Kauf einer Immobilie mit Immobilienkredit 450k - jedoch erhalte ich die nächsten 5 Jahre ein Erbe von 200k - Frage: Welchen Zeitraum der Zinsbindung oder einfach für die 200k eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen?

  • Hallo liebes Finanztip Forum,


    ich stehe aktuell vor einem Immobilienkauf über 519.000€. Eigenkapital haben ich ca. 120.000€, d. h. ich muss mir noch einen Immobilienkredit über 450.000€ bei einer Bank nehmen.

    Jedoch werde ich die nächsten 5 Jahre (ganz sicher) 200.000€ erben.


    Wie gehe ich das den jetzt am besten mit dem Immobilienkredit an?

    Soll ich nur 5 Jahre Zinsbindung wählen und nach Ablauf der Zinsbindung, die 200.000€ Erbe zur Tilgung verwenden? Ist das einfach so möglich?


    Oder soll ich, wie üblich, 10 Jahre Zinsbindung nehmen und sobald ich das Erbe erhalte diese sofort zur Kredit-Tilgung verwenden? - Dann aber mit Vorfälligkeitsentschädigung.


    Kennt sich hier jemand aus, was hier die beste Lösung ist?

    Der Bankberater meinte, ich soll einfach sofort mit dem Erbe den Kredit-Tilgen und eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Jedoch arbeitet der Bankberater halt für seine Bank und ich weiß nicht, ob er nicht das bestmöglichste für die Bank rausholen will.


    VIELEN VIELEN LIEBEN DANK IM VORAUS FÜR EURE MÜHE!


    Viele Grüße

  • Jedoch werde ich die nächsten 5 Jahre (ganz sicher) 200.000€ erben.


    Wie gehe ich das den jetzt am besten mit dem Immobilienkredit an?

    Soll ich nur 5 Jahre Zinsbindung wählen und nach Ablauf der Zinsbindung, die 200.000€ Erbe zur Tilgung verwenden? Ist das einfach so möglich?

    Grundsätzlich geht das natürlich.

    Nur würden die 200.000€ in 5 Jahren überhaupt reichen um die Restsumme abzulösen?

    Bei einer Kreditsumme von 450.000 müsstest Du in 5 Jahren 250.000€ tilgen um nach 5 Jahren die Restsumme ablösen zu können.

    Ist das überhaupt realistisch?


    Ich denke ich würde mit der Bank lieber eine 10 jähriges Darlehen und eine höhere Möglichkeit zur jährlichen Sondertilgung vereinbaren. Dann kannst Du wenn in 5 Jahren das Erbe bekommst, die restlichen 5 Jahre fleißig Sondertilgungen leisten.


    Jedoch werde ich die nächsten 5 Jahre (ganz sicher) 200.000€ erben.

    Ein Erbe sollte man m.E. niemals einplanen.

  • Ein Erbe sollte man m.E. niemals einplanen.

    +1


    Wenn man es aber doch unbedingt mit einplanen will, dann würde ich:

    - 10 Jahre Zinsbindung

    - Nach Erhalt des Erbes jedes Jahr sondertilgen

    - Das Erbe währenddessen in einen Geldmarktfonds packen

    - Am Ende der 10 Jahre den Rest sondertilgen und günstig anschlussfinanzieren (hoffentlich sind die Zinsen dann niedrig)

  • Ich stehe aktuell vor einem Immobilienkauf über 519.000€. Eigenkapital habe ich ca. 120.000€, d. h. ich muss mir noch einen Immobilienkredit über 450.000€ bei einer Bank nehmen. Jedoch werde ich die nächsten 5 Jahre (ganz sicher) 200.000€ erben.

    Prognosen sind immer schwierig, vor allem dann, wenn sie die Zukunft betreffen.

    Wie gehe ich das denn jetzt am besten mit dem Immobilienkredit an?

