Ich möchte ein Wohnmobil für ca. 60.000 Euro privat verkaufen. Wie kann ich den Bezahlvorgang sichergestalten und vermeiden, dass mir das Geld hinterher gleich wieder abgenommen wird. Wäre eine Überweisung mit Paypal oder eine Sofortüberweisung per Bank praktikabel und sicher? Und wie schnell verläuft dabei der Geldtransfer? Könnten solche Überweisungen vom Käufer hinterher wieder zurückgezogen werden?
Oder sollte ich mit dem Käufer gemeinsam zur Bank gehen und das Geld bar auf mein Konto einzahlen?
Sicheres Handling der Bezahlung bei Privatverkäufen teurer Fahrzeuge
- RenaHH
- Erledigt
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Ich würde Sofortüberweisung machen, da sollte das Geld wie der Name schon sagt sofort auf deinem Konto sein. Überweisungen kann man meines Wissens auch nicht so leicht wieder zurückbuchen lassen.
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Ich sehe das wie K.Fee. Man sollte aber prüfen, ob Sender- und Empfängerbank das unterstützen und ob es vielleicht Einschränkungen bei der Verfügbarkeit gibt (die es eigentlich nicht geben darf).
Aber noch ein wichtiger Hinweis: "Sofortüberweisung" ist etwas anderes...du meinst vermutlich eher SEPA Instant bzw. Echtzeitüberweisung.
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Man sollte aber prüfen, ob Sender- und Empfängerbank das unterstützen und ob es vielleicht Einschränkungen bei der Verfügbarkeit gibt (die es eigentlich nicht geben darf).
Bei Echtzeit Überweisung auch prüfen ob diese in der Überweisungshöhe begrenzt ist.
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Eine gewöhnliche Überweisung ist Normalerweise ist nach 1 bis 2 tagen auf deinem Konto verbucht.
Alternativ wie bereits geschrieben eine Echtzeit Überweisung dauert dass nur 20 bis 30 Sekunden.
Im Gegensatz zu Zahl Systemen wie Paypal ist eine Überweisung nicht rückholbar sobald diese verbucht wurde. Man kann ledeglich eine rückbuchaufforderung verschicken, deswegen ist insbesondere bei Überweisungen wichtig die iban korrekt anzugeben, denn der Empfänger Name wird seit langem nicht mehr kontrolliert.
Einige Banken lassen hohe Überweisungen nicht ohne weiteres zu. Teilweise ist eine extra Freigabe notwendig
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Hallo RenaHH,
bei 60k könnte die eine oder andere Bank, egal ob Überweisung oder Bareinzahlung, erst einmal hinsichtlich Geldwäsche prüfen. Das kann durchaus einige Tage dauern, bis Sie das Geld dann tatsächlich auf Ihrem Konto haben.
Falls Sie an Typen verkaufen wollen, bei denen Sie kriminelle Absichten befürchten, der beste Rat, lassen Sie es. Was helfen Ihnen ein paar kräftige Nachbarn bei der Geldübergabe, wenn Sie Falschgeld bekommen? 120 500- Euro- Scheine können Sie nicht prüfen und dann haben Sie noch die Fragen der Bank zu beantworten.
Falls Sie es an eine Person verkaufen, wo Sie „nur“ Zahlungsunfähigkeit befürchten, wäre es ggf. ein Weg, die Zulassung Teil 2 erst herauszurücken, wenn das Geld auf Ihrem Konto eingegangen ist. Kann man im Kaufvertrag ja so vereinbaren.
Gruß Pumphut
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Nur am Rande aber genau in dem Kontext (wenn auch nicht "Wohnmobil")
Mich würde interessieren, wie das künftig generell (bei Autos) laufen soll. Im gehobenen Segment (wertige Fahrzeuge generell , aber z. B. auch ebensolche Youngtimer und/oder Oldtimer mit H-Kennzeichen) lief das immer in der Art "Übergabe Auto" (Schüssel inkl. Wagenpapiere also Brief und Schein, heute Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2) nur gegen "Übergabe des Geldes".
Teilweise auch mit Treffen beim Händler (so weit einer vorhanden bzw. zwischengeschaltet war), wo sich dann Käufer und Verkäufer trafen zwecks Vertragsunterzeichnung und Abwicklung (Procedere s. o.). Ging es um größere Summen wurde teilweise das Geld durch eine Geldzählmaschine mit Echtheitsprüfung geschickt (beim Händler, bei einer Bank vor Ort etc.).
