Wie funktioniert das mit Vorabpauschalen beim überschneidendem Depotübertrag

  • Ich versuche zu verstehen, wie das Bankensystem mit Anschaffungsdaten und der Vorabpauschale umgeht.


    Hypothetisch:

    - Ende Dezember halte ich einen Fond-Anteil von ETFX im Depot bei Bank A.

    - Am 3. Januar (nach Stichtag Vorabpauschale) halte ich sie dort immer noch.

    - Am 10. Januar (vor Abrechnung der Vorabpauschale bei A) übertrage ich diesen Anteil auf ein Depot bei Bank B.

    - Am 15. Januar sind die Anschaffungsdaten bei Bank B zu sehen.

    - Am 17. Januar rechnet Bank A die Vorabpauschale ab (ob vom Verrechnungskonto oder Freistellungsauftrag, dürfte egal sein)

    - Am 24. Januar verkaufe ich den ETF-Anteil mit Gewinn über Bank B.


    Woher weiß Bank B, dass ein Teil des Gewinns schon vorabversteuert worden ist?


    - Benötigt Bank B dafür Informationen von Teil A?

    - Sind diese Teil der Anschaffungsdaten? (Zu diesem Zeitpunkt war die Vorabpauschale noch nicht abgerechnet). Werden die Werte nachgeliefert?

    - Wie viel "Historie" ist in den Anschaffungsdaten enthalten? Ist das nur Datum und Kaufkurs (evtl. plus Gebühren), oder auch zwischenzeitliche Überträge etc. (ich vermute nicht, heißt ja nicht umsonst "Anschaffungs"daten).

    - Oder kann Bank B klarerweise davon ausgehen, dass die ETFs bereits vorabversteuert sein müssten, weil sie aus den Anschaffungsdaten erkennt, dass ich die vor dem 1. Januar gekauft habe und sie bei irgendeiner anderen deutschen Bank vorabversteuert worden sein muss?


    - Verschärfend könnte ich den ETF-Anteil am 16. Januar zu Bank C übertragen. Sollten dann nach dem 17. Januar Daten von Bank A bei Bank B eintreffen, leitet Bank B die noch an Bank C weiter?

  • Woher weiß Bank B, dass ein Teil des Gewinns schon vorabversteuert worden ist?

    Wahrscheinlich wird Bank B das nicht wissen und du musst dir das Geld über die Steuererklärung zurückholen. Daher solltest du solche Fälle tunlichst vermeiden, um dir das Leben nicht unnötig schwer zu machen.

  • Höre einfach auf deine Anteile immer und überall hin zu übertragen. ;)

    Entscheide dich mal für einen Broker und gut ist, man bekommt sowieso nie das größte Stückchen Kuchen und auf der anderen Seite ist das Gras grüner. Und im nächsten Jahr gibt´s wieder irgendwo ein Lockvogelangebot.


    Ich bin mir sehr sicher wenn das Zuviel Arbeit mit den Depotüberträgen für die Broker wird das diese Dienstleistung durch die Bankenlobby irgendwann kostenpflichtig wird.

    Gesetze hat die Finanzlobby schnell geändert......


    Im Zweifelfall wird das Finanzamt das schon wissen......und ansonsten ist Steuernzahlen auch kein Verbrechen und ich vertrau da dem Finanzamt.


    Andersherum gesagt: Ist mir ziemlich egal, aber eine Interessante Frage ist es trotzdem.


    Vielleicht etwas für das Steuerrätselheft?

  • Für eine korrekte Abrechnung müssen neben den Einstandskursen auch die erhobenen Vorabpauschalen vollständig und pro Anteil übertragen werden. Andernfalls ist eine korrekte Abrechnung durch den neuen Broker nicht möglich.


    Eine inkorrekte Abrechnung über die Steuererklärung zu korrigieren, dürfte in der Praxis unmöglich sein, zumindest mit dem, was mir vorliegt. Bei Trade Republic kam jetzt die Bescheinigung, die ist dafür aber vollkommen nutzlos, da sie nur x Stück -> y € VAP angibt und keine Details zu unterjähriger Verrechnung. Die Vorabpauschale wird aber pro Anteil erhoben und hier sind durch den laufenden Sparplan und einmal Rollen für den Freibetrag im Dezember die fälligen Vorabpauschalen auf jeden Fall unterschiedlich. Es ist für mich somit nicht nachweisbar, dass ein bestimmter Anteil mit einem bestimmten Betrag bereits versteuert wurde.


    Wie die Broker das genau handhaben, kann ich dir nicht sagen. Aus über 10 Jahren Berufserfahrung als Software Entwickler kann ich dir aber sagen, dass du mit diesem Vorgehen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit einen Randfall treffen wirst, der von den Entwicklern nicht bzw. nicht korrekt berücksichtigt wurde oder (noch schlimmer) mit den bestehenden Schnittstellen zwischen den Banken nicht korrekt berücksichtigt werden kann. Ein Problem sehe ich hier insbesondere beim Übertrag der Vorabpauschale für Anteile, die bereits erfolgreich übertragen wurden. Das würde eine Funktionalität zur Nachmeldung erfordern

  • Ich versuche zu verstehen, wie das Bankensystem mit Anschaffungsdaten und der Vorabpauschale umgeht.

    ... und habe mir daher einen Ablauf ausgedacht, der das System an seine Grenzen führen könnte.

    Stelle ich mal die Realität dagegen, muß ich feststellen, daß die Bank B erstmal mindestens 2 Wochen braucht, um den Auftrag zur Depotübertragung überhaupt zur Kenntnis zu nehmen. Für Depotüberträge ist amtlich eine Frist von 3 Wochen angeregt. Wenn die aber überschritten wird, passiert in der Regel nichts (außer daß der Anleger halt wartet).


