Erträge aus Zinsen aus dem Ausland (und mehr)

  • Hallo zusammen.


    Ich habe ein paar Fragen, um mich besser auf die kommende Steuererklärung vorzubereiten.


    1) Ich habe ein Revolut-Konto, auf dem ich durch die Zinsen auf dem Sparkonto Einkommen hatte. Da die Bank in Litauen registriert ist, nehme ich an, dass ich diese als ausländisches Einkommen aus Litauen melden sollte?


    2) Revolut nimmt bereits einige Gebühren von den Erträgen ein, so dass ich mich in Bezug auf die erste Frage frage, ob ich das gesamte Jahreseinkommen melden sollte oder nur die Differenz zwischen dem Einkommen und dem von Revolut eingenommenen Anteil. Ich füge den Screenshot der jährlichen Steuererklärung bei. Ich frage mich also, ob ich den Betrag X oder den Betrag (X - Y) melden soll?



    3) Sowohl meine Frau als auch ich haben bei unserem Broker Steuerfreibeträge festgelegt. Insgesamt dürften unsere Kapitalerträge für das letzte Jahr deutlich unter dem Freibetrag von 2000 Euro liegen. Muss man das generell trotzdem melden? Wenn ja, wo? Es handelt sich um Kapitalgewinne aus Aktien- & ETF-Verkäufen, sowie Zinserträge aus Tagesgeld. Ich gehe davon aus, dass, wenn ich das in meine Steuererklärung einbeziehe, sich mein zu erwartender Steuersaldo nicht ändern sollte (solange wir die 2000 Euro nicht erreichen).


    Für jede Hilfe bin ich dankbar.

  • Gleich obenan: Ihr habt als Ehepaar pro Jahr 2000 € Kapitaleinkünfte frei, in- oder ausländische, ganz egal. Wenn Ihr nicht mehr als das eingenommen habt (und auch inländisch keine Kapitalertragsteuer bezahlt habt, weil die Freistellungsaufträge gepaßt haben), braucht Ihr die Kapitalerträge nicht zu erklären.


    Es macht jetzt wenig Mühe, die Kapitalerträge zusammenzustellen und die Liste mit den Belegen abzuheften. Ich würde das machen, für den unwahrscheinlichen Fall, daß irgendwann in der Zukunft doch einer daherkommt und fragt. Dann kannst Du die Liste hervorziehen und brauchst Dir dann nicht den Kopf zu zerbrechen: "Wie war das damals nur?"


    Mit der Steuererklärung einzureichen brauchst Du das nicht.

    Ich habe ein paar Fragen, um mich besser auf die kommende Steuererklärung vorzubereiten.


    1) Ich habe ein Revolut-Konto, auf dem ich durch die Zinsen auf dem Sparkonto Einkommen hatte. Da die Bank in Litauen registriert ist, nehme ich an, dass ich diese als ausländisches Einkommen aus Litauen melden sollte?

    Ihr seid auch zusammen mit diesen Zinsen unter dem Freibetrag, daher: nein.

    2) Revolut nimmt bereits einige Gebühren von den Erträgen ein, so dass ich mich in Bezug auf die erste Frage frage, ob ich das gesamte Jahreseinkommen melden sollte oder nur die Differenz zwischen dem Einkommen und dem von Revolut eingenommenen Anteil. Ich füge den Screenshot der jährlichen Steuererklärung bei. Ich frage mich also, ob ich den Betrag X oder den Betrag (X - Y) melden soll?

    Dem Screenshot kann ich eigentlich nichts entnehmen.


    Bei Kapitaleinkünften können Privatleute keine Werbungskosten absetzen. Also: Wenn Du etwas angeben mußt, dann die vollen Zinsen.


    Nachdem Du aber überhaupt nichts angeben mußt ...

    3) Sowohl meine Frau als auch ich haben bei unserem Broker Steuerfreibeträge festgelegt. Insgesamt dürften unsere Kapitalerträge für das letzte Jahr deutlich unter dem Freibetrag von 2000 Euro liegen. Muss man das generell trotzdem melden?