Insbesondere war dies immer das Procedere bei Kauf/Verkauf unter "fremden Dritten" sprich bislang Unbekannten. Vermutlich der Regelfall. Etwas anderes galt ausnahmsweise nur bei den Käufen/Verkäufen unter Bekannten oder Clubmitgliedern (Oldtimerverein, Marken- bzw. Typenclubs usw.). Aber auch da nur, wenn die Person als absolut zuverlässig und seriös galt.
Die Frage stellt sich mir auch und gerade vor dem Hintergrund der neuen EU-Regulatorik (Meldungen heute in der Presse "EU beschließt Bargeld-Obergrenze von 10.000 €"). Das EU-Parlament wollte sogar noch eine niedrigere Grenze von lediglich 7.000 €. Ein Studienkollege (immerhin nunmehr Prof. für ÖR) hat diesbezüglich verfassungsrechtlich Bedenken aufgrund der Eigentumsfreiheit aber auch die Verhältnismäßigkeit betreffend. Wird aber, wie immer, wohl nix ändern.
Meines Wissens bestanden in 18 von 27 EU-Mitgliedsstaaten schon bisher solche Verbote sprich "Bargeldobergrenzen" beim Bezahlen. In Deutschland aber bisher nicht.
Die gleiche Problematik sehe ich auch in anderen Bereichen. Beispiel: "Uhren". Das nur am Rande.
Meine letzte diesbezügliche Transaktion war in 2020 und lief wie bisher immer üblich ab (s. o.). Wie sollte man da in praxi künftig selbst am besten vorgehen, um auf der sicheren Seite zu sein ?
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Hallo Sovereign,
zur Detailfrage:
Die Frage stellt sich mir auch und gerade vor dem Hintergrund der neuen EU-Regulatorik (Meldungen heute in der Presse "EU beschließt Bargeld-Obergrenze von 10.000 €").
Im Handelsblatt steht, dass diese Bargeldobergrenze nicht für Käufe von privat an privat gilt. Mein Kommentar: Sicherlich, weil es auch kaum kontrollierbar ist. Aber die Fragen der Bank habe ich natürlich, wenn ich deutlich über 10k Bargeld einzahlen will.
Gruß Pumphut
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(s. o.). Wie sollte man da in praxi künftig selbst am besten vorgehen, um auf der sicheren Seite zu sein ?
SEPA Instant.
Bietet mittlerweile fast jede Bank.Ist sicher, schnell und man ist definitiv auch vor Falschgeld geschützt.
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Hallo Sovereign,
zur Detailfrage:
Im Handelsblatt steht, dass diese Bargeldobergrenze nicht für Käufe von privat an privat gilt. Mein Kommentar: Sicherlich, weil es auch kaum kontrollierbar ist. Aber die Fragen der Bank habe ich natürlich, wenn ich deutlich über 10k Bargeld einzahlen will.
Gruß Pumphut
Vielen Dank für den Hinweis (von "privat an privat" - gut zu wissen; ist aber (leider) nicht der Regelfall. Nicht selten bis häufig ist ein Händler dazwischen).
Da habe ich schon mal - selbst bei "von privat an privat" - eine diesbezügliche (negative) Erfahrung gemacht. Verkauf eines amerikanischen Fahrzeugs (Corvette C3) an einen amerikanischen Militärangehörigen. Der bestand auf Bezahlung in seiner Währung US $. Die Dollar hatte ich dann lang rumliegen, weil ich auf der Suche nach einer anderen Corvette war (C4 ZR-1) und bei einem ähnlich Kauf dann die US $ gut zu gebrauchen sind. Wurde aber ewig, trotz intensiver Suche, nicht fündig. Als ich das Geld dann irgendwann vom Schließfach auf ein Konto wandern lassen wollte, wurde nach einem "Herkunftsnachweis" für das Geld verlangt. Dachte erst an einen Witz ... Den damaligen Kaufvertrag hatte ich längst entsorgt (so was wie "Herkunftsnachweise" bei Einzahlung auf das eigene Konto (!) gab es da nicht). Hat dann der Filialleiter irgendwie - aber schlankerhand - erledigt. Unpraktisch, bürokratisch bzw. unangenehm war es nichtsdestotrotz.
Hatte schon mal an ein Treuhandkonto gedacht. Dürfte aber eher teuer sein, wenn zusätzlich noch ein RA eingeschaltet wird. Zwar nahezu "insolvenzfest" - aber selbst Notare sind schon mit dem Notaranderkonto zusammen verschwunden ...