    In der Realität wird Bank B den am 10. Januar gestellten Auftrag also erst vielleicht am 20. Januar weiterleiten, wo Bank A vermutlich prüft, ob sie die Vorabpauschale (die formal zum Jahreswechsel fällig ist) bereits verbucht hat. Wenn das der Fall ist, wird sie das Papier mit korrekten Daten weiterleiten.


    Der Rest Deines ausgetüftelten Zeitplans hat somit auch nichts mit der Realität zu tun.


    Wenn insgesamt irgendwas doch nicht stimmt, wirst Du als Anleger nachhaken und schließlich auch korrekte (vielleicht korrigierte) Unterlagen bekommen. Und dann erfolgt der Ausgleich entweder über die letztdepotführende Bank oder das Finanzamt.


    Der überwiegende Teil wirtschaftlicher Unstimmigkeiten wird in diesem Land buchhalterisch gelöst und nicht juristisch. Wenn Du beispielsweise einigermaßen plausibel angibst, daß Du von Deiner Depotbank noch 20,37 Euro Erstattung zu bekommen hättest, weil Dir zuviel Kapitalertragsteuer abgezogen worden sei, dann wird man Dir diesen Betrag vermutlich erstatten ("aus Kulanz ohne Anerkennung einer Rechtspflicht"), weil das für die Bank nämlich viel billiger ist, als sich mit einem hartnäckigen Kunden lang herumzustreiten.


    Deine so fein ziselierte Fallbeschreibung bleibt somit außerhalb des universitären Umfelds vermutlich ungelöst.

  • Danke für Eure Antworten!


    > Daher solltest du

    > Höre einfach auf

    > Entscheide dich mal


    Sorry, aber ich hatte nicht nach Lebenstipps gefragt :) Ich weiß, in dieser Community geht es meist um sehr praxisrelevantes und nicht um theoretische Überlegungen, und vielleicht bin ich mit meiner Frage hier auch falsch. Aber für mich reichen solche ungefragten Ratschläge bis ins Übergriffige. Soll kein Vorwurf sein, nur mein Feedback basierend auf persönlicher Wahrnehmung.


    (Ich habe auch ein gewisses Problem mit unbegründeten Mutmaßungen à la "Wahrscheinlich" und "mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit", aber da die gekennzeichnet sind: einverstanden.)


    > Der Rest Deines ausgetüftelten Zeitplans hat somit auch nichts mit der Realität zu tun.


    Mag sein. Stell Dir doch einfach vor, ich hätte den Depotübertrag vor Weihnachten beantragt und er wäre mit Wertstellung 10. Januar ausgeführt worden. Fakt ist, die Abfolge von Abrechnungen und Wertstellungen kann in der Realität vorkommen. Und ich würde einen Besen fressen, wenn die deutschen Finanzämter sich dafür nicht eine Vorgehensweise überlegt hätten - zumal nach CumEx, wo es ja auch um Transaktionen in der zeitlichen Nähe von steuerlich relevanten Vorgängen geht.


    Jetzt zurück zu meiner eigentlichen Frage.


    > mit den bestehenden Schnittstellen zwischen den Banken


    Das war ein entscheidender Hinweis für meine eigene Recherche. Fündig geworden bin im Frage-Antwort-Katalog zum Depotübertrag und der Übermittlung von Anschaffungsdaten Für Kunden der Clearstream Banking Frankfurt (Version 2.7). (Clearstream kann ich vorher auch nicht - Wikipedia). Dort steht:


    > 1.17 Wie ist mit Korrekturen von Gattungsdaten (z. B. Zwischengewinne/Thesaurierungsdaten (ab 2018 im Datenrucksack), Substanzausschüttungen, Vorabpauschalen, Dividende nach §27 KStG)) beim abgebenden Institut zu verfahren?


    > Ab 2018: Dem aufnehmenden Institut liegen keine Abrechnungsinformationen z. B. bei Substanzausschüttungen und Vorabpauschalen vor, daher ist eine Korrektur durch das abgebende Institut vorzunehmen und neue Daten zu senden.


    Das liest sich mich außerordentlich klar.


    Analog:


    > 1.16 Wie ist mit Korrekturen von Gattungsdaten (z. B. Zwischengewinne/Thesaurierungsdaten (ab 2018 im Datenrucksack), Substanzausschüttungen, Vorabpauschalen, Dividende nach §27 KStG) beim aufnehmenden Institut zu verfahren?


    > Ab 2018: Dem aufnehmenden Institut liegen keine Abrechnungsinformationen z. B. bei Substanzausschüttungen und Vorabpauschalen vor. Eine Korrektur ist daher beim aufnehmenden Institut nicht möglich. Der Empfänger muss korrigierte Datenlieferungen aufnehmen und verarbeiten.


    Für mich ist die Ausgangsfrage damit beantwortet.


    Man beachte, dass die Antwort vor 2018 unterschiedlich ausfiel; auch im Handbuch

    Standardisierung Depotüberträge und Anschaffungsdaten im Rahmen der Einführung der Abgeltungsteuer (Version 2.0 vom Februar 2014) steht widersprüchliches ("Eine Korrekturdatenlieferung vom abgebenden an das aufnehmende Institut soll nicht

    erfolgen"), aber das dürfte überholt sein.

  • Das liest sich mich außerordentlich klar.

    Nur weil etwas spezifiziert ist, muss es die real existierende Software nicht zwingend so behandeln. Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler und auch wenn es Softwaretester gibt, die Entwickler mit solchen Abläufen in den Wahnsinn treiben, rutscht immer mal wieder was durch. Je komplexer ein Ablauf, desto wahrscheinlicher. Letztendlich wird es auch für dich als Kunden irgendwann schwierig, das korrekte Ergebnis zu bestimmen.