    Nein.


    Du mußt nicht. Solltest Du mit den Freistellungsaufträgen geschlampert haben und deswegen Kapitalertragsteuer bezahlt haben, obwohl Du unter dem Freibetrag warst, darfst Du die Kapitalerträge angeben. Dann bekommst Du die überflüssig abgezogene Kapitalertragsteuer zurück. Aber das trifft bei Dir ja nicht zu.

  • Gleich obenan: Ihr habt als Ehepaar pro Jahr 2000 € Kapitaleinkünfte frei, in- oder ausländische, ganz egal. Wenn Ihr nicht mehr als das eingenommen habt (und auch inländisch keine Kapitalertragsteuer bezahlt habt, weil die Freistellungsaufträge gepaßt haben), braucht Ihr die Kapitalerträge nicht zu erklären.

    Bist du sicher? Soweit ich weiß, muss man Kapitalerträge, die nicht der deutschen Besteuerung unterlegen haben, immer angeben. D.h. 1 Euro ausländischer Zinsen führen zur Abgabepflicht der Einkommensteuererklärung und der Anlage KAP. Das gilt meines Wissens auch, wenn letztendlich keine Steuern anfallen, weil die Kapitalerträge insgesamt unter 2000€ liegen.

  • Bist du sicher? Soweit ich weiß, muss man Kapitalerträge, die nicht der deutschen Besteuerung unterlegen haben, immer angeben. D.h. 1 Euro ausländischer Zinsen führen zur Abgabepflicht der Einkommensteuererklärung und der Anlage KAP. Das gilt meines Wissens auch, wenn letztendlich keine Steuern anfallen, weil die Kapitalerträge insgesamt unter 2000€ liegen.

    Ich dachte auch, dass ich die ausländischen Kapitalträge erklären muss. Also, in meinem Fall soll ich in die Anlage KAP als Einkommen aus Litauen eintragen?

  • Ich nutze TG/FG (schwedische Banken) über Weltsparen, dort heißt es dazu:


    Wenn Gelder in ausländische Kapitalanlagen investiert wird, ist das in der Regel in der Anlage KAP anzugeben. Denn das Steuersystem, bei dem Banken die Steuern automatisch abführen, funktioniert für gewöhnlich nur innerhalb Deutschlands. Das heißt, alle Erträge sowie Veräußerungsgewinne beim Verkauf der Anlagen werden in das Formular eingetragen. Das gilt oft auch für Erträge, die Sie bei den ausländischen Banken von WeltSparen beziehen.

    Für Geld, das auf einem ausländischen Sparkonto eingezahlt wurde, reicht die normale Anlage KAP aus. Handelt es sich um ein ausländisches Depot, ist die Anlage KAP-INV auszufüllen, die speziell auf Aktienfonds, Immobilienfonds und weiteren Investitionen ausgelegt ist.

    Quelle: weltsparen


    Aus diesem Grund musste ich übrigens von meiner Basis-Steuersoftware (WISO) auf eine Version mit KAP-Anlage wechseln... ;)

  • Aus diesem Grund musste ich übrigens von meiner Basis-Steuersoftware (WISO) auf eine Version mit KAP-Anlage wechseln... ;)

    Das heißt - WISO deckt nicht KAP-Anlage in ihrer Basis-Software, sondern als ein Upgrade (das kostet natürlich mehr) ?

  • Das heißt - WISO deckt nicht KAP-Anlage in ihrer Basis-Software, sondern als ein Upgrade (das kostet natürlich mehr)?

    Das Produkt (ohne KAP) nannte sich "Wiso Steuer Start" und reichte mir für eine Erklärung ohne besondere Extras. Jetzt habe ich "Wiso Steuer". Am besten noch mal bei Buhl schauen, da sich die Produkte ja auch mal ändern...

  • Ich klinke mich da mal ein.

    Ich habe seit Studentenzeiten keine Steuererklärung mehr abgegeben. Hat sich für mich über Jahrzehnte einfach nicht gelohnt. Alle paar Jahre kaufe ich mir mal so eine Steuersoftware und das (traurige) Ergebnis lohnt den Aufwand für mich nicht.