Der ADAC (bzw. dessen Juristen) empfiehlt inzwischen als eine Variante eine sog. Sepa-Echtzeitüberweisung. Das geht wohl in die Richtung
SEPA Instant.
Bietet mittlerweile fast jede Bank.Ist sicher, schnell und man ist definitiv auch vor Falschgeld geschützt.
So wie ich das Schreiben des ADAC verstehe, benötigt man dazu aber zwingend ein Smartphone ? (habe zwar Handys, aber kein Smartphone - selbst wenn, Banking würde ich darüber schon gar nicht praktizieren). Vielleicht habe ich das ADAC-Schreiben dahingehend auch falsch verstanden ... ?
Klingt für mich, bislang jedenfalls, nach einer erheblichen Verkomplizierung.
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So wie ich das Schreiben des ADAC verstehe, benötigt man dazu aber zwingend ein Smartphone ? (habe zwar Handys, aber kein Smartphone - selbst wenn, Banking würde ich darüber schon gar nicht praktizieren). Vielleicht habe ich das ADAC-Schreiben dahingehend auch falsch verstanden ... ?
Klingt für mich, bislang jedenfalls, nach einer erheblichen Verkomplizierung.
Ein Smartphone ist dafür keine zwingende Voraussetzung.
Du könntest auch einfach dein Laptop, falls vorhanden, verwenden. Oder als Empfänger zur Bank gehen und dir einen Kontoauszug holen.
Wie auch immer: Mittlerweile dürfte es vermutlich mehr Personen mit Smartphone (und Banking) geben, als Personen mit unmittelbarem Zugang zu einer Bargeldeinzahlmöglichkeit bei einer Bank.Und ich würde gerade aus Sicherheitsgründen eher Banking auf einem guten Smartphone, als auf einer 08/15-Windows-Kiste betreiben.
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SEPA Instant Payment wäre schon eine schicke Sache, wenn sowohl Absender- als auch Empfangsbank das unterstützen und zwar auch in der benötigten Höhe nicht nur bei der sendenden sondern auch bei der annehmenden Bank. Es gibt eine generelle Beschränkung auf 100.000 € pro Vorgang, die allerdings von Banken individuell niedriger festgelegt werden kann. Comdirect schreibt hier von 2.000 €... Der Absender müsste vorher noch sein Überweisungslimit hochsetzen. Wenn die Überweisungshöhe begrenzt ist, müsste eine Aufteilung auf mehrere Überweisungen eigentlich noch möglich sein. In der Hoffnung, dass es denn nicht 60.000 in 2.000er Päckchen werden...
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Vielen Dank für Deine Antwort
Du könntest auch einfach dein Laptop, falls vorhanden, verwenden.
Sozusagen "aktives" Online-Banking betreibe ich nicht, siehe schon
Online-Banking hatte ich bei der Postbank (wie bei den anderen Banken auch) nur praktiziert, um in mein Konto reinzuschauen.
Das würde ja dann aber notfalls auch ausreichen, um den Geldeingang zu checken. Wobei man dann immer einen Laptop mitschleppen müßte ...
Oder als Empfänger zur Bank gehen und dir einen Kontoauszug holen.
Auch eher aufwändig und umständlich. Vielleicht dann via Telefonbanking den Geldeingang überprüfen ... ?
Nur am Rande (mit Details zum technischen Zahlungsverkehr kenne ich mich nicht aus): Können Überweisungen nicht auch wieder rückgängig gemacht werden ?
Wie auch immer: Mittlerweile dürfte es vermutlich mehr Personen mit Smartphone (und Banking) geben, als Personen mit unmittelbarem Zugang zu einer Bargeldeinzahlmöglichkeit bei einer Bank.
Mir fehlt die Sachkompetenz, um dies valide beurteilen zu können. Im Bereich "Auto" - ob nun von "privat an privat" oder via zwischengeschaltetem "Händler" - lief dies zu > 90% jedenfalls ab, wie von mir beschrieben (s. Nr. 7 Abs. 1) also klassisch "Zug um Zug" sprich Schlüssel und Papiere gegen Übergabe Kaufpreis in Cash. Das kann ich halbwegs beurteilen, weil ich seit Jahrzehnten (aus privatem Interesse) Autos kaufe (manchmal auch verkaufe) und zudem seit ca. 25 Jahren eine Youngtimer- und Oldtimersammlung betreibe. Habe nie anders gekauft bzw. verkauft. Gilt auch - ganz überwiegend - für mein Umfeld.