    Soll ich nur 5 Jahre Zinsbindung wählen und nach Ablauf der Zinsbindung, die 200.000€ Erbe zur Tilgung verwenden? Ist das einfach so möglich?

    Das kann man machen.

    Nachdem Du Dir bombensicher bist, daß Du in den nächsten 5 Jahren 200 T€ erbst, könntest Du das Darlehen auch teilen in 200 T€ auf 5 Jahre (oder gar flexibel) und 250 T€ auf 10 Jahre. Muß man sich ausrechnen lassen.

    Oder soll ich, wie üblich, 10 Jahre Zinsbindung nehmen und. sobald ich das Erbe erhalte, diese sofort zur Kredit-Tilgung verwenden? - Dann aber mit Vorfäl,ligkeitsentschädigung.

    Eine Bank muß eine vorzeitige Rückzahlung eines Darlehens nicht zulassen, auch dann nicht, wenn sie Du bereit bist, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Du kannst aber eine Sondertilgungsmöglichkeit vereinbaren (10% pro Jahr sind üblich) und auf diese Weise Dein Erbe zumindest in Teilen in die Finanzierung einbringen.


    Wenn alle Stricke reißen, legst Du Dein Erbe verzinslich auf Termin an, so daß die Anlage gleichzeitig mit dem Darlehen fällig wird. Spätestens dann kann Dir keiner verwehren, Dein Erbe in die Finanzierung einfließen zu lassen. Man muß sich das im Einzelfall durchrechnen.


    Angenommen, der Zins einer festverzinslichen Anlage wäre 1% niedriger als der Darlehenszins, dann stellst Du Dich pro Jahr um 2000 € schlechter, wenn Du das Darlehen nicht tilgen kannst und Dein Erbe verzinslich anlegen "mußt". Das ist ein überschaubarer Betrag. Ein Erbe ist geschenktes Geld.

  • Moerlix


    Vorab: Ein Erbe (noch dazu über einen zukünftigen längeren Zeitraum wie hier geschrieben

    Jedoch werde ich die nächsten 5 Jahre (ganz sicher)

    (nachträglich von mir gefettet)


    würde ich jedenfalls nicht in ein solches Projekt einbeziehen (s. a. schon Beitrag Nr. 3 letzter Satz; von monstermania). Nur am Rande: Was ist im Leben "ganz sicher" ? Außer Steuern, der Inflation und dem Tod natürlich ... ?!


    Nur mal gesponnen: Was ist, wenn es gar nicht zu dem Erbfall kommt, andere (mit)erben, es sich der Erblasser anders überlegt, überlegen muß wegen plötzlichem Geldbedarf (Beispiel: Pflegefall) etc pp. ... ? Das nur am Rande.


    Unabhängig wie Du (!) das persönlich alles einschätzt: Bist Du da anderer Meinung und a) willst das Erbe unbedingt einbeziehen und b) bist Dir auch absolut sicher über das Erbe sowie c) auch über dessen Höhe ...


    ... dann könnte man auch überlegen das Darlehen einfach zu splitten (von der Dauer der Zinsfestschreibung her) und z. B. einen Teil mit einer kürzeren Laufzeit zu wählen (um bei Ablauf der Zinsbindungsfrist via Erbe den Teil zu tilgen) und den anderen Teil eben mit einer längeren Zinsfestschreibung auszustatten (10, 15 oder mehr Jahre).


    Früher hätte man wahrscheinlich für einen Teilbereich des Darlehens die Variante "mit variablem Zins" gewählt (da jederzeit ohne VFE ablösbar) - das bieten aber m. W. viele Banken heutzutage gar nicht mehr an oder, wenn überhaupt, nur gegen (relativ) hohe Zinsen (eine Art "Abschreckungskondition"). Kann bei manchen Konstellationen (vermietete Objekte - Schuldzinsen steuerlich absetzbar) dennoch (im Einzelfall) sinnvoll sein.