    Wenn Ihr Euch also fragt, wer immer schön brav seine Steuern gezahlt hat: Ich wars! :D


    Nun habe ich seit einigen Jahren ein ausländisches Konto (P2P-Platform), von dem ich allerdings noch nie Geld abgezogen habe.

    Wenn ich dort nun Geld abziehe, muss ich logischerweise eine Steuererklärung abgeben. Wenn ich jetzt einmalig eine Steuererklärung abgebe, bin ich dann dazu verpflichtet das dann zukünftig jedes Jahr zu machen? :/

  • monstermania: Ich bin kein Experte, mein Verständnis ist aber, dass du nicht erst eine Steuererklärung machen musst, wenn du Geld wieder nach Deutschland überweist, sondern sofort wenn Du auf dem ausländischen Konto Zinserträge oder andere Kapitalerträge hast.

  • Wenn ich dort nun Geld abziehe, muss ich logischerweise eine Steuererklärung abgeben. Wenn ich jetzt einmalig eine Steuererklärung abgebe, bin ich dann dazu verpflichtet das dann zukünftig jedes Jahr zu machen?

    Ich sehe das genau so wie FinanzPanda:

    Wenn du ausländische Kapitalerträge hast, musst du diese selbstverständlich in dem Jahr versteuern, wo du sie erhalten hast und nicht erst, wenn du sie nach Deutschland zurück überweist.

  • Ich bin kein Experte, mein Verständnis ist aber, dass du nicht erst eine Steuererklärung machen musst, wenn du Geld wieder nach Deutschland überweist, sondern sofort wenn Du auf dem ausländischen Konto Zinserträge oder andere Kapitalerträge hast.

    Ich möchte den Thread hier jetzt nicht kapern.

    Im P2P-Kreditbereich wird häufiger die 'alternative Besteuerung' genutzt: https://passives-einkommen-mit…euerung-von-p2p-krediten/

    Gibt ja auch 'thesaurierende Festgelder', bei dem das angelegte Kapital und die Zinsen nach Ende der Laufzeit überwiesen werden.


    Mir geht es wirklich um die Frage, ob ich nach Abgabe einer Steuererklärung zukünftig, jährlich eine Steuererklärung abgeben muß?

  • Mir geht es wirklich um die Frage, ob ich nach Abgabe einer Steuererklärung zukünftig, jährlich eine Steuererklärung abgeben muß?

    Dies ist etwas das regelmäßig bei den Mythen zur Steuererklärung aufgeführt wird, ziehe z.B. hier:


    Sechs Steuermythen und ihr Wahrheitsgehalt
    Um die Steuererklärung gibt es viele Gerüchte. Die einen glauben, eine Abgabe lohnt sich nicht, andere denken, wer sie einmal abgibt, ist immer in der Pflicht.…
    www.ing.de


    Also nach meinem Verständnis: Nein


    Edit: auch bei FT zu finden :), Punkt 6:
    https://www.finanztip.de/steue…steuererklaerung-pflicht/

  • Nun habe ich seit einigen Jahren ein ausländisches Konto (P2P-Platform), von dem ich allerdings noch nie Geld abgezogen habe.

    Wenn ich dort nun Geld abziehe, muss ich logischerweise eine Steuererklärung abgeben. Wenn ich jetzt einmalig eine Steuererklärung abgebe, bin ich dann dazu verpflichtet das dann zukünftig jedes Jahr zu machen? :/

    Das hat mich daran erinnert, dass ich eine weitere Frage habe:

    Da ich vorher in einem anderen Land gelebt und gearbeitet habe, hatte ich dort mein Konto und etwas Geld. Ich habe einen Teil davon auf mein deutsches Konto überwiesen. Muss ich das melden? Es handelte sich nicht um ein "neues" Einkommen, sondern um etwas, das in den Jahren, in denen ich dort gelebt habe, verdient wurde und von diesem Land bereits besteuert wurde.