auf einem Kontokorrent angelegt, d.h. sie kassiert bei der BB aktuell 4% Zins für die Einlage und wir bekommen nichts. Dies obwohl es ja wie ein Festgeld für uns unzugänglich angelegt ist. (siehe Schriftverkehr unten)

    Nach meiner Überzeugung und dem was ich bei Finanztip im Podcast (SWR1 Leute mit Hermann-Josef Tenhagen) gehört habe, kann dies nicht richtig sein.

    Vielen Dank für eine kurze Info, was wir tun können.

  • Gibt es eine Rechtsprechung o.ä., die die Banken verpflichtet, Rücklagen zu verzinsen?

    Bei einem Immobilienprojekt sind wir verpflichtet, jeden Monat Rücklagen zu bilden, die sich aktuell bereits auf 92 TEUR belaufen. [Der] Betrag wird die nächsten Jahre bis zu einer Höhe von über 300 TEUR steigen, und die Bank weigert sich, diesen zu verzinsen.

    Dieses Geld hat die Nord LB auf einem Kontokorrent angelegt, d.h. sie kassiert bei der [Bundebank?] aktuell 4% Zins für die Einlage und wir bekommen nichts. Dies, obwohl es ja wie ein Festgeld für uns unzugänglich angelegt ist.


    Vielen Dank für eine kurze Info, was wir tun können.

    Will man eine Rechtslage beurteilen, braucht man immer das ganze Bild - und das habe ich hier nicht.


    Was ist beispielsweise "ein Immobilienprojekt"? Vermutlich handelt es sich um eine Eigentümergemeinschaft, die eine Instandhaltungsrücklage aufbaut. Bei den genannten 92 T€ dürfte es sich um die gesamte Instandhaltungsrücklage der Eigentümergemeinschaft handeln. Erster Ansprechpartner wäre somit nicht die kontoführende Bank, sondern die Hausverwaltung (die sich vermutlich wie üblich als Obrigkeit aufführt, obwohl sie letztlich Dienstleister der Eigentümer ist). Hast Du das Thema schon einmal in der Eigentümerversammlung angesprochen?

  • Nein es handelt sich um eine Pflege-Immobilie im (Allein-) Eigentum einer GMBH. Der Invest war ca. 6 Mio. die jährliche Kaltmiete ca. 300 TEUR. Die Bank hat in den Kreditbedingungen verlangt, dass jährlich 30 TEUR angespart werden müssen, bis zur Höhe einer "KAltmiete" (vermutlich auch p.a. gemeint, aber nicht schriftlich fixiert). Die Nord LB weigert sich diesen Betrag zu verzinsen.....

  • Nein es handelt sich um eine Pflege-Immobilie im (Allein-) Eigentum einer GMBH. Der Invest war ca. 6 Mio. die jährliche Kaltmiete ca. 300 TEUR. Die Bank hat in den Kreditbedingungen verlangt, dass jährlich 30 TEUR angespart werden müssen, bis zur Höhe einer "KAltmiete" (vermutlich auch p.a. gemeint, aber nicht schriftlich fixiert). Die Nord LB weigert sich diesen Betrag zu verzinsen.....

    du bist ernsthaft Unternehmer der 6-MEU-Projekte handelt, und prüft solche Themen nicht beim Kreditvertrag? Bzw. lässt keinen Anwalt drüber schauen?

    Und dann erwartest du jetzt in einem so spezifischen Fall Hilfe in einem Laienforum?


    Zwischen zwei Kaufleuten kann man nach HGB aus meiner Sicht so gut wie alles vereinbaren. Sollte Details nicht geregelt sein, kann man davon ausgehen dass sie so zu regeln sind wie es gebräuchlich ist. Was das in deinem Fall genau heißt, wird im Zweifel ein Richter entscheiden müssen. Oder ihr einigt euch, um weiterhin eine Basis für künftige gemeinsame Projekte zu haben. Im Vergleich zu dem Projektvolumen geht es hier ja um Peanuts