Gleiches galt für den Bereich "Uhren" insbesondere im Vintage- bzw. Sammlerbereich immer auch. Bislang jedenfalls. Bin mal gespannt, wie man das dort künftig handhabt. Vermute mal Richtung "wo keine Kläger da kein Richter" ... insbesondere, wenn sich die Beteiligten einig sind. In dem Bereich dürfte noch das Problem hinzukommen, daß es nicht selten um grenzüberschreitende Käufe geht (besonders bei raren Exemplaren). Gilt manchmal auch für Autos. Ein Bekannter ist mal mit einer Belegmappe voll Nachweisen (Briefwechsel, Kopie Anzeige, Foto vom Fahrzeug, Auszahlungsbeleg seiner Bank etc.) mit einem größeren Geldbetrag gen Schweiz aufgebrochen (er wollte da einen Oldtimer kaufen), um an der Grenze keinen Ärger zu bekommen bei der pflichtgemäßen Anmeldung (ab 10k €) seine Bargeldes. Die Zöllner hatten sich dann aber wohl mehr für das inserierte Fahrzeug interessiert als für das Bargeld ...
Allein schon altersbedingt ist das bei mir in Sachen Autos ruhiger geworden und mein letzter Kauf liegt einige Jahre zurück. Wird dennoch nicht der letzte gewesen sein - wenn ich noch ein bißchen am Leben bleibe jedenfalls.
Vermutlich wird es für mich - aufgrund des nun generellen Bargeldbezahl-Verbots ab 10k und dies dann wohl auch gültig bei "privat von privat" - besser sein, dies künftig Dritte (Händler, Anwalt etc.) abwickeln zu lassen. Auch wenn dabei Zusatzkosten entstehen.
Kann ja die diesbezügliche Rechnung an die EU weiterleiten - und auf Begleichung hoffen ... ?Ein bißchen Spaß muß sein ...
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Können Überweisungen nicht auch wieder rückgängig gemacht werden ?
Meines Wissens nach nicht, bzw. nur, wenn sie bei der sendenden Bank noch nicht "rausgegangen" ist, weil beispielsweise nur alle paar Stunden Buchungsläufe stattfinden.
Bei SEPA Instant sollte dies also so oder so nicht der Fall sein können.
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In der Regel gelten Limits nicht nur pro Überweisung, sondern pro Tag. Überweisungslimits dienen dazu, den Schaden einzudämmen, falls jemand unbefugten Zugriff auf das Konto hat. Insofern führt in dem Fall wohl kein Weg daran vorbei, dass der Käufer vorher sein Limit hochsetzt
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Bei 60.000 € Kaufpreis kostet es 96,00 € plus Umsatzsteuer, wenn ein Notar als Treuhänder dazwischen geschaltet wird. Das sind knapp 0,2% vom Geschäftswert.
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SEPA Instant Payment wäre schon eine schicke Sache, wenn sowohl Absender- als auch Empfangsbank das unterstützen und zwar auch in der benötigten Höhe nicht nur bei der sendenden sondern auch bei der annehmenden Bank. Es gibt eine generelle Beschränkung auf 100.000 € pro Vorgang, die allerdings von Banken individuell niedriger festgelegt werden kann. Comdirect schreibt hier von 2.000 €... Der Absender müsste vorher noch sein Überweisungslimit hochsetzen. Wenn die Überweisungshöhe begrenzt ist, müsste eine Aufteilung auf mehrere Überweisungen eigentlich noch möglich sein. In der Hoffnung, dass es denn nicht 60.000 in 2.000er Päckchen werden...
Vielen Dank für die Erläuterung. So ganz einfach und völlig unproblematisch klingt das Procedere aber auch nicht ...
Ein junger (technik-affiner) Zeitgenosse hatte selbst mit PayPal da mal eine unangenehme Überraschung (wenn man seiner Erzählung glauben darf), da sich der Bezahl-Schutz (oder wie das heißt) angeblich nicht auf Autos erstreckt.
Bislang wurde jedenfalls unisono (ADAC, Versicherer, Initiative sicherer Autokauf in Zusammenarbeit mit der Polizei usw.) bei "privat von privat" immer die Barzahlung als sicherste Variante empfohlen. Damit dürfte es dann wohl (EU-Bargeldverbot ab 10k €) vorbei sein (insbesondere, wenn man sich die Preisentwicklung von Autos auch auf dem Gebrauchtwagenmarkt anschaut ...).
Bei 60.000 € Kaufpreis kostet es 96,00 € plus Umsatzsteuer, wenn ein Notar als Treuhänder dazwischen geschaltet wird.
