Liebe Community,
Ich bin schon seit einiger Zeit stiller Mitleser und hab mich doch jetzt mal angemeldet, da ich mir Hilfe/ Klärung zu einem Steuerthema erhoffe.
Zum Background: mein Mann und ich haben lange Zeit im europäischen Ausland gelebt und sind vor einigen Jahren wieder nach Deutschland zurückgekehrt.
Bis zum Steuerjahr 2020 wurde unsere Steuererklärung über einen Steuerberater vom AG meines Mannes bezahlt.
Für 2021 haben wir die erstmal selbst bezahlen müssen und aufgrund der recht happigen Rechnung (2k€ 😱) möchte ich das ab Steuerjahr 2022 wieder selbst in die Hand nehmen.
Grundsätzlich kein Problem, die Erklärung ist dank WISO in weiten Teilen fertig, nur mit der Angabe der Steuerberatungskosten, die wir 2022 für die 21er Erklärung gezahlt haben, tue ich mich schwer.
Google sagt, ich kann die nicht mehr komplett als Sonderausgaben ansetzen, sondern nur noch anteilig als Werbungskosten.
Die Rechnung ist aber pauschal mit nur einer Position plus 3% Auslagenpauschale, ist also nicht aufgeteilt in private und berufliche Kosten.
Wir haben beide Einnahmen aus Nichtselbständiger Arbeit, Kapitalertägen und Vermietung, verheiratet, zwei Kinder, gemeinsam veranlagt.
Der Berater hat die Erklärung für uns fertig gestellt, nach dem ich - wie in den Vorjahren alles in deren Onlinetool eingegeben habe. Von Beratung für den Mantelbogen oder die Anlage Kind kann man eigentlich nicht sprechen, sondern nur von Datenübernahme 😉
Welchen Betrag kann ich denn nun prozentual ansetzen? Muss ich die Rechnung bei den verschiedenen Posten (N/ V/ KAP) angeben - wenn ja, wie? Und muss ich die Kosten für die berufsbedingten Werbungskosten auch noch zwischen meinem Mann und mir aufteilen? Wir liegen beide über dem Pauschbetrag, macht also im Prinzip keinen Unterschied.
Kennt mir jemand weiterhelfen? Besten Dank!