Angabe von Steuerberatungskosten bei Ehepartnern/ Aufteilung

  • Liebe Community,


    Ich bin schon seit einiger Zeit stiller Mitleser und hab mich doch jetzt mal angemeldet, da ich mir Hilfe/ Klärung zu einem Steuerthema erhoffe.


    Zum Background: mein Mann und ich haben lange Zeit im europäischen Ausland gelebt und sind vor einigen Jahren wieder nach Deutschland zurückgekehrt.

    Bis zum Steuerjahr 2020 wurde unsere Steuererklärung über einen Steuerberater vom AG meines Mannes bezahlt.

    Für 2021 haben wir die erstmal selbst bezahlen müssen und aufgrund der recht happigen Rechnung (2k€ 😱) möchte ich das ab Steuerjahr 2022 wieder selbst in die Hand nehmen.

    Grundsätzlich kein Problem, die Erklärung ist dank WISO in weiten Teilen fertig, nur mit der Angabe der Steuerberatungskosten, die wir 2022 für die 21er Erklärung gezahlt haben, tue ich mich schwer.


    Google sagt, ich kann die nicht mehr komplett als Sonderausgaben ansetzen, sondern nur noch anteilig als Werbungskosten.

    Die Rechnung ist aber pauschal mit nur einer Position plus 3% Auslagenpauschale, ist also nicht aufgeteilt in private und berufliche Kosten.

    Wir haben beide Einnahmen aus Nichtselbständiger Arbeit, Kapitalertägen und Vermietung, verheiratet, zwei Kinder, gemeinsam veranlagt.


    Der Berater hat die Erklärung für uns fertig gestellt, nach dem ich - wie in den Vorjahren alles in deren Onlinetool eingegeben habe. Von Beratung für den Mantelbogen oder die Anlage Kind kann man eigentlich nicht sprechen, sondern nur von Datenübernahme 😉


    Welchen Betrag kann ich denn nun prozentual ansetzen? Muss ich die Rechnung bei den verschiedenen Posten (N/ V/ KAP) angeben - wenn ja, wie? Und muss ich die Kosten für die berufsbedingten Werbungskosten auch noch zwischen meinem Mann und mir aufteilen? Wir liegen beide über dem Pauschbetrag, macht also im Prinzip keinen Unterschied.


    Kennt mir jemand weiterhelfen? Besten Dank!

  • Mein Mann und ich haben lange Zeit im europäischen Ausland gelebt und sind vor einigen Jahren wieder nach Deutschland zurückgekehrt.


    Bis zum Steuerjahr 2020 wurde unsere Steuererklärung über einen Steuerberater vom AG meines Mannes bezahlt.

    Für 2021 haben wir die erstmal selbst bezahlen müssen und aufgrund der recht happigen Rechnung (2 k€ 😱) möchte ich das ab Steuerjahr 2022 wieder selbst in die Hand nehmen.

    Ahem: Spute Dich! Die Steuererklärung 2022 war am 2.10.2023 fällig.

    Wenn Du zu spät bist, wird neuerdings zwingend Verspätungszuschlag fällig (mindestens 25 € im Monat). Steuerberater haben eine längere Frist. Es könnte sein, daß es für Euch angesichts dessen eine Überlegung wäre, doch z.B. einen Lohnsteuerhilfeverein zu beauftragen (der ist meistens billiger als ein Steuerberater) und diesen die verspätete Steuererklärung machen zu lassen.


    An sich ist die Steuererklärung eines normalen Angestellten einfach, das bekommt man mit einem Steuerprogramm selber hin.

    Grundsätzlich kein Problem, die Erklärung ist dank WISO in weiten Teilen fertig, nur mit der Angabe der Steuerberatungskosten, die wir 2022 für die 21er Erklärung gezahlt haben, tue ich mich schwer.


    Google sagt, ich kann die nicht mehr komplett als Sonderausgaben ansetzen, sondern nur noch anteilig als Werbungskosten.