Bei höheren Kaufpreisen (nicht ganz selten bei hochwertigen Fahrzeugen, Oldtimern, Youngtimern usw.) dürfte es dann wohl eher (noch) teurer werden ...
Könnte bzw. müßte man dann künftig als Bestandteil der Kaufverhandlungen sehen - und im Kaufvertrag festhalten, wer das bezahlt oder wie das zwischen den Parteien (Quote) aufgeteilt wird.
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Bislang wurde jedenfalls unisono (ADAC, Versicherer, Initiative sicherer Autokauf in Zusammenarbeit mit der Polizei usw.) bei "privat von privat" immer die Barzahlung als sicherste Variante empfohlen.
Das vermutlich an bisher mangelnden Alternativen...
Dauert halt manchmal, bis sich Neuerungen und Verbesserungen durchsetzen.
Achja: Barzahlung würde ich nur dann als sicher einstufen, wenn eine sofortige Einzahlung und Prüfung des Betrags bei einer Bank passiert - und erst danach das Auto bzw. die Fahrzeugpapiere ausgehändigt werden.
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Das vermutlich an bisher mangelnden Alternativen...
Über die Jahrzehnte hinweg und bis erst jüngst haben weder mein Umfeld noch ich solche "Alternativen" vermisst und daher auch nicht danach gesucht - weil das klassische Procedere "Zug um Zug" beim Autokauf bewährt, sicher und völlig problemlos war (und das bei relativ regelmäßigen Käufen/Verkäufen; auch i. Z. m. einer Autosammlung siehe schon Nr. 7 Abs. 1).
Dauert halt manchmal, bis sich Neuerungen und Verbesserungen durchsetzen.
Ein Automatismus in Form einer Gleichsetzung "Neuerung = Verbesserung" existiert für mich nicht; und das erschiene mir auch unterkomplex.
Für meinen Teil schaue ich mir das im Einzelfall an und prüfe sachlich-nüchtern, ob eine Neuerung wirklich eine Verbesserung für mich darstellt. In machen Fällen trifft dies durchaus zu, in anderen Fällen kann man es als neutral einstufen. In manchen Fällen bedeutet es auch eine Verschlimmbesserung und/oder nur (noch) mehr Bürokratie - manchmal sogar eine signifikante Verschlechterung. Hier tritt letzteres zu.
Die permanenten und zunehmenden Einschränkungen und Verbote der EU in Sachen Bargeld (Nachweispflichten, Identifikationspflichten, Bargeldobergrenzen, Bargeld-Bezahlverbote usw.) sehe ich als eine solche signifikante Verschlechterung für mich an (wie ich hier schon an anderer Stelle, gut begründet, dargestellt hatte). Sowohl im einfachen Alltag (Stichwort hier: Autokauf - um nur ein Beispiel zu nennen) als auch leider bei noch deutlich gewichtigeren Aspekten (informationelle Selbstbestimmung, Datenschutz, Bargeld als ausfallsicheres Zentralbankgeld (i. V. z. Giralgeld), Schutz vor Negativzinsen usw.).
Achja: Barzahlung würde ich nur dann als sicher einstufen, wenn eine sofortige Einzahlung und Prüfung des Betrags bei einer Bank passiert - und erst danach das Auto bzw. die Fahrzeugpapiere ausgehändigt werden.
Diese Echtheitsprüfung kann muß aber natürlich nicht zwingend bei einer Bank geschehen; siehe schon hier
Ging es um größere Summen wurde teilweise das Geld durch eine Geldzählmaschine mit Echtheitsprüfung geschickt (beim Händler ...
Geldzählmaschinen und/oder Banknotenzähler (mit Echtheitsprüfung) etc. sind keine Geheimwissenschaft und kosten auch kein Vermögen.
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Geldzählmaschinen und/oder Banknotenzähler (mit Echtheitsprüfung) etc. sind keine Geheimwissenschaft und kosten auch kein Vermögen.
Solche, die auch "gutes" Falschgeld erkennen können aber schon. Da geht's ab 100 Euro los. Und wer kauft sich schon so ein Gerät, weil er einmal einen Gebrauchtwagen verkauft?
Da wäre der Treuhandservice vom Notar günstiger.
Zu den anderen tatsächlichen und gefühlten Aspekten pro/contra Bargeld äußere ich mich nicht, da ich dazu eine deutlich andere Meinung habe, diese aber für die Kernfragestellung keine Rolle spielt.
Wer dem System misstraut, der kann natürlich auch Gold, Tulpenzwiebeln oder Muscheln als Tauschmittel verwenden.