Ich versuche zu verstehen, wie das Bankensystem mit Anschaffungsdaten und der Vorabpauschale umgeht.
Hypothetisch:
- Ende Dezember halte ich einen Fond-Anteil von ETFX im Depot bei Bank A.
- Am 3. Januar (nach Stichtag Vorabpauschale) halte ich sie dort immer noch.
- Am 10. Januar (vor Abrechnung der Vorabpauschale bei A) übertrage ich diesen Anteil auf ein Depot bei Bank B.
- Am 15. Januar sind die Anschaffungsdaten bei Bank B zu sehen.
- Am 17. Januar rechnet Bank A die Vorabpauschale ab (ob vom Verrechnungskonto oder Freistellungsauftrag, dürfte egal sein)
- Am 24. Januar verkaufe ich den ETF-Anteil mit Gewinn über Bank B.
Woher weiß Bank B, dass ein Teil des Gewinns schon vorabversteuert worden ist?
- Benötigt Bank B dafür Informationen von Teil A?
- Sind diese Teil der Anschaffungsdaten? (Zu diesem Zeitpunkt war die Vorabpauschale noch nicht abgerechnet). Werden die Werte nachgeliefert?
- Wie viel "Historie" ist in den Anschaffungsdaten enthalten? Ist das nur Datum und Kaufkurs (evtl. plus Gebühren), oder auch zwischenzeitliche Überträge etc. (ich vermute nicht, heißt ja nicht umsonst "Anschaffungs"daten).
- Oder kann Bank B klarerweise davon ausgehen, dass die ETFs bereits vorabversteuert sein müssten, weil sie aus den Anschaffungsdaten erkennt, dass ich die vor dem 1. Januar gekauft habe und sie bei irgendeiner anderen deutschen Bank vorabversteuert worden sein muss?
- Verschärfend könnte ich den ETF-Anteil am 16. Januar zu Bank C übertragen. Sollten dann nach dem 17. Januar Daten von Bank A bei Bank B eintreffen, leitet Bank B die noch an Bank C weiter?