    Generell könnte man und/oder auch versuchen eine höhere jährliche vorfälligkeitsfreie Sondertilgungsmöglichkeit in den Darlehensvertrag einzubeziehen sprich rein zu verhandeln (nicht selten üblich sind ja heutzutage eh schon 5% p. a. des Ursprungsdarlehens - man könnte versuchen, daß auf 10% oder mehr - vermutlich gegen geringen Zinsaufschlag - zu erhöhen). Dann wäre man in Sachen vorzeitige Tilgung(en) zumindest deutlich flexibler.


    Die Alternative im "Notfall" (ohne das Darlehen (teilweise) vorzeitig abzulösen, das muß eine Bank nämlich nur in Ausnahmefällen machen und dann gegen VFE) ist eine Anlage des Erbes. Allerdings ist das - im Normalfall - ein negatives Zinsdifferenzgeschäft, weil die Zinsen für solche Anlagen (Festgeld) niedriger sind (zumal nach Steuern) als die für das Immobiliendarlehen zu zahlenden (vor Steuern als Eigennutzer).


    Die Konditionen des Darlehens sind das eine - die Konstruktion das andere. Dazu kann man aber mangels Kenntnis Deiner näherer Rahmendaten wenig sagen (Alter, Einkommen, Sicherheit des Einkommens, sonstiges Vermögen, Beleihungsauslauf betreffs der Finanzierung, Eigennutzung der Immobilie, Vermietung der Immobilie etc.).


    Nur meine bescheidene persönliche Meinung.

  • Hallo liebes Finanztip Forum,


    ich stehe aktuell vor einem Immobilienkauf über 519.000€. Eigenkapital haben ich ca. 120.000€, d. h. ich muss mir noch einen Immobilienkredit über 450.000€ bei einer Bank nehmen.

    Jedoch werde ich die nächsten 5 Jahre (ganz sicher) 200.000€ erben.

    Hallo.


    Das (ganz sicher) würde ich lieber in Klammern setzen.


    Würdest Du die Finanzierung auch so angehen, wenn das Erbe nicht erwartbar wäre?

    Bei der Planung und der Auswahl der Zinsbindungsfrist würde ich ohne Erbschaft planen. Wenn dann zusätzliches Geld (per Erbschaft) verfügbar wird, kann man es noch immer in die Finanzierung einbauen oder anderweitig nutzen.

  • Die 200.000 jetzt schon zu erben wurde schon in Betracht gezogen? Bzw. Es gibt keine Möglichkeit die jetzt schon zu erhalten?

    Leider nein, da ich jetzt schon beim Notar als Erbe für eine Summe von 200.000€ genannt wurde, ebenso wie meine Geschwister. Wenn ich jetzt die 200.000€ bereits im Voraus als Schenkung erhalten würde, würde ich mehr erhalten als meine Geschwister.

  • Hallo, danke für deine Rückmeldung.

    Ah okay, nein dass ist nicht realistisch. Ich schaffe es nicht die Restsumme innerhalb von 5 Jahren zu tilgen.

    Mir hat nur jemand gesagt, dass ich einen kurzen Zeitraum nach Zinsbindung (in dem Fall nach 5 Jahren) habe um die 200.000€ von der Kreditsumme zu tilgen ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung leisten zu müssen, da nach den 5 Jahren ein neuer Zins für die Restsumme festgelegt wird.


    Also stimmt das so nicht?

  • Vielen Dank für deine Rückmeldung! Habe 5% Sondertilgung pro Jahr gedacht. Somit evtl. auch eine Option.

  • Vielen Dank für deine Tipps! Hat sehr weitergeholfen!