    Früher waren Steuerberatungskosten Sonderausgaben, man konnte sie komplett absetzen. Seit einigen Jahren sind das Werbungskosten, die man nur anteilig ansetzen kann für die Teile der Steuererklärung, die mit der Erzielung von Einnahmen zu tun haben.

    Die Rechnung ist aber pauschal mit nur einer Position plus 3% Auslagenpauschale, ist also nicht aufgeteilt in private und berufliche Kosten.

    Wir haben beide Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalerträgen und

    Vermietung, verheiratet, zwei Kinder, gemeinsam veranlagt.

    Den Teil der Steuererklärung, der sich auf die nichtselbständige Arbeit bezieht, kannst Du absetzen.

    Den Teil der Steuererklärung, der sich auf die Kapitalerträge bezieht, kannst Du nicht absetzen, weil für Privatleute das Absetzen von Werbungskosten im Zusammenhang mit Kapitalerträgen ausgeschlossen ist.

    Den Teil der Steuererklärung, der sich mit Einnahmen aus Vermietung bezieht, kannst Du absetzen.

    Den Teil der Steuererklärung, der sich mit Kinderzulagen bezieht, kannst Du nicht absetzen.


    Gut: Der Steuerberater wollte satte 2 k€ haben, das ist eine Menge Geld - dem andererseits auch nicht unerhebliche Einnahmen gegenüberstehen sollten, denn Steuerberater orientieren sich an der Höhe der Einnahmen (und wählen dazu noch einen individuellen Faktor).

    Welchen Betrag kann ich denn nun prozentual ansetzen? Muss ich die Rechnung bei den verschiedenen Posten (N/ V/ KAP) angeben - wenn ja, wie? Und muss ich die Kosten für die berufsbedingten Werbungskosten auch noch zwischen meinem Mann und mir aufteilen? Wir liegen beide über dem Pauschbetrag, macht also im Prinzip keinen Unterschied.

    Ich würde die Steuerberaterrechnung vermutlich wertmäßig aufteilen und so einreichen. Mal sehen, was der Finanzbeamte dazu sagt.


    Wie seid Ihr denn veranlagt: Gemeinsam oder getrennt?

  • Ahem: Spute Dich! Die Steuererklärung 2022 war am 2.10.2023 fällig.

    Wenn Du zu spät bist, wird neuerdings zwingend Verspätungszuschlag fällig (mindestens 25 € im Monat). Steuerberater haben eine längere Frist. Es könnte sein, daß es für Euch angesichts dessen eine Überlegung wäre, doch z.B. einen Lohnsteuerhilfeverein zu beauftragen (der ist meistens billiger als ein Steuerberater) und diesen die verspätete Steuererklärung machen zu lassen.

    ich weiß…mein Mann wollte erst wieder wie gewohnt den Steuerberater nutzen,der mag sich nicht mit Steuern auseinandersetzen, aber da hab ich ein Veto eingelegt 😉.

    Da wir aber mit einer größeren Erstattung rechnen, hoffe ich auf Erlass der Nachzahlung - so wie ich das verstehe, kann das FA bei Steuererstattungen davon absehen.



    Tja, das ist die Königsfrage, wie teile ich das ganze auf. Die Anlage K ist ja nun kein Hexenwerk, der Mantelbogen auch nicht - prozentual nach Einkommen?

    Wie seid Ihr denn veranlagt: Gemeinsam oder getrennt?

    Gemeinsam


    Nun gut, anscheinend gibt es da kein Schema F, dann werde ich mal kreativ basteln und schauen, was das FA sagt.


    Vielen Dank!

  • Spute Dich! Die Steuererklärung 2022 war am 2.10.2023 fällig.

    Wenn Du zu spät bist, wird neuerdings zwingend Verspätungszuschlag fällig (mindestens 25 € im Monat).

    Mein Mann wollte erst wieder wie gewohnt den Steuerberater nutzen, der mag sich nicht mit Steuern auseinandersetzen, aber da hab ich ein Veto eingelegt 😉.

    Da wir aber mit einer größeren Erstattung rechnen, hoffe ich auf Erlass der Nachzahlung - so wie ich das verstehe, kann das FA bei Steuererstattungen davon absehen.

