Hi in die Runde,
bei einem bisherigen Arbeitgeber habe ich vermögenswirksame Leistungen (VL) von meinem Arbeitgeber erhalten. Nach einem Job-Wechsel habe ich nun beim neuen Arbeitgeber angefragt, ob dieser einen Betrag von meinem Gehalt abziehen könnte, damit ich mein Depot weiterhin besparen und somit die Arbeitnehmersparzulage in Anspruch nehmen kann.
Mein neuer Arbeitgeber hat diese Entgeltumwandlung mit folgenden Argumenten abgelehnt:
- vom Arbeitgeber gibt es bereits eine bezuschusste betriebliche Altersvorsorge (bAV)
- VL sind derzeit nicht vorgesehen und wären ein zusätzlicher Schritt bei der Lohnabrechnung
- ich hätte durch VL keine Vorteile (--> das sehe ich ganz anders, zumal die Grenze beim max. zu versteuernden Einkommen angehoben wurde)
Nun steht in Finanztip-Artikeln immer wieder, dass es ein Recht auf Entgeltumwandlung gäbe und meine Firma der Bitte nachkommen müsse. Jetzt frage ich mich, ob dieses Recht bereits mit dem Angebot der bAV erfüllt wurde oder ob ich meinen Arbeitgeber doch noch dazu bewegen kann, einen von mir gewählten Betrag von meinem Gehalt abzuziehen und auf mein VL-Depot einzuzahlen.
Ich würde mich über eure Hilfe freuen!