  • Wenn ich mal so tue als wenn es als 100% gesichert sein könnte, dass spätestens am 4.1.2029 die 200.000 € bei Dir angekommen sind, dann würde ich zwei Kredite aufnehmen. Einen mit 5 Jahren Zinsbindung über 200.000 € und einen mit Zinsbindung nach Wunsch über 250.000 €. Vielleicht bekommst Du für letzteren bei sportlichen Raten auch schon eine Volltilgung innerhalb "normaler" Zinsbindungsfristen hin. Du lebst dann mit dem Risiko, dass 200k doch später oder gar nicht kommen und dann ab 2029 zu womöglich unschönen Konditionen anschlussfinanziert werden müssen.

  • Mir hat nur jemand gesagt, dass ich einen kurzen Zeitraum nach Zinsbindung (in dem Fall nach 5 Jahren) habe um die 200.000€ von der Kreditsumme zu tilgen ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung leisten zu müssen, da nach den 5 Jahren ein neuer Zins für die Restsumme festgelegt wird.


    Also stimmt das so nicht?

    Natürlich stimmt das.

    Du kannst natürlich auch ein Darlehen auf 5 Jahre abschließen und dann in 5 Jahren mit dem zu erwartenden Erbe 200.000 tilgen und für die offene Restsumme dann wieder ein neues Darlehen abschließen.

    Ist natürlich immer ein bissl. Roulette dabei, da niemand weiß, wie die Darlehenszinsen in 5 Jahren aussehen.

    Bei einem 10 jährigen Darlehen mit entsprechender Möglichkeit zur Sondertilgung hast Du einfach eine bessere Planbarkeit.

    Wie hoch wäre denn überhaupt der Zinsunterschied bei einem Darlehen von 5 bzw. 10 Jahren?

  • Hallo, danke für deine Rückmeldung.

    Mit den Informationen die ich habe und ich war auch beim Notar dabei, kann ich das denke ich ganz gut einschätzen.

    Wobei selbstverständlich habt Ihr recht, man plant nicht mit einem Erbe. Ich bin auf dieses auch nicht angewiesen und kann die Finanzierung auch so stammen.

    Nur möchte eben auf alle Situationen gewappnet sein und der Geld nicht noch mehr in den Rachen stecken.

    Der Bankberater und ich hatten vorerst über 5% Sondertilgung gesprochen.

    Ich werde die Informationen mal mitnehmen und mit meinem Bankberater darüber sprechen.


    Ich bedanke mich für deine Hilfe!

  • Hast du vllt recht, danke dir für diesen Tipp!

  • Wenn ich mal so tue als wenn es als 100% gesichert sein könnte, dass spätestens am 4.1.2029 die 200.000 € bei Dir angekommen sind, dann würde ich zwei Kredite aufnehmen. Einen mit 5 Jahren Zinsbindung über 200.000 € und einen mit Zinsbindung nach Wunsch über 250.000 €. Vielleicht bekommst Du für letzteren bei sportlichen Raten auch schon eine Volltilgung innerhalb "normaler" Zinsbindungsfristen hin. Du lebst dann mit dem Risiko, dass 200k doch später oder gar nicht kommen und dann ab 2029 zu womöglich unschönen Konditionen anschlussfinanziert werden müssen.

    Super Tipp, danke dir. Nehme ich mit zum nächsten Gespräch mit dem Bankberater.

  • Mir hat nur jemand gesagt, dass ich einen kurzen Zeitraum nach Zinsbindung (in dem Fall nach 5 Jahren) habe um die 200.000€ von der Kreditsumme zu tilgen ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung leisten zu müssen, da nach den 5 Jahren ein neuer Zins für die Restsumme festgelegt wird.


    Also stimmt das so nicht?

    Doch, das ist so richtig. Feinheiten sind vielleicht noch bei der Frage der Laufzeit des Darlehens zu klären - auch nur 5 Jahre oder etwas längeres oder ist das egal?


    Es wird selten in diese Richtung gedacht. Es haben alle immer nur die Regel am anderen Ende im Kopf, nach der auch ein Darlehen mit einer längeren Bindung als 10 Jahre ab dem 10. Jahr ohne Entschädigung gekündigt werden können. 5 Jahre sind schon sehr exotisch.