    So wie ich das verstehe, ist der Verspätungszuschlag zwingend. Schon früher konnte das Finanzamt einen Verspätungszuschlag auch bei Erstattungen festsetzen.


    Ich mußte letztes Jahr nachzahlen, meine Steuererklärung lag seit März 2023 in der Schublade. Am 30.09.2023 habe ich sie dann eingeworfen. :)


    Sinngemäß so wird es auch dieses Jahr sein. Kalkuliert habe ich schon, aber ich habe natürlich die Belege noch nicht. Ich brauche sie nicht einzureichen, aber ich muß prüfen, ob das, was ich mir ausgerechnet habe, tatsächlich stimmt. Und da ich schon weiß, daß ich nachzahlen muß, habe ich es natürlich nicht besonders eilig. Termin ist dieses Jahr der 31.08.2024. Das ist ein Samstag, also ist der Montag drauf auch noch o.k.

    Tja, das ist die Königsfrage, wie teile ich das ganze auf?

    Geld verdient Ihr aus Euren Jobs (das dürfte der absolute Löwenanteil sein!) , der Vermietung, den Kapitalanlagen. Ich würde das prozentual aufteilen und dann sehen, was kommt.


    Eine einfache Steuererklärung schaut sich mittlerweile kein Mensch mehr an, die wird nur eingescannt und vom Computer bearbeitet. Aus diesem Grund möchte das Finanzamt neuerdings auch keine Belege mehr sehen. In Zweifelsfällen werden die nachgefordert. Ich habe in der Vergangenheit oft ein Erklärblatt dazugelegt - aber das versteht ja auch nur ein Mensch. Sei kreativ! Mehr als die Ausgabe streichen kann das Finanzamt nicht. Wenn dann der Bescheid kommt, prüfst Du ihn und kalkulierst, ob sich ein Einspruch finanziell lohnt. Ein bißchen ist die Steuererklärung auch ein Pokerspiel.


    In Zukunft wird das für Euch ohnehin billiger, wenn Ihr den Steuerberater spart. 2 Mille hat er Euch gekostet. Wenn es absolut super geht, kommen davon 1000 € vom Finanzamt zurück (Ich überschlage für einen Gutverdiener immer so: Hälfte/Hälfte). Das heißt dann: 1000 € netto bleiben immer noch an Euch hängen. Das wäre mir zuviel, aber rückgängig machen kannst Du es ja nicht. Aber ab diesem Jahr besser machen!


    Mach die Steuererklärung noch diesen Monat, dann sind es nur 100 € Verspätungszuschlag!

  • In Zukunft wird das für Euch ohnehin billiger, wenn Ihr den Steuerberater spart. 2 Mille hat er Euch gekostet. Wenn es absolut super geht, kommen davon 1000 € vom Finanzamt zurück (Ich überschlage für einen Gutverdiener immer so: Hälfte/Hälfte). Das heißt dann: 1000 € netto bleiben immer noch an Euch hängen. Das wäre mir zuviel, aber rückgängig machen kannst Du es ja nicht. Aber ab diesem Jahr besser machen!


    Mach die Steuererklärung noch diesen Monat, dann sind es nur 100 € Verspätungszuschlag!

    Ganz genau! War dann wohl Lehrgeld 😕

    Die Steuererklärung geht definitiv diesen Monat raus, mir fehlt nur noch eine Angabe, dann wird der Knopf gedrückt 😉

  • Ich wollte mal Rückmeldung geben. Wir haben tatsächlich noch eine korrigierte Rechnung vom Steuerberater erhalten und diese entsprechend eingeben können.


    Steuerbescheid ist kürzlich gekommen, exakt wie vom Programm prognostiziert mit einer hohen Rückzahlung.

    Säuminsgebühren mussten wir tatsächlich nicht zahlen - Glück gehabt! 😊


    Jetzt warte ich ungeduldig darauf, dass endlich alle Jahressteuerbescheinigungen eintrudeln, um die 23er Erklärung dieses Jahr zeitnah zu erledigen.